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Andere Anschlüsse (Träger-Träger-Anschlüsse, Trägerstöße, Stützenfußanschlüsse) Geschweißt 2 3 Geschraubtes Stirnblech 2 3 Geschraubter Flanschwinkel 2 3,5 Fußplatte – 3

      (2) Die Anschlüsse müssen in der Regel ausreichende Tragfähigkeiten haben, um die in den Anschlüssen berechneten Schnittgrößen übertragen zu können.

      (4) Als Vereinfachung für 5.1.2(3) darf die Rotationssteifigkeit in den Berechnungen für alle einwirkenden Momente Mj,Ed mit Sj,ini/η angesetzt werden, siehe Bild 5.1(b), wobei der Anpassungsbeiwert η für die Steifigkeit der Tabelle 5.2 zu entnehmen ist.

      (5) Für Anschlüsse von H- oder I-Profilen wird Sj in 6.3.1 angegeben.

      (1) Bei starr-plastischer Tragwerksberechnung sind die Anschlüsse nach ihrer Tragfähigkeit zu klassifizieren, siehe 5.2.3.

      (2) Für Anschlüsse von H- oder I-Profilen wird Mj,Rd in 6.2 angegeben.

      (3) Für Anschlüsse von Hohlprofilen dürfen die Verfahren in Abschnitt 7 angewendet werden.

       Zu 5.1.3 und 5.1.4

      Eine ausreichende Rotationskapazität der einzelnen Bauteile vorausgesetzt, kann eine plastische Tragwerksberechnung erfolgen. Können dabei Einflüsse aus der Tragwerksverformung vernachlässigt werden, ist eine starr-plastische Berechnung möglich, bei der die Schnittgrößenverteilung im Gesamtsystem nur von der Tragfähigkeit der einzelnen Bauteile abhängt. Die Klassifizierung hat dann nur nach der Beanspruchbarkeit zu erfolgen. Können Effekte aus der Tragwerksverformung nicht vernachlässigt werden, ist eine elastisch-plastische Berechnung durchzuführen, bei der neben der Beanspruchbarkeit auch die Steifigkeit der einzelnen Bauteile einen Einfluss auf die Schnittgrößenverteilung im Gesamtsystem hat. Folglich muss die Klassifizierung der Anschlüsse auf Basis der Beanspruchbarkeit und der Rotationssteifigkeit erfolgen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „nachgiebiger Anschluss“ (semi-rigid joint) eingeführt, unter dem die möglichen Kombinationen von starren, verformbaren (siehe 5.2.2), voll- und teiltragfähigen Anschlüssen (siehe 5.2.3) zusammengefasst werden.

      Eine Übersicht über die anzuwendende Klassifizierungsmethode und die entsprechende Modellierung der Anschlüsse zeigt Bild K2.

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      (5) Für Anschlüsse von H- oder I-Profilen ist die Rotationskapazität in der Regel nach 6.4 zu überprüfen.

      (1) Bei elastisch-plastischer Tragwerksberechnung sind die Anschlüsse in der Regel sowohl nach der Steifigkeit, siehe 5.2.2, als auch nach der Tragfähigkeit, siehe 5.2.3, zu klassifizieren.

      (2) Für Anschlüsse von H- oder I-Profilen wird Mj,Rd in 6.2, Sj in 6.3.1 und ϕCd in 6.4 angegeben.

      (3) Für Anschlüsse von Hohlprofilen dürfen die Verfahren in Abschnitt 7 angewendet werden.

      (4) Bei der Ermittlung des Schnittgrößenverlaufs ist die Momenten-Rotations-Charakteristik der Anschlüsse in der Regel zu berücksichtigen.

      (1) Die Regelungen in 5.1.5 gelten nur für Tragwerke, deren Anschlüsse nach Abschnitt 7 nachgewiesen werden.

      (2) Für die Verteilung der Normalkräfte in einem Fachwerkträger darf vereinfachend von gelenkigen Anschlüssen der Stäbe ausgegangen werden, siehe auch 2.7.

      (3) Sekundäre Momente in Anschlüssen, die aus den tatsächlichen Steifigkeiten der Anschlüsse herrühren, dürfen bei der Bemessung der Stäbe und Anschlüsse vernachlässigt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :

       – die geometrischen Abmessungen der Anschlüsse liegen in den Gültigkeitsgrenzen, die jeweils in Tabelle 7.1, Tabelle 7.8, Tabelle 7.9 oder Tabelle 7.20 angegeben sind;

       – das Verhältnis von Systemlänge zu Bauteilhöhe der Stäbe in der Ebene des Fachwerks unterschreitet nicht einen bestimmten Grenzwert. Für Hochbauten darf der Grenzwert mit 6 angenommen werden. Größere Grenzwerte können für andere Anwendungen gelten, siehe entsprechende Teile von EN 1993;

       – die Knotenexzentrizität ist innerhalb der in 5.1.5(5) festgelegten Grenzen.

      (4) Momente infolge Querbelastung zwischen den Knotenpunkten (unabhängig davon, ob in Fachwerkebene oder rechtwinklig dazu) sind in der Regel bei der Bemessung der querbelasteten Bauteile selbst zu berücksichtigen. Werden die Bedingungen in 5.1.5(3) eingehalten, darf davon ausgegangen werden, dass :

       – die Streben gelenkig an den Gurtstab angeschlossen sind, so dass keine Übertragung von Momenten aus den Gurtstäben auf die Streben oder umgekehrt stattfindet;

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