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Seiten begegnet und die am Verbrechen unbeteiligt erscheint. Das muss so sein, denn als Krimiautorinnen sind wir gehalten, unseren Täter oder unsere Täterin nicht erst im letzten Drittel einzuführen. Er oder sie muss von Anfang an als starke Figur präsent sein.

      Im Fernsehkrimi ist die Dramaturgie noch standardisierter. Man kann die Uhr danach stellen. Wenn er um 20:15 Uhr anfängt und anderthalb Stunden dauert, wissen wir beispielsweise, dass alle, denen die Polizei bis 21:30 Uhr hinterherjagt, nicht die Täter sind. Wir behalten derweil die prominente Nebenrolle oder die scheinbar am Verbrechen unbeteiligte Frau im Auge. Um 21:30 Uhr enden alle Nebenhandlungen und Verwirrungen, und wer nun in den Fokus gerät, der ist es, eben die prominente Nebenrolle oder die Frau, die niemand in Verdacht hatte.

      Die Polizei, deren Tun wir in Krimis beobachten, muss dagegen durchaus kriminalistisch handeln. Sie muss einen Täter identifizieren und überführen. Seit Jahrzehnten wird die Ermittlungsarbeit im deutschen Fernseh­krimi von einem Kommissar und seinem Assistenten erledigt. Manchmal hat er mehrere Assistenten, manchmal ist der Kommissar auch eine Frau und hat einen jüngeren Ermittlungspartner. Sie haben ein Büro, zuweilen taucht eine Sekretärin auf oder auch mal ein Chef, der zur Eile mahnt. Neuerdings wird das Ensemble durch eine Gerichtsmedizinerin ergänzt, und gelegentlich lässt sich jetzt auch schon eine Staatsanwältin blicken. Seit Ende der siebziger Jahre kennen wir auch Sokos (ZDF). Der Polizeibegriff war damals ziemlich unbekannt und sollte für Teamarbeit stehen. In Fernseh-Sokos ermitteln meistens fünf Personen. Fiktion muss die handelnden Personen reduzieren, deshalb kann sie nie eine zwanzigköpfige Soko abbilden. Zu viel Lebenswirklichkeit lenkt ab. Und ein Kommissar, der den Fall im Büro am Schreibtisch beim Aktenstudium löst, erfordert höchstes erzählerisches Talent, um den Fall und die handelnden – oder eben nicht handelnden – Personen doch irgendwie spannend zu machen.

      Dass Krimis eins zu eins Realität sein sollen, wäre eine unsinnige Erwartung. Aber es gibt auch Untergrenzen. Bei mir war Schluss mit lustig, als bei einer Lesung eine meiner Mitstreiterinnen einen Kurzkrimi vorlas, der im Prinzip* folgendermaßen ablief:

      Fanny Fuchs hat eine Mordswut auf ihren Mann. Im Streit schubst sie ihn gegen die Eichenschrankwand. Aus dem obersten Fach fällt eine Bronzeplastik auf seinen Schädel. Er ist tot!, stellt Fanny fest. So ganz unrecht ist es ihr nicht. Aber wer wird ihr glauben, dass sie ihn nicht ermordet hat? Die Mordkommission ermittelt. Kommissar Kalle Holbein jagt sie. Fanny taucht unter, doch er trifft sie zufällig in der Sauna, verhaftet sie und triumphiert: »Für den Mord an Ihrem Mann kommen Sie für den Rest Ihres Lebens ins Gefängnis.« Wie soll sie ihm beweisen, dass sie nicht zugeschlagen hat? Sie ergreift sein Handtuch und erdrosselt ihn.

      Das Drama einer Frau, die ihren nicht geliebten Mann durch einen Zufall loswird, sich als Gejagte sieht und in ihrer Angst, für den Rest ihres Lebens für einen Mord büßen zu müssen, den sie nicht begangen hat, zur Mörderin wird, mag psychologisch interessant sein, doch würde es sich ums Verrecken in unserer Wirklichkeit nicht zutragen können.

      Aus der Tatortanalyse der Kriminaltechniker, aus Auffindesituation, Lage der Leiche, Verletzungen und Spuren ergibt sich nämlich ziemlich genau, was vorgefallen ist. Man würde vermuten, dass die Ehefrau ihren Mann gestoßen hat. Von einem Mordvorwurf sind wir da noch weit entfernt. Fanny stünde höchstens unter dem Verdacht des Totschlags oder der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf steht nicht unbedingt lebenslänglich. Da kann Kommissar Holbein noch so drohend, geifernd oder einschüchternd auftreten, ihr heimtückischen Mord unterstellen, letztlich entscheidet die Richterin. Und nicht Fanny muss beweisen, dass sie ihren Mann nicht getötet hat, sondern die Staatsanwältin muss die Beweise vorlegen, dass Fanny ihren Mann töten wollte oder seinen Tod billigend in Kauf genommen hat. Wenn sie das nicht kann, wird die Richterin Fanny am Ende freisprechen, zumindest in diesem Punkt.

      Sollte sich nämlich bei den Ermittlungen herausstellen, dass Fanny ihren Mann in der Wohnung zurückgelassen hat, wissend, dass er noch nicht tot war, muss sie sich wegen strafbarer Aussetzung verantworten. Allerdings hätte ihr Mann ihr da auch leicht selbst einen Strich durch die Rechnung machen können. Denn nach einiger Zeit wäre er vielleicht mit brummendem Schädel aus seiner Bewusstlosigkeit erwacht, hätte die blutige Wunde ertastet und selbst den Arzt rufen können. Schädelverletzungen sind nicht immer sofort tödlich. Sie entfalten ihre tödliche Wirkung oft im Laufe von Stunden, manchmal sogar Tagen, wenn sie nicht medizinisch versorgt werden ( Hirnverletzungen).

