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Punkt, wußte aber trotz der bohrenden Fragen des Oberstaatsanwaltes nichts Neues hinzuzufügen.

      »Frau Zeugin«, sagte Rechtsanwalt Dr. Suttermann, »Sie erklärten soeben, daß Sie den Freund der Verstorbenen, Herrn Heinrich Groß, während der letzten beiden Jahre einige Male gesehen haben…«

      Frau Kerner wandte sich dem Anwalt zu, warf den Kopf mit dem wohlfrisierten blonden Haar, auf dem ein kleiner roter Lackhut thronte, herausfordernd in den Nacken. »Das stimmt auch«, erklärte sie entschieden.

      Es war offensichtlich, daß sie das Gefühl hatte, man wolle ihr eine Falle stellen, und deshalb bemühte sich der Rechtsanwalt, so freundlich wie möglich zu sprechen. »Können Sie uns einmal genau erzählen bei welchen Gelegenheiten das war?«

      »An die Daten erinnere ich mich natürlich nicht mehr … ich konnte ja nicht ahnen, daß das mal wichtig sein würde …«

      »Die Daten interessieren uns hier auch gar nicht! Ich möchte nur wissen, wie Ihre Begegnungen mit Herrn Groß sich abspielten.«

      »Ach so! Sie wissen ja, ich bin Hausmeisterin im Appartementhaus. Wir haben da einen Lift, zu dem jeder einzelne Mieter einen Schlüssel besitzt. Wenn aber jemand Besuch bekommt, dann öffne ich den Lift mit meinem Schlüssel, damit der Besuch nach oben fahren kann …«

      »Aha. Und Sie haben also Herrn Groß verschiedentlich den Lift geöffnet?«

      »Ja.«

      »Jetzt denken Sie mal gut nach! Ist es möglich, daß Herr Groß an dem fraglichen Abend… also am neunzehnten September vorigen Jahres … Sie auch wieder gebeten hat, ihn nach oben fahren zu lassen? Es wäre ja denkbar, daß Ihnen das über all den Aufregungen bisher entfallen ist …«

      Die Angeklagte zuckte zusammen, sie machte eine Bewegung, als wenn sie ihrem Anwalt etwas sagen wollte, aber er brachte sie mit einer Handbewegung zum Schweigen.

      »Bestimmt nicht«, sagte Frau Kerner entschieden, »gerade weil Fräulein Müller an jenem Abend ermordet worden ist, hätte ich es sicher nicht vergessen!«

      »Hätte Herr Groß … ich frage das nur ganz theoretisch … auch ohne Ihre Hilfe zu Fräulein Müllers Wohnung gelangen können?«

      »Natürlich. Es gibt eine Treppe. Aber die hat Herr Groß nie benutzt. Fräulein Müller wohnte ja im achten Stock.«

      »Aber theoretisch hätte er auch die Treppe hinaufgehen können, ohne von Ihnen gesehen worden zu sein?«

      »Ja.«

      »Sie beobachten die Leute, die in das Appartementhaus kommen oder es verlassen, also nicht?«

      »Dazu bin ich nicht angestellt.«

      »Es hätte also nicht nur Herr Groß, sondern jeder, der es wollte, ohne Ihr Wissen in den achten Stock dringen können?«

      »Ja…«

      »Sie können also nicht mit Sicherheit sagen, daß außer von Frau Groß Fräulein Müller an jenem Abend von niemand anderem aufgesucht worden ist?«

      »Nein …«

      »Und Sie haben auch Frau Groß nicht gesehen?«

      »Nein.«

      »Wie erklären Sie dann, daß sie … ohne Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen … den Lift benutzen konnte?«

      »Wahrscheinlich ist gerade einer der Mieter nach Hause gekommen, und sie hat mit ihm zusammen den Lift betreten.«

      Rechtsanwalt Dr. Suttermann wandte sich fragend an die Angeklagte. Carola Groß nickte.

