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worden sind.[184] Weitere Entscheidungen, in denen die Vereinbarkeit von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht thematisiert wurde, betrafen etwa die Beschlagnahme und Verwertung einer Karteikarte des Beschuldigten bei seinem Arzt[185] sowie die (Bild-)Berichterstattung über verurteilte Straftäter.[186]

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