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"Krieg, Seuchen und kein Stück Brot". Ernst Gusenbauer
Читать онлайн.Название "Krieg, Seuchen und kein Stück Brot"
Год выпуска 0
isbn 9783706561143
Автор произведения Ernst Gusenbauer
Жанр Документальная литература
Издательство Bookwire
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61 KA (Kriegsarchiv), Abt. 10-2/72-1, 1914.
62 Vgl. Tagespost 12.10.1914, 5.
63 Vgl. Wiesenhofer, Franz: Gefangen unter Habsburgs Krone. K. u. K. Kriegsgefangenenlager im Erlauftal (Purgstall 1997) 19–22.
64 Vgl. Moritz, Verena: Zwischen Nutzen und Bedrohung. Die russischen Kriegsgefangenen in Österreich 1914–1921 (Bonn 2005) 70–75.
65 Vgl. KA (Kriegsarchiv), 1914, 10. Abt. 10-2/154.
66 Vgl. OÖLA, Kriegssammlung 1914–1918, Sch. 131.
67 Vgl. Rappersberger, Petra: Das Kriegsgefangenenlager Freistadt 1914–1918 (Dipl.-Arb. Univ. Wien 1988) 3–4.
68 Vgl. OÖLA, Kriegssammlung 1914–1918, Sch. 131: Anhang zum Protokoll über die kommissionelle Verhandlung vom 10. Oktober 1914.
69 Vgl. KA (Kriegsarchiv), 1914, 10. Abt. 10-2/154: Es handelte sich hier um ein Telegramm des K. u. K. Kriegsministeriums an das Militärkommando Innsbruck 1914, 10. Abt. 10-2/200.
70 Vgl. K. K. Landesgendarmeriekommando: Chronik des K. K. Gendarmeriepostens Mauthausen, ohne Seitenzählung (Linz 1914–1918).
71 Vgl. Privatarchiv Ing. Johann Pirklbauer: Plan des Kriegsgefangenenlagers Mauthausen (Maßstab 1:2880 vom 15.6.1917).
72 KA (Kriegsarchiv), 1914, 10. Abt. 10-2/200-10: Unter der Aktenzahl Nr. 8959, ex 1914, datiert mit 1.1.1915, werden beide Berichte, jener des K. K. Bezirkshauptmannes in Perg, Schusser, und jener des Kommandanten des KGFL in Mauthausen, Oberst Schmidt, angeführt.
73 Vgl. ebenda, 1914, 10. Abt. 10-2/200-10.
74 Vgl. OÖLA, Kriegssammlung, Sch. 65: „Das K. u. K. Kriegsgefangenenlager Marchtrenk“, verfasst von Kooperator Alois Gruber (Zl. 1850/1958).
75 Vgl. Weinzierl, Herbert Franz: Marchtrenk. Zehn Jahre Marktgemeinde (Marchtrenk 1995) 131–135.
76 Vgl. OÖLA, Stadtarchiv Freistadt, Sch. 380.
Die Kriegsgefangenenlager als Wirtschaftsfaktor
Die Unterbringung von Offizieren, aber auch der Bewachungsmannschaften außerhalb des Lagerkomplexes war während der Anfangsphase gängige Praxis. Es entwickelte sich darüber hinaus, wie das Beispiel Freistadt zeigt, ein einträgliches Geschäft für die daran beteiligten öffentlichen und privaten Quartiergeber. So bewohnte der Lagerarzt Dr. Pollatschek ein komfortables Privatzimmer in der Linzer Vorstadt, für das von der Heeresverwaltung monatlich 21,60 Kronen zu begleichen waren. Ein weiterer Lagerarzt, Dr. Bachmann, hatte sein Quartier im Gebäude der städtischen Apotheke aufgeschlagen und der Lagerkommandant Oberst Ludwig Longardt residierte in einem Haus am Freistädter Hauptplatz, wofür im Jahre 1916 pro Monat immerhin 44,64 Kronen fällig wurden.