      »Noch eine Frage«, sagte der Verteidiger. »Sie können nicht mit Sicherheit behaupten, daß Fräulein Müller außer Herrn Groß keine anderen Freunde hatte?«

      »Natürlich nicht.«

      »Wissen Sie, ob Annabelle Müller außer Herrn Groß auch andere Besucher empfing?«

      Jetzt zögerte Frau Kerner. »Sie kam manchmal mit Bekannten nach Hause. Sie fuhren dann zusammen nach oben.«

      »Sie sind doch eine gute Beobachterin, Frau Kerner … können Sie uns einige dieser Bekannten beschreiben?«

      »Nein.«

      »Die Zeugin Kramer hat ausgesagt, Annabelle Müller in Begleitung eines hochgewachsenen, gutaussehenden blonden Herrn gesehen zu haben. Können Sie sich an diesen Herrn erinnern?«

      »Nein«, sagte Frau Kerner entschieden, »ich weiß überhaupt nicht, was Sie mit diesen Fragen wollen. Ich bin ja nicht dazu angestellt, um hinter unseren Mietern herumzuspionieren. Ich habe einen Mann und zwei Kinder, und das Privatleben anderer Leute interessiert mich überhaupt nicht.«

      »Da es sich aber nun um einen Mordfall handelt …«

      »Wenn ich gewußt hätte, daß Fräulein Müller ermordet werden würde, hätte ich schon aufgepaßt!« sagte Frau Kerner erregt.

      »Niemand macht Ihnen einen Vorwurf …«

      »Das kommt mir aber so vor! Jeder weiß doch, daß Herr Groß mit Fräulein Müller befreundet war, und Frau Groß hat ja zugegeben, Fräulein Müller am neunzehnten September aufgesucht zu haben! Mehr kann ich Ihnen auch nicht sagen!«

      Auch diese Zeugin wurde vereidigt, dann wurde Kriminalrat Amstetter aufgerufen. Er trat mit der Selbstsicherheit eines Mannes in den Verhandlungssaal, für den Schwurgerichtssitzungen nichts Außergewöhnliches sind, machte seine Angaben zur Person schnell und präzise.

      Er war ein unauffälliger Mann mit einem ruhigen Gesicht. Nur die harten grauen Augen verrieten den Kriminalisten, und Ellen Krone schauderte bei der Vorstellung, von diesem Mann verhört zu werden. Unwillkürlich warf sie einen Blick auf die Angeklagte. Carola Groß war blasser als am Tag zuvor, der Ausdruck ihres Gesichtes hatte etwas Maskenhaftes, ihre Haltung wirkte verkrampft. Ellen Krone fiel auf, daß sie während der ganzen bisherigen Verhandlung die Hände im Schoß gehalten hatte.

      Kriminalrat Amstetter hatte schon mit seiner Aussage begonnen. Er berichtete, daß er auf Grund des Anrufs einer Funkwagenbesatzung, die als erste am Tatort erschienen war, mit einem Assistenten in das Appartementhaus fuhr. Die Leiche Annabelle Müllers hatte in verrenkter Haltung, die Knie hochgezogen, auf dem Diwan gelegen. Ihr Gesicht war blau verfärbt gewesen, die Augen hatten weit offengestanden. Er gab dem Vorsitzenden einen Stoß Fotografien, die Landgerichtsrat Mergentheimer aufmerksam betrachtete, bevor er sie einzeln an seine Mitrichter und die Geschworenen weitergab. Ellen Krone konnte sich nicht überwinden, die entsetzlichen Bilder genau anzusehen.

      Kriminalrat Amstetter berichtete weiter, daß er, da die Verstorbene keinen Abschiedsbrief hinterlassen hatte und ein Giftbehälter unauffindbar gewesen war, auf Mord geschlossen habe. Die fast geleerte Cognacflasche auf dem Tisch sei auf Fingerabdrücke untersucht worden, doch hätten sich keine Abdrücke außer denen der Verstorbenen feststellen lassen.

      »Auffällig war«, sagte er, »daß Aschenbecher und Gläser geleert und sorgfältig gespült worden waren. Alles stand an seinem Platz, beziehungsweise die Gläser im Schrank. Es sah aus, als habe eine Hausfrau aufgeräumt.«

      »Ich erhebe Einspruch!« rief der Verteidiger. »Diese Bemerkung ist irreführend und soll nur dazu dienen, die Angeklagte zu belasten!«

      »Das lag keineswegs in meiner Absicht! Ich wollte nur meinen Eindruck schildern!«

      »Sie können aber doch nicht ausschließen, daß Fräulein Müller selber ihre Wohnung aufgeräumt hat?«

      »Doch, das kann ich. Die Analyse des Mageninhaltes hat ergeben, daß die Tote an einem sehr starken und sehr rasch wirkenden Gift gestorben ist. Sie hatte keineswegs die Möglichkeit, noch vor ihrem Tod, beziehungsweise bevor die ersten sehr schmerzhaften Krämpfe einsetzten, das Glas, aus dem sie getrunken hatte, zu spülen, abzutrocknen und fein säuberlich in den Schrank zu stellen.«

      »Woher wollen Sie denn wissen, daß sie das Gift aus einem Glas zu sich genommen hat?«

      »Weil

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