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Feuerwehrbedarfsplanung. Thomas Lindemann
Читать онлайн.Название Feuerwehrbedarfsplanung
Год выпуска 0
isbn 9783170353978
Автор произведения Thomas Lindemann
Жанр Математика
Издательство Bookwire
Wie in Bild 12 angedeutet ist, liegt tendenziell ein hohes Versorgungsniveau vor, wenn die Feuerwehr mit einer großen Personalstärke innerhalb einer kurzen Eintreffzeit die Einsatzstelle erreicht (Fall 2), während tendenziell ein niedriges Versorgungsniveau vorliegt, wenn die Feuerwehr mit einer geringen Personalstärke erst nach einer langen Eintreffzeit an die Einsatzstelle kommt. Ferner ist zu vermuten, dass ein oder zwei Feuerwehrangehörige, die innerhalb von wenigen Sekunden nach Brandausbruch am Einsatzort sind (Fall 3), bereits wirksame Hilfe einleiten können, während hingegen auch eine Vielzahl an Einsatzkräften ein großes Schadensausmaß nach einer langen Eintreff- und damit Branddauer nicht mehr effektiv zu verhindern vermag (Fall 4). Neben diesen Extremfällen ist gemeinhin davon auszugehen, dass grundsätzlich ein gutes Versorgungsniveau vorliegt, wenn eine »einsatztaktisch schlagfertige Anzahl an Einsatzkräften« innerhalb einer »kurzen Zeit« an der Einsatzstelle eintrifft (Fall 5).
Bild 12: Höhe des Versorgungsniveaus in einer Kommune in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
3.2 Inhalt eines Feuerwehrbedarfsplans
Gesetzlich gibt es weder an den Inhalt noch an die Darstellungsform eines Feuerwehrbedarfsplans konkrete oder verbindliche Anforderungen. Damit bleiben die Gliederung, Struktur und inhaltliche Ausgestaltung grundsätzlich dem Geschmack des jeweiligen Planaufstellers überlassen. Im Sinne einer anzustrebenden grundsätzlichen Vergleichbarkeit der Pläne (vgl. »Grundsatz der Vergleichbarkeit« in Kapitel 4.2) empfiehlt es sich dennoch, sich mit den benachbarten Kommunen bzw. innerhalb der übergeordneten Gebietskörperschaft (z. B. kreisweit) auf eine einheitliche Struktur abzustimmen.
Mustergliederug und Vorlagen
In Bezug auf den Inhalt wurden in einzelnen Bundesländern Muster-Gliederungen und/oder mustergültige Bedarfsplanvorlagen mit Textbausteinen veröffentlicht (beispielsweise Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, 2015, Innenministerium Baden-Württemberg, 2015, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, 2011 etc.), an die sich bei der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans orientiert werden kann, deren Gliederung und Inhalt aber nicht rechtsverbindlich sind. Es ist ferner ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein »Ausfüllen der Platzhalter« in solchen Bedarfsplanvorlagen allein nicht ausreicht, um die Feuerwehr der Kommune mit ihren individuellen Bedürfnissen und örtlichen Gegebenheiten effektiv und zukunftssicher auszurichten. Denn zum einen ist bei der Verwendung von Bedarfsplanvorlagen gründlich zu prüfen, ob die vorgesehenen Bausteine auf die Situation in der eigenen Kommune anwendbar sind (»den örtlichen Verhältnissen entsprechend«, vgl. Kapitel 2.1). Zum anderen ist es essentiell, die strategischen übergeordneten Zusammenhänge der Bedarfsplanung zu erkennen und miteinander zu verknüpfen, um ein optimales oder zumindest zweckmäßiges SOLL-Konzept sowie die dazu notwendigen Handlungsmaßnahmen abzuleiten, die sich eben nicht automatisch allein durch das Ausfüllen von Mustervorlagen ergeben.
Exemplarische Gliederung eines Feuerwehrbedarfplans |
Zum Minimalinhalt gehört eine Einleitung, die Sinn und Zweck eines Feuerwehrbedarfsplans in den rechtlichen und organisatorischen Kontext der kommunalen Gefahrenabwehr einordnet, eine ortsbezogene Analyse des Gefahrenpotenzials und des vorherrschenden Einsatzgeschehens und die daraus resultierenden Bemessungsszenarien. Kerninhalte sind zudem die kommunalen Planungsziele als Ausdruck des politisch gewünschten Versorgungsniveaus der Feuerwehr, und das daraus abgeleitete SOLL-Konzept mit seinen Handlungsmaßnahmen, die sich aus dem Abgleich des SOLL- mit dem IST-Zustand ergeben.
Umfang und Detailtiefe eines Feuerwehrbedarfsplans
Welche Detailtiefe ein Feuerwehrbedarfsplan aufweisen sollte, hängt von den Bedürfnissen der jeweiligen Kommune ab. In der Praxis ist festzustellen, dass die Bandbreite von dem, was als der jeweilige kommunale Feuerwehrbedarfsplan bezeichnet wird, von einem »bloßen Fahrzeugkonzept« bis hin zu einem »umfassenden Organisationshandbuch der Feuerwehr mit mehreren hundert Seiten« reicht.
Generell müssen in einen Feuerwehrbedarfsplan alle notwendigen Angaben und Analysen Eingang finden, die zur umfassenden Bewertung und Ableitung eines SOLL-Konzepts und den dazu notwendigen Handlungsmaßnahmen notwendig sind (vgl. Nachvollziehbarkeit von Feuerwehrbedarfsplänen, Kapitel 3.3). Auf der anderen Seite ist darauf zu achten, nur die tatsächlich relevanten Aspekte in den Feuerwehrbedarfsplan aufzunehmen und diesen inhaltlich nicht zu überfrachten. Der Bedarfsplan ist in erster Linie ein strategisches Dokument, dessen Ziel es ist, die übergeordnete »strategische Ausrichtung der Feuerwehr« zu entwickeln, als politischen Willen festzulegen und nachvollziehbar darzustellen. Die Adressaten des Bedarfsplans, zu denen insbesondere die politisch Verantwortlichen als Entscheidungsträger für die aus dem Bedarfsplan resultierenden Maßnahmen zählen, müssen sich in dem Dokument »zurechtfinden« und die für sie bzw. für eine konkrete Entscheidung relevante Informationen extrahieren können. »Unnötiger Ballast« und »ausschmückende Prosa« lenken von den wesentlichen Kernpunkten ab.
Ein zu großer Bedarfsplanumfang kann für den politischen Diskussions- und Abstimmungsprozess nachteilig sein kann, da potenziell strittige Detailfragen von den strategisch und politisch wichtigen Aspekten ablenken können. So sind Entwurfsvorlagen von Feuerwehrbedarfsplänen schon des Öfteren in den jeweiligen politischen Gremien abgelehnt worden, da beispielsweise die Anzahl der stadtweit vorzuhaltenden Atemschutzgeräte, eine zu frühzeitige konkrete Standortfestlegung oder bedarfsplanunabhängige personelle Mehrbedarfe im (grundsätzlich daher nicht in den Bedarfsplan aufzunehmenden) Stellenplan zu Streitfragen mit erweiterten Klärungs- und Diskussionsnotwendigkeiten avancierten, die zu unnötigen Verzögerungen oder gar zur Ablehnung des Gesamtkonzepts führten.
Aus diesem Grund gilt der »Grundsatz der planerischen Zurückhaltung« (vgl. Kapitel 4.2). Die Detailplanung