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Wunsch.

      Aus dem erwähnten Bericht des Archivs in St. Wendel ergab sich, dass sich das wirkliche Ereignis eines Mordes im Tiefenbachtal bereits im Jahre 1804 zugetragen hat. So mischt sich Begreifliches mit Unbegreiflichem. Das geschichtliche Ereignis ist längst vergessen, aber die lebendig gebliebene Sage lässt den Geist des Jägerburschen für die frevelhafte Tat im Tiefenbachtal umherirren. Nach dem gefundenen Bericht lautet der wirkliche Name des Jägerburschen „Kerschhock“.

       Aus der Entwicklungsgeschichte der Schulen im Ostertal

      Die Pfarrchronik von Hoof vermeldet ein bemerkenswertes Ereignis: „Im Winter 1823/24 dingten sich die Hoofer einen jungen Menschen, der aber nichts taugte. Er wurde vermutlich auf Betreiben des Pfarrers von der Regierung abgesetzt und ein Lehramtskandidat sollte ihn ersetzen. Als der neue Lehrer eingeführt werden sollte, erklärten die Gemeindeleut, ihr Schullehrer sei gedingt, wie’s lebenslang gewesen. Der neue sei zu teuer, wer ihn eingesetzt, solle ihn auch bezahlen. Weil die Hoofer anzüglich wurden, musste der Pfarrer mit dem Lehrer ohne Erfolg abziehen.“

      Über die Entlohnung der Lehrer ist nach dieser Pfarrchronik zu sagen, „dass sie schlecht, die der Winterschullehrer erbärmlich war“.

      Über solche Entlohnung des ersten Schuldieners (Lehrers) berichtet die Chronik von Leitersweiler 1738: Der Lehrer erhielt: „Von den geistlichen Gefällen: 6 Fladen Geld und 3 Malter Korn. – Von der Gemeinde: 1 Malter und 3 Fass Korn, 3 Malter und 3 Fass Hafer. – Schulgeld von jedem Schulkind: 1 Ortsgulden und 1 Karch Holz – Güter: 1 Wiese (rund 2 Ztr. Heu).“ „Zur Aufbesserung des Einkommens betreibt er Seidenraupenzucht“.

      Werfen wir heute einmal einen Blick zurück in die Entwicklungsgeschichte der Schulen im Ostertal.

      Die seit dem 1.1.1974 durchgeführte Gebietsreform hatte auch ihre Auswirkungen auf die schulische Entwicklung im Ostertal.

      Bis zum 1.8.1974 bestanden noch die zweiklassige Volksschule Hoof, die zweiklassige Volksschule Leitersweiler und die Grund- und Hauptschule Niederkirchen mit 18 Klassen und zwei Vorschulklassen.

      Die Zentralschule „Ostertal“ in Niederkirchen wurde am 1.8.1969 um die Schulpflichtigen der einklassigen Volksschule Bubach erweitert, am 1.8.1971 folgten diesem Beispiel die Volksschulen Osterbrücken, Werschweiler und Dörrenbach. Die Grund- und Hauptschule „Ostertal“ in Niederkirchen hatte sich zu einer zweizügigen Grund- und Hauptschule entwickelt. Zielgerichtet entsprechend einer durchdachten Bildungsplanung entstand hier für 7 Dörfer, jetzt Ortsteile der Stadt St. Wendel, ein durchgegliedertes, mustergültig ausgebautes und ausgestattetes Bildungszentrum für die 3 – bis 15-jährigen mit Kindergarten, Vorschulklassen, Grund- und Hauptschule. In Auswirkung des Schulordnungsgesetzes nach der Gebietsreform wurden mit Wirkung vom 1.8.1974 die Volksschulen in den Ortsteilen Hoof und Leitersweiler aufgelöst.

      Von der Gegenwart bis zu den Anfängen dieser Schulen will ich einen Bogen schlagen, und Wesentliches aus der Entstehungsgeschichte, für uns heute kaum vorstellbar, soll hier festgehalten werden.

      Bis ins Mittelalter zurück reichen die Anfänge des Volksschulwesens im Ostertal. Die ältesten Schulen sind die von Niederkirchen und Oberkirchen. 1558 erfolgte in einem „Visitationsprotokoll“ die erste Erwähnung der protestantischen Dorfschule in Niederkirchen, als einziger Schule im Oberamt Lichtenberg mit mehr als 100 Dörfern. 1491 ließ der Abt des Klosters Wörschweiler ein Haus in Niederkirchen bauen. Dieses Abtshaus diente zum Empfang des Zehnten. Später, nach der Einführung der Reformation, fand es Verwendung als Schulhaus. 1734 wurde zum ersten Mal urkundlich ein Lehrer, damit zugleich die Dorfschule in Dörrenbach, erwähnt. Die Dorfschule in Leitersweiler wurde gemäß der Chronik 1738 gegründet. Bis 1883 besuchten die Kinder aus Werschweiler die Dorfschule in Dörrenbach. Dann erfolgte in Werschweiler die Errichtung einer eigenen Schule. 1887 ist der Bau eines eigenen Schulhauses in Marth verzeichnet. Von Osterbrücken ist nachweislich nur bekannt, dass im 16. – 18. Jahrhundert die Unterweisung der Kinder nur durch Winterschullehrer erfolgte.