      Den Mord in der Sauna hätte Fanny sich jedenfalls sparen können. Was Kommissar Holbein über sie denkt, ist irrelevant. Und verhaften kann er Fanny auch nicht, denn dazu bräuchte er einen vom Richter unterschriebenen Haftbefehl. Er kann Fanny bestenfalls vorläufig festnehmen ( Festnehmen und verhaften).

      Aber nehmen wir an, Fanny kennt sich mit den juristischen Feinheiten nicht aus und glaubt sich verloren. Nehmen wir an, ihr kommt auch der Gedanke nicht, dass hinter Holbein ein ganzes Dezernat, ja ein riesiger Polizeiapparat steckt, der nicht ruhen wird, bis er eine Polizistenmörderin gefasst hat, dann sollte sie wenigstens nicht Holbeins Saunahandtuch nehmen, um ihn zu erdrosseln, sondern eine Kordel, ein Stahlseil oder die Kette, die er trägt.

      Erdrosseln mit einem Handtuch ist ein Kraftakt, der zwischen fünf und zehn Minuten dauert. In den ersten Minuten ist die Gegenwehr überdies heftig. Hört Fanny auf, sobald Holbein ohnmächtig ist, erholt er sich wieder und kann ihren Anschlag bezeugen. Fanny kann ihn nur dann rasch handlungsunfähig machen, wenn sie ihn mit seiner eigenen Goldkette stranguliert (falls die Kette hält), ihm also die Hirnvenen abdrückt ( Der gewaltsame Tod). Auch das dürfte in der schweißglitschigen Atmosphäre der Sauna nicht so einfach sein. Keinesfalls sollte sie glauben, ihr Werk sei getan, wenn sich Holbeins Blase entleert und er sich nicht mehr regt. Lässt sie zu früh los, überlebt er.

      Krimi ohne Kriminologie

      Populäre deutsche Krimis neigen dazu, die Kriminalistik brachliegen zu lassen. Wir schreiben Gesellschaftsstücke, die einer erzählerischen oder filmischen Dramaturgie folgen, welche die Spannung aus den zwischenmenschlichen Konflikten und individuellen Aktionen bezieht. Im Krimi werden Verbrechen hauptsächlich auf kommunikativer Ebene gelöst: Befragungen, Besuche, Alibi-Überprüfung, raffinierte Vernehmungen, Schlauheit des Ermittlers und Zufälle. Tatsächlich aber ist die Untersuchung eines Tötungsdelikts institutionalisiert und unter zahlreichen Akteuren und Abteilungen aufgeteilt, findet in Laboren, an Konferenztischen und in Akten statt und wird von zahllosen, dem individuellen Handeln der Ermittler übergeordneten Regeln begleitet.

      Die Soko Wismar, die in einer hübschen Polizeidienststelle untergebracht ist und aus Chef, zwei zivilen Ermittlern und zwei bis drei uniformierten Beamten besteht, wird zu einem Toten gerufen, der im Stroh eines entlegenen Bauernhofs liegt (ZDF, 10.12.2008). Der Gerichtsmedizinerin fällt auf, dass sein Gesicht nach Benzin riecht, den Kommissaren, dass sein Anzug zu groß ist. Die Kriminaltechnik stellt fest, dass der Anzug gereinigt wurde und lange in einem Schrank lag. Zugleich ist der Gast des Bauernhofs, eine Frau, verschwunden. Im Zimmer der Frau finden sich Männerkleider. Die Ermittler finden nach und nach Hinweise, dass der Mann ein Transsexueller war, der seine Umwandlung zur Frau betrieb. Er/Sie wurde vom Bauern umgebracht, als er entdeckte, dass die Frau, in die er sich verliebt hat, biologisch noch ein Mann ist. Der Bauer hat sein Opfer mit bloßen Händen erwürgt und ihm dabei den Kehlkopf eingedrückt. Dann hat er dem Opfer mit Benzin die Schminke aus dem Gesicht entfernt, ihm die Frauenkleider ausgezogen, Männerkleider (seinen eigenen alten Anzug) angezogen und ihn anderntags von seiner Schwester in der Scheune finden lassen.

      Eine ungewöhnlich originelle Geschichte, das muss man sagen. Da denken wir auch nicht weiter darüber nach, ob man immer tumbe Bauern vom Land entlarven muss oder warum ein Transsexueller sein Coming-out als Frau an einem Bauern in Mecklenburg ausprobiert statt in Berlin. Allerdings hätten in Wirklichkeit Kriminaltechnik und Gerichtsmedizin den Ermittlungen sogleich die Zielrichtung vorgegeben, welche die Ermittler hier mühsam aus Zeugenbefragungen und illegalen Wohnungsdurchsuchun­gen extrahieren und wofür sie zum Schluss das Geständnis des Täters brauchen. Der Fall wäre ohne eine einzige Zeugenbefragung aufgeklärt worden.

      Man muss sich nur vorstellen, wie der Bauer die Leiche auszieht und wieder anzieht. Das ist anstrengend und langwierig. Der Transsexuelle dürfte von der

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