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      Unter den vertikalen Beschränkungen kommt der „Preisbindung der zweiten Hand“ in der Praxis zentrale Bedeutung zu (1.). Auch Preis- und Konditionenbeschränkungen wie z.B. Meistbegünstigungsklauseln sind zuletzt vermehrt in den Fokus gerückt, z.B. mit Blick auf die Geschäftsbedingungen von Hotelbuchungsportalen wie HRS oder Booking.com (2.).

1. Vertikale Preisbindung

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       Unmittelbare Festlegung der Mindestpreise:

„Der Normalpreis beträgt 2,89 EUR, der Aktionspreis mindestens 2,59 EUR.“
„Die UVP darf um maximal 3 % unterschritten werden.“

       Anknüpfung an die

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