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Klassifizierung nach der Rotationssteifigkeit ist nach Bild 5.4 zu differenzieren zwischen : starren, gelenkigen und verformbaren Anschlüssen. Die zugehörigen Grenzkriterien sind in 5.2.2.5 für Träger- und Stützenfußanschlüsse angegeben. Bei den Trägeranschlüssen muss die elastische Anfangssteifigkeit Sj,ini nach Abschnitt 6.3 für die Klassifizierung berechnet und mit den Grenzkriterien verglichen werden. Sollen verformbare Anschlüsse zur statischen und wirtschaftlichen Optimierung der Konstruktion eingesetzt werden, ist ein iterativer Prozess erforderlich. Mit einer abgeschätzten Rotationssteifigkeit Sj,app sind die Schnittgrößen des Systems zu bestimmen. Dann wird der Anschluss für die einwirkenden Beanspruchungen bemessen und die zugehörige elastische Anfangssteifigkeit Sj,ini ermittelt und mit der ersten Abschätzung verglichen. Von einer ausreichenden Genauigkeit der Abschätzung kann ausgegangen werden, wenn die mit Sj,ini ermittelten Schnittgrößen um nicht mehr als 10 % von den im ersten Schritt ermittelten abweichen.

      Für häufig vorkommende Anschlusskonfigurationen mit zwei Schrauben in einer Reihe kann die Rotationssteifigkeit Sj,app von Stirnplattenanschlüssen und Anschlüssen mit Gurtwinkeln nach [K19] mit folgender Gleichung abgeschätzt werden :

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      Dabei ist z der Abstand zwischen der Druck- und Zugkraftresultierenden, tfc die Stützengurtdicke und c ein von der Anschlusskonfiguration abhängiger Hilfswert. Das Verfahren beruht auf vereinfachten Ansätzen und ist an die Einhaltung bestimmter Parameter (z. B. d = 1,5tfc ) gebunden, siehe hierzu auch [K45].

      Für Anschlusskonfigurationen mit vier Schrauben in einer Reihe hat Schmidt im Rahmen seiner Dissertation [K34] zwei Näherungsfunktionen aufgestellt, mit denen in Abhängigkeit von Stirnplattendicke und Schraubendurchmesser die Rotationssteifigkeit von IH2- und IH4-Anschlüssen abgeschätzt werden kann.

      Anschlüsse der Klasse 1 erreichen ihre plastische Beanspruchbarkeit und aufgrund der Verformbarkeit des Anschlusses können sie ohne Verlust der plastischen Beanspruchbarkeit ein plastisches Gelenk ausbilden. Ein Klasse-1-Anschluss besitzt dabei eine ausreichend große Rotationskapazität für eine plastische Umlagerung der Schnittgrößen im System. Diese ausreichende Rotationskapazität ist bei Querschnitten der Klasse 2 nicht mehr gegeben, jedoch erreichen sie aufgrund der Verformbarkeit einzelner Komponenten und der damit möglichen inneren Umlagerung der Beanspruchungen die plastische Anschlusstragfähigkeit. Bei Querschnitten der Klasse 3 bestimmen verformungsarme Komponenten wie Schweißnähte oder Schrauben die Beanspruchbarkeit des Anschlusses. Innere plastische Umlagerungen sind nicht möglich, der Querschnitt erreicht nur die elastische Momententragfähigkeit.

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      (2) Stützenfußanschlüsse können als starr klassifiziert werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden :

       – bei Rahmentragwerken, bei denen zusätzliche Aussteifungen die Horizontalverschiebungen um mindestens 80 % verringern und die Einflüsse der Seitenverschiebungen vernachlässigt werden können:

       – wenn (5.2.a)• wenn und Sj,ini ≥ 7 (2 0 – 1) E Ic/Lc; (5.2b)• wenn 0 ≥ 3, 93 und (5.2c)

       – bei anderen Rahmentragwerken wenn(5.2d)

      Dabei ist

images 0 der Schlankheitsgrad einer Stütze, bei der beide Enden gelenkig angenommen werden;
Ic, Lc wie in Bild 5.4 angegeben.

      5.2.3.1 Allgemeines

      (1) Ein Anschluss kann als volltragfähig, gelenkig oder teiltragfähig klassifiziert werden, indem seine Momententragfähigkeit Mj,Rd mit den Momententragfähigkeiten der angeschlossenen Bauteile verglichen wird. Dabei gelten die Momententragfähigkeiten der angeschlossenen Bauteile direkt am Anschluss.

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      Bild 5.4. Klassifizierung von Anschlüssen nach der Steifigkeit

       Zu 5.2.3

      Als Grenzkriterien definiert DIN EN 1993-1-8 für gelenkige Anschlüsse eine Momententragfähigkeit von weniger als 25 % der plastischen Momententragfähigkeit der angeschlossenen Bauteile. Ein gelenkiger Anschluss muss zudem Rotationen zulassen und eine ausreichende Rotationskapazität aufweisen, so dass er bei der Tragwerksberechnung als ideales Gelenk betrachtet werden kann. Als volltragfähig gilt ein Anschluss, wenn seine Momententragfähigkeit größer ist als die plastische Momententragfähigkeit der angeschlossenen Bauteile. Bei einer plastischen Schnittgrößenermittlung liegt der Ort der plastischen Gelenke im Bauteil und nicht im Anschluss.

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      5.2.3.2 Gelenkige Anschlüsse

      (2) Ein gelenkiger Anschluss muss in der Regel in der Lage sein, die auftretenden Gelenkverdrehungen infolge der Bemessungswerte der einwirkenden Lasten auszuführen.

      (3) Ein Anschluss darf als gelenkig angesehen werden, wenn seine Momententragfähigkeit Mj,Rd nicht größer als 1/4 der Momententragfähigkeit des volltragfähigen Anschlusses ist und ausreichende Rotationskapazität besteht.

      5.2.3.3 Volltragfähige Anschlüsse

      (1) Die Tragfähigkeit eines volltragfähigen Anschlusses darf in der Regel nicht geringer sein als die Tragfähigkeit der angeschlossenen Bauteile.

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