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Papst Johannes XII. (937/939-964) das Privilegium Ottonianum (962) zugestand. Es handelt sich dabei um eine Urkunde, die nach der Kaiserkrönung am 13. Februar 962 ausgestellt wurde. Damit bestätigte der Kaiser direkt die „Pippinsche Schenkung“ des Frankenkönigs, indirekt, ohne das offiziell zu manifestieren, auch die konstantinische Fälschung.47 Unbestritten ist auf jeden Fall, dass Kaiser Otto I. den Besitzstand des Kirchenstaates legitimierte und der Kaiser im Rahmen des sog. ottonischen Reichskirchensystems sein offizieller Protektor wurde. Im Grunde war diese Schenkung vermutlich ein politisches Tauschgeschäft, aus dem sowohl der Papst als auch der Kaiser große politische und wirtschaftliche Vorteile zogen. Die Begründung des Kirchenstaates in Mittelitalien durch König Pippin III. bzw. durch Kaiser Otto I. ist also die Folge einer Geschichtsfälschung. Solche schlechten Beispiele machten Schule und regten auch größere Städte, Abteien und Klöster an, Fälschungen – teilweise sogar per Auftrag – zu bewerkstelligen.

      Hartmann und Schmitz verweisen in diesem Zusammenhang auf das Fälscherteam von Corbie, „einer der bestausgestatteten und bedeutendsten Abteien des nördlichen Frankreich“48. Die Mönche dort haben ihr Fälscherhandwerk so gut verstanden, dass es viele Jahrhunderte dauerte, bis man ihre Fälschungen durchschaute. Noch professioneller ist das, was die Fälscher im niederlothringischen Kloster Corvey zu bieten haben. Der Rechtshistoriker Faußner verdeutlicht die mittelalterliche Fälschungskunst am Beispiel der Urkundenfälschungen von Wibald von Stablo, dem führenden Kopf eines mönchischen Fälscherteams.

      Vor einigen Monaten hat Faußner sein interessantes Werk über diesen genialen mittelalterlichen Fälscher, Wibald von Stablo, publiziert. Dieses Werk49 verdeutlicht, dass Fälschungen im Mittelalter keine Randerscheinung waren, sondern einen wesentlichen Faktor der mittelalterlichen Geschichte bildeten. Nach bisherigem Erkenntnisstand stammen die meisten Fälschungen aus dem 12. Jahrhundert.50 Faußner und Anwander führen diese Häufung von Fälschungen seit dem 12. Jahrhundert auf Rechtskonflikte zwischen dem Papst und dem Reich im Investiturstreit (und überhaupt auf den Konflikt zwischen Staat und Kirche) zurück. Dieser globale Konflikt zeigt seine Spuren bis in die Geschichte der einzelnen Klöster hinein. So wurden z.B. zwei Äbte aus der Chronik des rheingauischen Klosters Eberbach getilgt, „weil sie im Streit zwischen Papst und Kaiser auf der falschen Seite standen“51. Wenn es möglich war, geschichtliche Persönlichkeiten und wohl auch wichtige Ereignisse aus Chroniken verschwinden zu lassen, so liegt es nahe, dass man auch nicht davor zurückschreckte, Personen aus früheren oder späteren Epochen in Chroniken und andere Quellen einzusetzen. Wer hätte solche Aktionen kontrollieren oder gar verhindern können? Man muss davon ausgehen, dass zahlreiche Manipulationen dieser Art bis heute nicht entdeckt wurden und vielleicht auch nie ans Tageslicht befördert werden, da ja die Beweise vernichtet wurden. Solche Vernichtungen von Akten und Beweismitteln finden sich weltweit sogar noch im 20. und 21. Jahrhundert, insbesondere im politischen Bereich.

      Mittelalterliche meist kirchliche Fälschungen von Chroniken und Urkunden müssen vor allem in der Zeit des Investiturstreites in Verbindung gebracht werden mit dem

      „Versuch der Kirche – insbesondere unter Papst Gregor VII. -, den gesamten Kirchenbesitz immerwährend für sich, zur vollen eigenen Verfügung zu behalten. Bis 1122 war der Hauptgrundbesitz der Kirche vom Reich nur geliehen, ohne Verfügungsgewalt, lediglich mit einem fest umrissenen Nießbrauchsrecht versehen“.52

      Es ging also beim Investiturstreit vermutlich nicht primär um religiöse Aspekte, wie die offiziöse Geschichtsschreibung behauptet, sondern um Geld, Macht und Einfluss. Auf Grund dieser Gegebenheiten des Investiturstreites gelangt Faußner nicht nur zu höchst weitreichenden Schlussfolgerungen bezüglich der Fälschungsfrage, sondern bringt auch überhaupt neue Erkenntnisse zum Wesensgehalt der mittelalterlichen Geschichte:

      „Vor dem Wormser Konkordat von 1122 und vor der erst mit ihm herbeigeführten Unterteilung des Reichskirchengutes in vogtfreies (bona ecclesiastica) und bevogtetes (bona saecularia) wurde keine Königsurkunde für eine Kirche gefälscht, da eine Fälschung rechtlich zu nichts geführt hätte und somit zweck- und sinnlos gewesen wäre. Wird dies einmal erkannt und auch rezipiert, so entfällt auch die mühevolle und zeitaufwendige Erarbeitung und Verteidigung von Hypothesen, wann und zu welchem Zweck eine diplomatisch erkannte Fälschung vor dem 2. Viertel des 12. Jahrhunderts verfertigt wurde.“53

