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Stahlbau-Kalender 2021. Ulrike Kuhlmann
Читать онлайн.Название Stahlbau-Kalender 2021
Год выпуска 0
isbn 9783433610510
Автор произведения Ulrike Kuhlmann
Жанр Отраслевые издания
Издательство John Wiley & Sons Limited
(1) Die Tragfähigkeit von nicht durchgeschweißten Stumpfnähten ist in der Regel wie für Kehlnähte mit tiefem Einbrand zu ermitteln, siehe 4.5.2(3).
(2) Die Nahtdicke einer nicht durchgeschweißten Stumpfnaht sollte nicht größer sein als die mit dem Schweißverfahren erreichbare Tiefe des Einbrandes, siehe 4.5.2(3).
4.7.3 T-Stöße
(1) Die Tragfähigkeit eines T-Stoßes mit beidseitig angeordneten nicht durchgeschweißten Stumpfnähten, die durch darüber gelegte Kehlnähte verstärkt sind, kann wie bei einer durchgeschweißten Stumpfnaht (siehe 4.7.1) ermittelt werden, wenn die gesamte Nahtdicke, abgesehen von dem unverschweißten Spalt, mindestens der Dicke t des Stegblechteils entspricht und der ungeschweißte Spalt nicht größer als t/5 oder 3 mm ist (der kleinere Wert ist maßgebend), siehe Bild 4.6.
(2) Die Tragfähigkeit eines T-Stoßes, der die in 4.7.3(1) angegebenen Anforderungen nicht erfüllt, ist in der Regel, je nach Tiefe des Einbrandes, wie für eine Kehlnaht oder eine Kehlnaht mit tiefem Einbrand zu ermitteln, siehe 4.5. Die Nahtdicke ist in der Regel nach den Bestimmungen für Kehlnähte, siehe 4.5.2, oder nicht durchgeschweißten Stumpfnähten, siehe 4.7.2, zu ermitteln.
Bild 4.6. Wirksam durchgeschweißter T-Stoß
4.8 Tragfähigkeit von Lochschweißungen
(1) Die Tragfähigkeit Fw,Rd einer Lochschweißung, siehe 4.3.3, ist in der Regel wie folgt zu ermitteln :
(4.5)
Dabei ist
f vw,d | der Bemessungswert der Scherfestigkeit der Schweißnaht, siehe 4.5.3.3(3); |
A w | die wirksame Schweißnahtfläche, in diesem Falle die Fläche des Loches. |
4.9 Verteilung der Kräfte
(1) Die Verteilung der einwirkenden Kräfte in einer geschweißten Verbindung darf entweder mit der Annahme elastischen oder plastischen Verhaltens nach 2.4 und 2.5 berechnet werden.
(2) Eine vereinfachte Verteilung der einwirkenden Kräfte auf die Schweißnähte eines Anschlusses darf angenommen werden.
(3) Eigenspannungen und Spannungen, die nicht aus der Kräfteübertragung durch die Schweißnähte herrühren, brauchen nicht in den Schweißnahtnachweis einbezogen zu werden. Dies gilt insbesondere für Normalspannungen parallel zur Schweißnahtachse.
(4) Schweißanschlüsse sind in der Regel so zu konstruieren, dass sie ein ausreichendes Verformungsvermögen aufweisen. Allerdings sollte die Duktilität von Schweißnähten nicht von vornherein in Ansatz gebracht werden.
(5) Wenn sich in den Anschlüssen plastische Gelenke bilden können, sind in der Regel die Schweißnähte so zu bemessen, dass sie mindestens dieselbe Tragfähigkeit aufweisen wie das schwächste angeschlossene Bauteil.
(6) Wenn in Anschlüssen auf Grund von Gelenkrotationen plastische Rotationskapazität gefordert wird, sind die Schweißnähte für eine Tragfähigkeit auszulegen, mit der ein Bruch der Nähte vor dem Fließen des angrenzenden Bauteils verhindert wird.
(7) Bei der Ermittlung der Tragfähigkeit unterbrochen geschweißter Schweißnähte unter Verwendung der Gesamtlänge ℓtot, ist die Scherkraft für die Schweißnaht je Längeneinheit Fw,Ed mit dem Beiwert (e + ℓ)/ℓ zu vergrößern, siehe Bild 4.7.
Zu 4.7.3(1)
Im Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit darf ein wirksam durchgeschweißter T-Stoß nach Bild 4.6 nicht wie eine durchgeschweißte Stumpfnaht behandelt werden. Hier ist nach DIN EN 1993-1-9, Tabelle 8.5 der Kerbfall 36 anzusetzen.
Bild 4.7. Berechnung der Scherkräfte auf unterbrochen geschweißte Schweißnähte
4.10 Steifenlose Anschlüsse an Flansche
(1) Wird ein Blech (oder Trägerflansch) quer an den Flansch eines I-, H- oder anderen Querschnitts ohne Steifen angeschweißt, siehe Bild 4.8, und ist die Anforderung in 4.10(3) erfüllt, so ist in der Regel für die einwirkende Kraft senkrecht zu dem Flansch der folgende Nachweis zu führen :
– für Stege von I- oder H-Querschnitten, nach 6.2.6.2 oder nach 6.2.6.3;
– für das Querblech von RHP-Trägern, nach Tabelle 7.13;
– für Flansche nach Gleichung (6.20) in 6.2.6.4.3(1), wobei die einwirkende Kraft über eine wirksame Breite beff, nach 4.10(2) oder 4.10(4) verteilt, angenommen werden darf.
(2) Bei einem unausgesteiften I- oder H-Querschnitt ist in der Regel die wirksame Breite beff wie folgt zu ermitteln :
(4.6a)
Dabei gilt
(4.6b)
Dabei ist
f y,f | die Streckgrenze des Flansches des I- oder H-Querschnitts; |
f y,p | die Streckgrenze des angeschweißten Blechs. |
Die Abmessung s sollte wie folgt bestimmt werden :
– für gewalzte I- oder H-Querschnitte :(4.6c)
– für geschweißte I- oder H-Querschnitte :(4.6d)
(3) Bei einem unausgesteiften I- oder H-Querschnitt sollte die wirksame Breite beff folgende Bedingung erfüllen :