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„Bewertungsgruppe“ C nach ISO 5817.

       Zu 4.2(1)

      Für Stahlsorten über S460 bis S700 legt der Nationale Anhang zur DIN EN 1993-1-12 fest, dass nur Schweißzusatzwerkstoffe verwendet werden dürfen, deren Festigkeit mindestens gleich oder größer ist als die Festigkeiten der Grundwerkstoffe. Der Korrelationsbeiwert ist für die Stahlsorten S460 bis S700 mit βw = 1,20 festgelegt, vgl. auch Tabelle 4.1.

      Einen neuen Ansatz haben Rasche und Kuhlmann in [K33] vorgestellt, auf den im Kommentar zu Absatz 4.5.3.2 noch genauer eingegangen wird.

      4.3.1 Schweißnahtarten

      (2) Die üblichen Schweißnahtarten und Anschlussformen sind in EN 12345 dargestellt.

      4.3.2.1 Allgemeines

      (1) Kehlnähte dürfen für die Verbindung von Bauteilen verwendet werden, wenn die Flanken einen Öffnungswinkel von 60° bis 120° bilden.

      (2) Kleinere Winkel als 60° sind ebenfalls zulässig. In diesen Fällen sollte die Schweißnaht allerdings als eine nicht durchgeschweißte Stumpfnaht behandelt werden.

      (3) Bei Öffnungswinkeln über 120° ist in der Regel die Beanspruchbarkeit der Kehlnähte durch Versuche nach EN 1990, Anhang D nachzuweisen.

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      Bild 4.1. Unterbrochen geschweißte Kehlnähte

      (4) An den Enden von Bauteilen sollten Kehlnähte durchgehend mit voller Abmessung und einer Mindestlänge gleich der doppelten Schenkellänge der Naht um die Ecken der Bauteile herumgeführt werden, wo immer eine solche Umschweißung möglich ist.

      Anmerkung : Bei unterbrochen geschweißten Kehlnähten gilt diese Regelung nur für den letzten Schweißnahtabschnitt am Bauteilende.

      (5) Umschweißungen an den Bauteilenden sollten in den Zeichnungen angegeben werden.

      (6) Zur Exzentrizität von einseitigen Kehlnähten siehe 4.12.

      4.3.2.2 Unterbrochen geschweißte Kehlnähte

      (1) Unterbrochen geschweißte Kehlnähte sind bei Korrosionsgefährdung in der Regel nicht anzuwenden.

      (3) Die unverschweißte Spaltlänge (L1 oder L2) einer unterbrochen geschweißten Kehlnaht sollte an der gegenüberliegenden Seite oder an derselben Seite bestimmt werden, je nach dem, welche kürzer ist.

      (5) Bei einem mit unterbrochen geschweißten Kehlnähten zusammengesetzten Bauteil sollte an jedem Blechende beidseitig ein Schweißabschnitt mit einer Länge von mindesten 3/4 der Breite des schmaleren Bleches vorgesehen werden, siehe Bild 4.1.

      (1) Schlitznähte, einschließlich Kehlnähte in Kreis- oder Langlöchern, dürfen nur verwendet werden, um Schub zu übertragen oder um Beulen oder Klaffen von überlappten Teilen zu verhindern.

      (2) Für eine Schlitznaht sollte der Durchmesser eines Kreisloches oder die Breite eines Langloches nicht kleiner sein als die vierfache Blechdicke.

      (3) Die Enden von Langlöchern sollten halbkreisförmig ausgeführt werden, außer wenn die Langlöcher über den Rand des betreffenden Teiles hinaus gehen.

      (4) Die Abstände der Mittelpunkte von Schlitznähten sollten die Grenzwerte zur Vermeidung lokalen Beulens nicht überschreiten, siehe Tabelle 3.3.

      (1) Eine durchgeschweißte Stumpfnaht ist eine Schweißnaht mit vollständigem Einbrand und vollständiger Verschmelzung des Schweißwerkstoffes mit dem Grundmaterial über die gesamte Dicke der Verbindung.

      (2) Bei einer nicht durchgeschweißten Stumpfnaht ist die Durchschweißung kleiner als die volle Dicke des Grundmaterials.

      (3) Unterbrochen geschweißte Stumpfnähte sind in der Regel zu vermeiden.

      (4) Bezüglich der Exzentrizität von einseitigen nicht durchgeschweißten Stumpfnähten siehe 4.12.

      (1) Lochschweißungen können verwendet werden, um :

       – Schub zu übertragen,

       – Beulen oder das Klaffen von überlappten Teilen zu verhindern, und

       – Komponenten von mehrteiligen Bauteilen zu verbinden.

      Sie sollten jedoch nicht in zugbeanspruchten Verbindungen verwendet werden.

      (2) Für eine Lochschweißung sollte der Durchmesser eines Kreisloches oder die Breite eines Langloches mindestens 8 mm größer sein als die Blechdicke.

      (3) Die Enden von Langlöchern sollten entweder halbkreisförmig sein, oder es sollten ausgerundete Ecken mit einem Radius vorgesehen werden, der mindestens der Blechdicke entspricht, außer wenn die Langlöcher über den Rand des betreffenden Teiles hinausgehen.

      (4) Die Dicke einer Lochschweißung sollte bei Blechdicken bis zu 16 mm der Blechdicke entsprechen. Bei Blechdicken über 16 mm sollte die Dicke der Lochschweißung mindestens der Hälfte der Blechdicke entsprechen, jedoch nicht kleiner als 16 mm sein.

      (5) Die Abstände der Mittelpunkte von Lochschweißungen sollten die Grenzwerte zur Vermeidung lokalen Beulens nicht überschreiten, siehe Tabelle 3.3.

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      Bild 4.2. Wirksame Nahtdicke von Hohlkehlnähten an Vollquerschnitten

      (1) Wird mit Futterblechen geschweißt, so sollte das Futterblech bündig zum Rand des zu verschweißenden Bauteils angepasst werden.

      (2) Liegt zwischen zwei zu verschweißenden Bauteilen ein Futterblech mit einer kleineren Dicke als der zur Übertragung der Kraft erforderlichen Schenkellänge der Schweißnaht, so ist in der Regel die erforderliche Schenkellänge der Schweißnaht um den Betrag der Futterblechdicke zu vergrößern.

      (3)

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