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ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Soweit ermittelt wird, hat die Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 160 Abs. 2 StPO nicht nur be-, sondern auch entlastendes Material zu ermitteln. Gegenüber Ermittlungshandlungen, durch die in die Rechte des Betroffenen oder Dritter eingegriffen wird, steht diesen nach Maßgabe des § 62 OWiG ein Rechtsmittel zu.

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      Der Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgt durch eine Einstellung (§ 47 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 3 OWiG), durch eine Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld (in Höhe von 5 bis 35 Euro, vgl. § 56 OWiG) oder durch einen Bußgeldbescheid (§§ 65 f. OWiG).

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Goldschmidt, James Der Prozess als Rechtslage, 1925.
Hagen, Johann Elemente einer allgemeinen Prozeßlehre, 1972.
Krey, Volker Keine Strafe ohne Gesetz, 1983.
Kudlich, Hans Strafprozeß und allgemeines Mißbrauchsverbot, 1998.
Kudlich, Hans Erfordert das Beschleunigungsverbot eine Umgestaltung des Strafverfahrens? – Gutachten C zum 68. Deutschen Juristentag, 2010.
Kudlich, Hans/Montiel, Juan Pablo/Schuhr, Jan (Hrsg.) Gesetzlichkeit und Strafrecht, 2012.
Niemöller, Martin/Schuppert Gunnar Folke Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafverfahrensrecht, AöR 107 (1982), 387 ff.
Volk, Klaus Prozessvoraussetzungen im Strafrecht, 1978.
Volk, Klaus Wahrheit und materielles Recht im Strafprozeß, 1980.
Weigend, Thomas Deliktsopfer und Strafverfahren, 1989.

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. dazu auch → AT Bd. 1: Michael Kubiciel, Die Flexibilisierung des Strafrechts, § 24 Rn. 3 ff.

       [2]

      Vgl. → AT Bd. 1: Eric Hilgendorf, Strafrecht im Kontext der Normenordnungen, § 1 Rn. 2.

       [3]

      Vgl. zu diesen und weiteren Charakteristika jeweils ausführlicher → StPO Bd. 7: Fabian Stam, Offizialmaxime, Legalitätsprinzip und Anklagegrundsatz, § 10; Benno Zabel, Aufklärungsmaxime und freie Beweiswürdigung; § 11; Uwe Murmann, Beschleunigungsgrundsatz und Konzentrationsmaxime, § 12; Martin Heger, Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit, § 13.

       [4]

      Näher → StPO Bd. 8: Carl-Friedrich Stuckenberg, Opportunitätseinstellungen, § 38.

       [5]

      Vgl. insb. → StPO Bd. 8: Ferdinand Gillmeister, Konsensuale Erledigungsstrategien vor der Hauptverhandlung, § 39 und Matthias Jahn, Verständigung in der Hauptverhandlung, § 45.

       [6]

      Vgl. näher Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, § 2 Rn. 1.

       [7]

      Vgl. zur sinnvollen synonymen Verwendung

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