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J-35, Richtlinien und Erlässe zum Kriegsgefangenenwesen.

      Die Aktivierung der Lager: Anspruch und Wirklichkeit

      Die Einquartierung solch ungeheurer Mengen von Soldaten war freilich, dies war sofort klar, mit großen Schwierigkeiten verbunden. Und auch das wurde sehr rasch deutlich: Man war schlicht und ergreifend nicht darauf vorbereitet. Bereits vorhandene militärische Bauten wie Truppenübungsplätze und Festungsanlagen waren in viel zu geringem Ausmaß vorhanden, sodass man seitens des K. u. K. Kriegsministeriums den Bau komplexer „Barackenstädte“ anvisierte. Damit erhoffte man sich ausreichende Kapazitäten, gepaart mit einer gesicherten Unterbringung.

      Allerdings gewannen rasch sanitäre und hygienische Fragen eine vorrangige Bedeutung. Wie der Seuchenwinter 1914/15 in Oberösterreich zeigte, herrschten in so manchen Lagern katastrophale Verhältnisse.

      Am 1. März 1915 fand im K. u. K. Kriegsministerium in Wien eine grundlegende Sitzung statt, an welcher außer den beiden Referenten, dem Oberleiter der K. u. K. Lagerbauleitungen Generalmajor Carossa und dem Oberstabsarzt Dr. Schattenfroh von der 14. Abteilung (Sanitätsabteilung), auch Vertreter der 8. Abteilung (Hochbau) und der 10. Abteilung (Kriegsgefangene) teilnahmen. Ebenso vertreten waren die Militärbaudirektoren jener Militärkommanden, in welchen Lager errichtet werden sollten.

      Nur acht Tage vorher, am 10. Oktober 1914, wurden im Zuge einer kommissionellen Verhandlung über die Errichtung des Lagers wesentliche bautechnische Grundlagen fixiert.

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