      Daraus zieht der Chronologiekritiker Anwander mit Berufung auf den Rechtshistoriker Faußner den Schluss, „dass alle gut 6.000 noch existierenden Königsurkunden – angefangen bei den Merowingerurkunden und bis ins frühe 12. Jh. – Fälschungen sein müssen.“54 Nur im Falle einer nicht einwandfreien Rechtslage sind nach Faußner Urkunden aufbewahrt wurden. Gefälschte Urkunden, welche sich auf eine unsichere Rechtslage bezogen, wurden also wesentlich länger aufbewahrt und blieben vielfach sogar bis in die Gegenwart erhalten, „da die Kirchen und Klöster ihre Ansprüche – nach ersten Niederlagen gegen den Vogt – nicht gleich aufgaben, sondern auf spätere Siege setzten und so vorwiegend oder gar ausschließlich nur die entsprechenden gefälschten Urkunden archivierten!“55 In Verbindung mit der Tatsache, dass Faußner dem Wibold von Stablo nicht nur Urkundenfälschungen, sondern auch die Erfindung einer Reihe von historischen Persönlichkeiten, Biographien, Hagiographien und Reliquien und sogar Gegenfälschungen für die säkulare Gegenseite nachweisen konnte, kann man zu dem Schluss gelangen, dass weit mehr als die Hälfte der überlieferten mittelalterlichen Quellen erfunden, gefälscht und manipuliert sind, und zwar wohl weitgehend durch schreibkundige Mönche in den Klöstern.

      Auf diese unsichere Quellenlage des gesamten Mittelalters hatte bereits Kammeier, zu Unrecht als historischer Laie abqualifiziert56, in einer Abhandlung von 1935 hingewiesen57 und seine Kritik 1936-39 noch vertieft.58

      Es ist sehr positiv zu bewerten, dass auch Ralph Davidson die Fälschungen des Mittelalters mit Bezugnahme auf den berühmten Münchner Mediävistenkongress von 1986 deutlich herausgestellt hat. In die richtige Richtung weist das Kapitel „Abschließende Irritationen“ von Roman Landau59, in welchem am Modell des Freibriefes der Stadt Hamburg von 1189 die Fälschungspraxis auch für größere Städte exemplarisch vorgeführt wird. Diesen Hamburger Freibrief, der im Grunde das wahre Gründungsdatum Hamburgs darstellt, stuft Landau schon deswegen als verdächtig ein, „weil als Zeugen nur zwei Grafen und zwei Ministerialen genannt werden“. Höchst seltsam ist auch die Tatsache, dass diese Urkunde von dem Hohenstaufer Friedrich I. in Neuburg an der Donau ausgestellt wurde, dabei aber ein Siegel auftaucht, „wie es eigentlich Friedrich II. verwandte, nachdem er 1229 zum König von Jerusalem gekrönt worden war.“ Bei dieser Krönung soll Friedrich II. einen arabisch beschrifteten Krönungsmantel getragen haben. Die wahrscheinliche Fälschung dieser Urkunde deckte ein historischer Außenseiter, der ZEIT-Journalist Prause, bereits 1969 auf. Aus den Hamburger Kammereiaufzeichnungen geht nach Prause zudem hervor, dass diese Fälschung der Stadt Hamburg etwa 10.000 Mark Silber gekostet habe.60

      Noch relativ wenig bekannt sind Fälschungen, welche im 16., 17. und 18. Jahrhundert erstellt und ins Mittelalter zurückdatiert wurden. Von vielen Beispielen will ich nur ein besonders typisches herausgreifen, nämlich das Freisinger Kloster Weihenstephan, seit der Säkularisation Sitz der zweiten bayerischen Staatsbrauerei (neben dem Hofbräuhaus): Für Weihenstephan gibt es weder für das Kloster noch für die dortige Klosterbrauerei ein sicheres Gründungsjahr. Das offizielle Gründungsjahr von 1040, auf welchem die bekannte Werbeaussage „Weihenstephan – die älteste Brauerei der Welt“ basiert, ist „nicht belegbar“ und erscheint in einer Urkunde des Jahres 1146, „in welcher dem Kloster das Schankrecht verliehen“61 worden sein soll. Karl Gattinger hat diese Urkunde „als Fälschung des 17. Jahrhunderts“62 erkannt. Sichere Hinweise auf die Existenz von Klosterbrauereien (das gilt auch für nicht klösterliche Braustätten) finden sich in den Klosterchroniken „erst am Ende des Spätmittelalters“.63

      Es stellt sich somit die Frage der europäischen Chronologie vor der päpstlichen Kalenderreform des Jahres 1582 Anno Domini. Trotz dieser päpstlichen Reform begann das gregorianische Jahr nach wie vor entweder am 1. März (dem ersten Tag des alten römischen Mondkalenders) oder am 25. Dezember, am Dreikönigstag oder je nach Region oder Religion an weiteren Tagen. Den Dreikönigstag

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