      Erstmals 1720 wird für Hoof eine Schule genannt, die allerdings nur im Winter existierte und so zunächst in der kalten Jahreszeit den Kindern den beschwerlichen Weg nach Niederkirchen oder Leitersweiler ersparte. Unklar ist das Gründungsjahr der Schule in Bubach. Wahrscheinlich erfolgte die Gründung Ende des 18. Jahrhunderts.

      Die Kinder aus Leitersweiler besuchten zunächst nur die „Christenlehre“ in der Hauptkirche in Niederkirchen. Daraus entwickelte sich 1558 die „Gemeine Schul“ für das gesamte Kirchspiel. Von den „Läudersweiler“ Kindern besuchen diese nur die Knaben. Die Mädchen mussten sich mit der Christenlehre begnügen. Nach 1738 erfolgte in Leitersweiler der Unterricht abwechselnd in verschiedenen Elternhäuser der Schulkinder. Später wurde ein kleines Haus, die „Schulstubb“, gemietet und gekauft. Sie war gleichzeitig Wohn- und Schlafraum der Lehrerfamilie.

      Erstaunlich früh bei solchen Schulverhältnissen erfolgte die Einführung des „Schulzwanges“. Von Leitersweiler ist er bekannt ab 6.10.1706 für die Wintermonate.

      In Niederkirchen war infolge der Kriegswirren 1634 der Schulbetrieb eingestellt worden. 1660 erfolgte die Wiedereröffnung der Dorfschule und Einführung des Schulzwanges durch Herzog Christian IV. von Zweibrücken.

      Die Pfarrchronik in Hoof vermeldet ein bemerkenswertes Ereignis: „Im Winter 1823/24 dingten sich die Hoofer einen jungen Menschen, der aber nichts taugte. Er wurde vermutlich auf Betreiben des Pfarrers von der Regierung abgesetzt und ein Lehramtskandidat sollte ihn ersetzen. Als der neue Lehrer eingeführt werden sollte, erklärten die Gemeindeglieder, ihr Schullehrer sei gedingt, wie’s lebenslang gewesen. Der neue sei zu teuer, wer ihn eingesetzt, solle ihn auch bezahlen. Weil die Hoofer anzüglich wurden, musste der Pfarrer mit dem Lehrer ohne Erfolg abziehen.“

      Aufzeichnungen von 1760 bis 1772 geben Auskunft über die Besoldung des Lehrers: „Für jedes Kind erhielt er wöchentlich 1 alb (Weißpfennig). Darüber hinaus bezog er auch Naturalien wie Korn und Hafer. Jedes Kind musste morgens ein Stück Holz mit in die Schule bringen.“ Als Küster erhielt der Lehrer eine Reihe weiterer Vergütungen. Unter anderem hatte er das Weiderecht auf allen Gemeindewiesen. Aus der Kirchenchronik von Niederkirchen entnehmen wir: „… und es solle ihm aus den Glocken- und Kirchengefällen eine ziemliche Unterhaltung werden.“

      Im Visitationsprotokoll von 1566 wird hier vermerkt: „Der Schulmeister hat um Addition (Gehaltserhöhung) angesucht und ist ihm zu seinen 7 Gulden und 2 Wagen Heu noch aus den Kirchengefällen 2 Gulden, 2 Malter Korn und 1 Wagen Heu verwilligt worden.“ 1575 aber heißt es dann kurz und bündig: „Der Schulmeister und Glöckner sollte nicht mehr um Zulage anfallen, da er genug habe.“

      Aus den Aufzeichnungen entnehmen wir: „Die Lehrer sollen die Kinder in allen geistlichen Dingen unterrichten. Dies zu fördern, war die Pflicht des Pfarrers.“

      Der erste nachweisliche Lehrplan aus dieser Zeit stammt von dem protestantischen Pfarrer Bonnet aus Niederkirchen aus dem Jahre 1768:

      „1. Klasse (6 – 8-jährige) lernt ABC, buchstabiert im Katechismus, lernt Gebete.

      2.Klasse (9 – 10-jährige) liest im Testament, schreibt Namen, singt Noten, lernt im Katechismus Sprüche.

      3. Klasse (11 – 12-jährige) liest im Psalter, buchstabiert auch, schreibt ABC; fängt an, Noten zu lesen.

      4. Klasse (13 – 15-jährige) liest in der Bibel und Geschriebenes, schreibt nach Vorschrift, rechnet, singt Noten auswendig.“

      Gemäß Überlieferung waren die Lehrgegenstände im 18. Jahrhundert: „Katechismus, Lesen, Schreiben, Singen.“ Das Gelernte wurde schon sehr früh und mit Strenge überprüft. In der Schulchronik von Niederkirchen ist 1744 auf die Anordnung der pfälzischen Kirchenbehörde hingewiesen, „regelmäßige Prüfungen des Bildungsstandes der Schüler durchzuführen“.

      1764 erfolgte die Einführung einer „Versäumnisliste“ an der Dorfschule Niederkirchen. Von 1767 an wird die Prüfung des Bildungsstandes als „mit Sicherheit nachweisbar“ erwähnt.

      Zurück ins Jahr 1970: Am 1. August

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