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Wasser- und Elektrizitätswerke, Eisenbahnen und Schleusenanlagen sowie Kunstschätze.

      III. Die Abgabe von Schußwaffen und Kriegsgerät ist durch besondere Bekanntmachung angeordnet. Für Erinnerungswaffen ohne Gebrauchswert gilt diese Anordnung nicht. Jagdschußwaffen sind unter Kenntlichmachung von Name, Beruf und Wohnung des Eigentümers bei dem für die Aufbewahrung verantwortlichen Bürgermeister abzuliefern.

      IV. Kriegsgerichtlich geahndet wird

      1. jede Unterstützung nichtdeutscher Militärpersonen im besetzten Gebiet,

      2. jede Flucht von Zivilpersonen in das nichtbesetzte Gebiet,

      3. jede Nachrichtenübermittlung an Personen oder Behörden außerhalb des besetzten Gebietes,

      4. jeder Verkehr mit Kriegsgefangenen,

      5. jede Beleidigung der deutschen Wehrmacht und ihrer Befehlshaber,

      6. das Zusammenrotten auf der Straße, das Verbreiten von Flugschriften, die Veranstaltung von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, die nicht vorher von einem deutschen Befehlshaber genehmigt worden sind, sowie jede andere deutschfeindliche Kundgebung,

      7. Verleitung zur Arbeitseinstellung, böswillige Arbeitseinstellung, Streik und Aussperrung.

      V. Die Staats- und Kommunalbehörden, Polizei und Schulen haben weiterzuarbeiten. Sie dienen damit der eigenen Bevölkerung. Ihre Leiter sind für loyales Verhalten gegenüber der Besatzungsmacht verantwortlich. Die im öffentlichen Dienst arbeitenden Personen erhalten ihre bisherigen Bezüge weiter.

      VI. Alle gewerblichen Betriebe, Handelsgeschäfte und Banken sind im Interesse der Bevölkerung offen zu halten. Grundloses Schließen wird geahndet.

      VII. Im Interesse einer geordneten und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung hat jedes Hamstern von Waren des täglichen Bedarfs (jede übermäßige Bevorratung) zu unterbleiben. Hamstern wird als Sabotage gewertet. Der für den täglichen Lebensbedarf der Zivilbevölkerung nötige Verkehr, insbesondere auch der Marktverkehr, wird, soweit es die militärischen Verhältnisse zulassen, nicht unterbunden werden. Produzenten und Händler mit Waren des täglichen Bedarfs haben ihre Tätigkeit fortzusetzen und die Waren dem Verbrauch zuzuführen.

      VIII. Die Erhöhung von Preisen und Entgelten jeder Art sowie von Löhnen über den Stand vom Tage der Besetzung hinaus ist verboten, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind.

      IX. Das Umrechnungsverhältnis beträgt:

      für die Niederlande: 1 niederländischer Gulden = 1,50 RM

      für Belgien: 1 Belga = 0,50 RM

      für Luxemburg: 1 luxemburgischer Franken = 0,10 RM

      Die Anwendung eines anderen Umrechnungskurses ist strafbar. Für deutsche und landeseigene Währung besteht Annahmezwang.

      X. Die Truppe und ihre Angehörigen werden ihre Käufe und ihre Arbeitsaufträge usw. bar bezahlen. Nur bei Verträgen über 500,-- RM werden anstelle der Barzahlung Leistungsbescheinigungen ausgestellt und von der deutschen Militärverwaltung eingelöst werden.

      Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe

      *

      Diese Anschläge wurden in Deutsch und der jeweiligen Landessprache in allen besetzten Gebieten ausgehängt.

      Arthur Seyß-Inquart, der nach seinem nur zwei Tage dauernden Gastspiel als österreichischer Bundeskanzler verschiedene andere Ämter innehatte, wurde am 18. Mai 1940 von Hitler zum Reichskommissar für die besetzten Niederlande ernannt.

      12 – Sinneswandel eines Beamten

      Leer, August 1940

      Zunächst hatte er wohl zu zaghaft an die Tür des Amtszimmers geklopft. Er versuchte es erneut, diesmal etwas energischer.

