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Schweigen gebrochen habe. Ein von Notar und Zeugen unterschriebenes Dokument über das Vorgefallene – und ein solches muss doch wohl ausgefertigt worden sein, wenn der zweite Fall eintrat – liegt nicht vor; das Aktenstück, welches man früher dafür ansah, ist entweder eine sogenannte Registratur, d. h. »eine vom Notar der Inquisition gemachte und den Akten einverleibte amtliche Aufzeichnung«68, oder es verdankt einer im Jahre 1632 oder 1633 gemachten Fälschung seinen Ursprung. Gegen die Echtheit sprechen gewichtige Gründe. Vor allem besitzen wir ein auf Wunsch Galileis von Bellarmin ausgestelltes Zeugnis über das, was sich damals ereignete69; darin ist von dem Sonderverbote keine Rede. Weiter ist das ganze Verhalten Galileis in der Folgezeit und seine Aussage bei dem zweiten Prozess, wie sich zeigen wird, kaum erklärlich, sobald man das Sonderverbot als wirklich ergangen annimmt. Endlich ist es trotz der üblichen Geheimhaltung aller Inquisitionsbeschlüsse unbegreiflich, dass die Sonderstellung Galileis zu dem Dekrete vom 5. März auch der Behörde unbekannt gewesen sein soll, die naturgemäß in erster Linie die Kontrolle über das Verhalten Galileis zu üben hatte, d. h. der römischen Zensur. Und doch erteilte diese späterhin dem Dialog das Imprimatur, welches, wie es nachher hieß, erschlichen sein sollte, weil Galilei dem Zensor von dem ihm speziell auferlegten Schweigen keine Kenntnis gab. Trotz dieser und noch einiger anderer Gründe kann man immerhin – wir kommen darauf zurück – die Fälschung jenes Dokuments nicht mit voller Sicherheit erweisen. Und so mag denn alles, was in der Folge geschah, so unwahrscheinlich dies auch ist, in aller Form rechtens geschehen sein. Die späteren Richter Galileis mögen dann persönlich entlastet sein, aber das System ist nur umso schlimmer gerichtet; die späterhin begangene Barbarei war dann ganz in der Ordnung.

      Im Jahre 1617 nahm Galilei die Verhandlungen mit Spanien wieder auf, die schon vier Jahre zuvor gespielt hatten und die auch später wiederholt in Gang gebracht wurden, ohne je zu einem Ziel zu führen. Es handelte sich dabei um eine Methode der geographischen Längenbestimmung mittels der Jupiterstrabanten, eine Methode, auf die Galilei ungemeinen Wert legte, und auf deren Vervollkommung er unsägliche Mühe verwendete. Er beabsichtigte dieselbe an Spanien, später an die Niederlande zu verkaufen, doch zerschlugen sich, wie gesagt, die Verhandlungen stets.

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