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und Petroleum-Lampen, die das Militär benötigte. Schließlich lehnte die Stadtgemeindevorstehung weitere Anforderungen mit der Begründung ab, dass dies die Aufrechterhaltung der Arbeit in öffentlichen Ämtern und in den Gewerbebetrieben bald unmöglich mache und überdies unter der Bevölkerung eine gereizte Grundstimmung begünstigen würde.76

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      Die Kriegsgefangenenlager als Wirtschaftsfaktor

      Die Unterbringung von Offizieren, aber auch der Bewachungsmannschaften außerhalb des Lagerkomplexes war während der Anfangsphase gängige Praxis. Es entwickelte sich darüber hinaus, wie das Beispiel Freistadt zeigt, ein einträgliches Geschäft für die daran beteiligten öffentlichen und privaten Quartiergeber. So bewohnte der Lagerarzt Dr. Pollatschek ein komfortables Privatzimmer in der Linzer Vorstadt, für das von der Heeresverwaltung monatlich 21,60 Kronen zu begleichen waren. Ein weiterer Lagerarzt, Dr. Bachmann, hatte sein Quartier im Gebäude der städtischen Apotheke aufgeschlagen und der Lagerkommandant Oberst Ludwig Longardt residierte in einem Haus am Freistädter Hauptplatz, wofür im Jahre 1916 pro Monat immerhin 44,64 Kronen fällig wurden.

      Betrachtet man die Beträge, welche die einzelnen Zimmervermieter im Stadtgebiet von Freistadt für die Einzeleinquartierung des Personals aus dem Kriegsgefangenenlager Freistadt erhielten, so lässt sich die Bedeutung des Lagers als nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor eindeutig belegen. Allein im Jänner 1915 wurde für Privatquartiere, darunter befanden sich auch Kanzleiräume, die stattliche Summe von 568,48 Kronen seitens der Heeresverwaltung bezahlt.

      Für die Einquartierung des K. K. Landsturmwachbataillons Nr. 10 vom 8. Jänner 1915 bis einschließlich 3. Februar 1915 wurden seitens des Quartiergebers, des Freistädter Marienstifts, für 67 Mann insgesamt 144 Kronen, das waren 8 Heller pro Tag und Mann, verrechnet.

      Der Mehrbedarf an Einrichtungsstücken und eine damit allfällige Mehrgebühr waren für den Fall der Unterkunft der Familienmitglieder zulässig. Das traf aber nur für relativ wenige Militärs zu.

      In dieser Anfangszeit entwickelte sich für das im Zentrum der Stadt gelegene Hotel Jäger ein reges Geschäftsaufkommen. Besonders im Rahmen der Einquartierung von Offizieren der K. K. Kriegsgefangenenbegleit-Kompanie Nr. 17 in den Monaten September bis November 1916 vermochten die Wirtsleute eine beträchtliche Summe aus den Miet- und Verpflegungskosten zu lukrieren. Im Februar 1915 wurden seitens der Heeresverwaltung für diverse Zimmervermietungen an andere Privatvermieter insgesamt 355,80 Kronen ausbezahlt.

      Für die teilweise im städtischen Studentenkonvikt in Freistadt untergebrachte I. Kompagnie des K. K. Landsturm-Wachbataillons Nr. 10 wurden im März 1915 seitens der Heeresverwaltung 456,70 Kronen überwiesen. Im Juli 1915 war laut Mitteilung des K. u. K. Militär-Verpflegungsfilialmagazins in Freistadt für die vorübergehende Einquartierung ein Betrag von 262,74 Kronen fällig.

      Allerdings geriet die Heeresverwaltung allenthalben bei der Bezahlung der anfallenden Miet- und Verpflegungskosten in argen Rückstand. Aus diesem Grund erhielt die Verpflegungsexpositur des Kriegsgefangenenlagers Freistadt am 28. Oktober 1915 eine umfangreiche Auflistung der Verpflegungskosten,

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