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Verarbeitungen auf. Man sprach von ihm, ob Johann Wolfgang von Goethe oder Heinrich Heine, ob Karoline von Günderrode oder Wilhelm von Humboldt. Ein Jurist inmitten von Denkern. Wer war diese Ausnahmegestalt?

       Glückskind

      Friedrich Carl von Savigny wird am 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main geboren. Die adlige Familie stammt ursprünglich aus dem französischen Oberlothringen, war aber um die Mitte des 17. Jahrhunderts ihres protestantischen Glaubens wegen nach Deutschland gekommen. Hier lebt man über Generationen hinweg in enger Fühlung mit Ordnung und Repräsentanz des alten Reiches. Damit verbindet sich ein ansehnlicher Wohlstand, aus dem schließlich ein Reichtum erwächst, der eine sorgenfreie Existenz garantiert: Savignys Großvater heiratet in die millionenschwere Familie von Cranz ein und erbt einen beträchtlichen Teil des Vermögens, als sein Schwiegervater stirbt. Der Rest geht zunächst über auf seinen Schwager, Johann Carl von Cranz, seinerseits ein hoher Beamter, der fast 20 Jahre am kaiserlichen Hof in Wien dient. Als Johann Carl 1751 kinderlos stirbt, wird Savignys Vater Alleinerbe. Zu den Hinterlassenschaften gehört auch das Landgut Trages bei Hanau, das für die nächsten zweieinhalb Jahrhunderte zu so etwas wie dem Familiensitz der Savignys wird. Wie viele der Vorfahren reüssiert auch Savignys Vater Christian Karl Ludwig in einer Beamtenkarriere, die ihn bis in das Amt eines Geheimen Regierungsrates bringt. 1766 heiratet er die deutlich jüngere Henriette Philippine Groos, eine feinsinnige, gebildete und religiöse Frau, die ein ebenfalls bedeutendes Vermögen mit in die Ehe bringt.

      Der frühe Tod seiner Verwandten ist es auch, der dem erwählten Kind erste Erfahrungen mit dem Recht verschafft. Savigny kommt in die Obhut eines nahen Familienfreundes, Johann von Neurath, bei dem er Alternativen zu der vorgezeichneten Beamtenlaufbahn kennenlernt. Von Neurath ist Assessor am Reichskammergericht in Wetzlar, dem höchsten Gericht des alten Reiches, wo er die Tätigkeiten ausübt, die heute einem Richter zufallen. Mit dem praktischen Leben des Rechts ist er deshalb aufs Engste vertraut. Diesen Erfahrungsschatz beginnt er früh an seinen Sohn Constantin und den zwei Jahre jüngeren Savigny weiterzugeben. Schon in jugendlichem Alter erhält Savigny daher Rechtsunterricht, der sich allerdings, glaubt man den Schilderungen, vorwiegend durch Stumpfsinn auszeichnet: Auf eine lange Liste von Fragen ist eine noch längere Liste von Antworten auswendig zu lernen. Für einen freien Geist unerträglich, aber bei entsprechendem Pflichtbewusstsein trotzdem brauchbar für erste Grundkenntnisse. Zu Ostern 1795, gerade einmal 16 Jahre alt, schreibt sich Savigny an der Universität Marburg zum Studium der Rechte ein.

       Wanderer

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