Betrachtet man die Beträge, welche die einzelnen Zimmervermieter im Stadtgebiet von Freistadt für die Einzeleinquartierung des Personals aus dem Kriegsgefangenenlager Freistadt erhielten, so lässt sich die Bedeutung des Lagers als nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor eindeutig belegen. Allein im Jänner 1915 wurde für Privatquartiere, darunter befanden sich auch Kanzleiräume, die stattliche Summe von 568,48 Kronen seitens der Heeresverwaltung bezahlt.
Für die Einquartierung des K. K. Landsturmwachbataillons Nr. 10 vom 8. Jänner 1915 bis einschließlich 3. Februar 1915 wurden seitens des Quartiergebers, des Freistädter Marienstifts, für 67 Mann insgesamt 144 Kronen, das waren 8 Heller pro Tag und Mann, verrechnet.
Die Art und Weise, wie diese Beträge zustande kamen, erregte aber bald den Ärger des Lagerkommandos in Freistadt. In einem Schreiben an die Stadtgemeinde wurden die ungerechtfertigte Verrechnung einer Mehrgebühr durch die Stadtgemeinde Freistadt und die Praktiken mancher Zimmervermieter scharf kritisiert. Das Militär sei, wie es ausdrücklich hieß, nur vorübergehend, und zwar bis zur „völligen Herstellung bewohnbarer Verhältnisse im Lager“77, in der Stadt einquartiert. Diese Tatsache aber machten sich scheinbar die Vermieter zunutze, um die Preise willkürlich zu erhöhen und somit dieses vorhandene Zeitfenster zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil auszunützen.78
Der Mehrbedarf an Einrichtungsstücken und eine damit allfällige Mehrgebühr waren für den Fall der Unterkunft der Familienmitglieder zulässig. Das traf aber nur für relativ wenige Militärs zu.
In dieser Anfangszeit entwickelte sich für das im Zentrum der Stadt gelegene Hotel Jäger ein reges Geschäftsaufkommen. Besonders im Rahmen der Einquartierung von Offizieren der K. K. Kriegsgefangenenbegleit-Kompanie Nr. 17 in den Monaten September bis November 1916 vermochten die Wirtsleute eine beträchtliche Summe aus den Miet- und Verpflegungskosten zu lukrieren. Im Februar 1915 wurden seitens der Heeresverwaltung für diverse Zimmervermietungen an andere Privatvermieter insgesamt 355,80 Kronen ausbezahlt.
Der obligatorische Einquartierungszettel enthielt den Namen des Quartiergebers, das Quartier samt Adresse und die Anzahl der Personen nebst Angabe der militärischen Charge. Schließlich musste der Empfang der anfallenden Gebühr eingetragen und bestätigt werden. Für die Quartiergeber wiederum existierten genaue Richtlinien für die Beherbergung militärischer Formationen. Für die Mannschaft musste die Gelegenheit bestehen, ihre Uniform und ihre Waffen entsprechend abzulegen. Es musste auch für Beleuchtung und Beheizung gesorgt sein. Bei dauernder Einquartierung hatten die Soldaten Anspruch auf eine passende Liegestätte sowie auf eine gemeinschaftliche Benützung des Kochofens und des Kochgeschirrs.79
Für die teilweise im städtischen Studentenkonvikt in Freistadt untergebrachte I. Kompagnie des K. K. Landsturm-Wachbataillons Nr. 10 wurden im März 1915 seitens der Heeresverwaltung 456,70 Kronen überwiesen. Im Juli 1915 war laut Mitteilung des K. u. K. Militär-Verpflegungsfilialmagazins in Freistadt für die vorübergehende Einquartierung ein Betrag von 262,74 Kronen fällig.
Allerdings geriet die Heeresverwaltung allenthalben bei der Bezahlung der anfallenden Miet- und Verpflegungskosten in argen Rückstand. Aus diesem Grund erhielt die Verpflegungsexpositur des Kriegsgefangenenlagers Freistadt am 28. Oktober 1915 eine umfangreiche Auflistung der Verpflegungskosten,