      »Herrrein!«, erscholl es laut und deutlich.

      Zögerlich drückte er die Klinke herunter, öffnete die Tür. Mit den Vertretern der Obrigkeit mochte er nur ungern etwas zu tun haben. Aber nun hatte eben diese Obrigkeit ihn in die Situation gebracht, die ihm keine andere Wahl mehr ließ.

      »Moin!« Er nickte dem Beamten zu. Dieser sprang zackig auf und riss den rechten Arm hoch.

      »Heil Hitler, heißt das!«, brüllte der Staatsdiener. »Oder kennen Sie den deutschen Gruß nicht?«

      »Doch, doch, natürlich«, beteuerte der Getadelte und beeilte sich, ein halblautes »Heil Hitler« hinterherzuschicken, das bei ihm eher wie »Heitler« klang.

      »Wer sind Sie, was wollen Sie?«

      »Helfried Feenders ist mein Name, ich bin Bauer aus Rheidersum.« Verlegen drehte er seine Mütze in den Händen.

      »Aha, Sie gehören also dem Reichsnährstand an! Und was wollen Sie? Mann, nun reden Sie schon, wir haben hier nicht den ganzen Tag Zeit!« Der Beamte schaute zu seinem Kollegen hinüber, der grinsend nickte.

      »Ja, also das ist so – man hat mir in den vergangenen Monaten die letzten jungen Landarbeiter eingezogen, zum Militär …«

      »Höre ich da Kritik an den Beschlüssen unserer Regierung, unseres Führers gar?«

      »Nein, nein, aber mit der Familie und den beiden älteren Arbeitern alleine ist die Arbeit nicht mehr zu bewältigen. Zuerst war ich bei der Kreisleitung, die haben mich zu Ihnen geschickt. Ich hoffe, dass ich hier beim Arbeitsamt richtig bin.«

      »Ja, so ist es. Am liebsten Holländer, von denen hatten wir vor dem Krieg einige. Da gibt es keine Sprachprobleme.«

      »Die haben wir nicht zu vermitteln. Nach dem siegreichen Westfeldzug wurden die kriegsgefangenen Holländer gleich wieder nach Hause geschickt. Schließlich handelt es sich um ein germanisches Brudervolk, dessen Regierung sich nur in seiner Verblendung unseren Gegnern angeschlossen hatte. Holländer, wenn überhaupt, beschäftigen wir derzeit überwiegend als zivile Facharbeiter in der Industrie.«

      »Ja … und nun?« Helfried Feenders wusste nicht, was er darauf antworten sollte.

      »Polen können Sie haben und Franzosen!«

      »Franzosen, das geht auch. Wegen der Sprache, meine ich.«

      »Wieso? Sprechen Sie französisch?«

      »Nee, ich nicht, aber meine Mutter!«

      »Wie das? Kommt sie aus Frankreich?«

      »Nein, sie hat es in der Schule gelernt.«

      »Eine Bauerntochter?«, warf der zweite Beamte ein.

      »Meine Mutter ist keine Bauerntochter. Sie war auf einem Internat in der Schweiz.«

      »Wollen Sie uns einen Bären aufbinden?«

      »Nein, keineswegs. Als höhere Bürgerstochter, so sagte man damals, hat ihr Vater sie dorthin geschickt.« Mit einem gewissen Stolz in der Stimme setzte er hinzu: »Sie ist immerhin eine geborene Capellarius!«

      »Was? Aus der Apothekersfamilie? Und dann hat sie einen Bauern geheiratet?« Die beiden Beamten schauten ihn ungläubig an.

      »Na, erlauben Sie mal!« Bei aller Obrigkeitshörigkeit kam Helfried Feenders langsam die Wut hoch. »Wie reden Sie über meine Mutter und unsere Familie? Uns gehört einer der größten Milchviehbetriebe in Ostfriesland! Und meinen Kindern lasse ich eine gute Erziehung angedeihen!« Bei den letzten Sätzen war er – eher ungewollt – immer lauter geworden. »Wie heißen Sie überhaupt?« Woher er

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