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gewährleistet wird. Die Feuerwehrgesetze enthalten kein Optimierungsgebot. Entscheidend ist alleine, dass die Gemeinde die Mindestanforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr erfüllt.

      Leistungsfähige Feuerwehr

      Die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird durch einen Bedarfsplan nachgewiesen. Die weit verbreitete Annahme, dass dieser Nachweis über die Auswertung des Zielerreichungsgrads erbracht wird, ist jedoch in Hinblick auf die Aussagekraft von Erreichungsgraden in der Regel nicht zutreffend (vgl. Kapitel 4.3.3). Vielmehr muss ein planerischer Nachweis erfolgen, bei dem die Feuerwehr so zu dimensionieren ist, dass sie planerisch die politisch geforderten Planungsziele unter normalen Umständen erreichen kann.

      In Bayerischen Feuerwehrgesetz ist im Übrigen eine abweichende Formulierung zu finden, die die Leistungsfähigkeit nicht auf die Feuerwehr, sondern auf die Gemeinde bezieht, innerhalb derer Grenzen die gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten ist. In seinem Gesetzeskommentar zum bayerischen Feuerwehrrecht bezieht Schober (2014, S. 9 f) die Grenzen dieser Leistungsfähigkeit auf die verwaltungsmäßige und finanzielle Leistungskraft der Gemeinde, die sich ebenfalls je nach örtlichen Verhältnissen erheblich unterscheidet.

      Örtliche Verhältnisse der Kommunen

      Die gesetzlich geforderte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse schließt per se aus, einen einzigen (gleichen) Standard für alle Kommunen anzusetzen, da hierdurch nicht den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen werden würde. Damit kann (und muss) das Versorgungs- und Ausstattungsniveau unter den Kommunen unterschiedliche Ausmaße annehmen. Ein gleiches Planungsziel für alle Kommunen verstößt gegen die gesetzliche Vorgabe.

      Wie bereits einleitend angemerkt unterscheiden sich die verschiedenen Gebiete in der Bundesrepublik signifikant voneinander. Allein die Gemeindegrößen variieren in den einzelnen Regionen Deutschlands erheblich und unterliegen bis heute hin nicht nur aufgrund des demografischen, gesellschaftlichen und damit strukturellen Wandels, sondern auch in territorialer Hinsicht stetigen Veränderungen. Während es in Deutschland im Jahr 1998 noch 14.197 Gemeinden gab, hat sich diese Zahl infolge zahlreicher Gebietsreformen bis zum Jahr 2017 auf 11.054 Gemeinden reduziert. Diese gehören mit Stand vom 31.12.2017 zu folgenden Größenklassen (Statistisches Bundesamt, 2018):

      image 8.125 Gemeinden unter 5.000 Einwohnern,

      image 2.230 Gemeinden zwischen 5.000 und 19.999 Einwohnern,

      image 619 Gemeinden zwischen 20.000 und 99.999 Einwohnern,

      image 80 Gemeinden über 100.000 Einwohnern.

      Auch die Verteilung dieser Gemeinden ist höchst unterschiedlich: Während es in Nordrhein-Westfalen nur drei Gemeinden unter 5.000 Einwohnern gibt, existieren in Rheinland-Pfalz mehr als 2.100 solcher Kleingemeinden.

      Allein dieser Umstand macht deutlich, dass es aufgrund der Unterschiede in den Kommunen keine einheitliche oder gar gleiche Dimensionierung der Feuerwehr geben kann und darf, wie auch das VG Köln in einem Urteil vom 12. April 2013 (Az.: 9 K 6650/10) bekräftigt:

      »Bei der Ausrüstung der Feuerwehr ist der Gemeinde zudem ein gewisser »Beurteilungsspielraum« zuzubilligen; da es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt, können angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der jeweiligen Besonder heiten bei den vorhandenen Gefahrenpotentialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten allgemein verbindliche Festlegungen nicht getroffen werden.«

      Je mehr sich die Gemeinden voneinander unterscheiden und je inhomogener eine Gemeinde auch innerhalb ihrer Kommunalgrenzen ist, desto unterschiedlicher können die Planungsziele und die daran bemessenen Feuerwehrstrukturen ausfallen. Das Problem der vermeintlichen Gleichheit versinnbildlicht auch die in Bild 7 dargestellten Karikatur von Hans Traxler (1983). Die Aufgabe der Tiere, auf den Baum zu klettern, erscheint auf den ersten Blick gerecht, da an alle Tiere die gleiche Anforderung gestellt wird. Jedoch haben die Tiere hierzu ganz unterschiedliche Voraussetzungen, sodass die identischen Anforderungen eben nicht für alle gerecht sind.

      Ebenso verhält es sich mit den Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr, die aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse in den Teilräumen der Bundesrepublik ebenfalls unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Was für ländliche Bereiche in Bayern passt, muss nicht auch zwingend für städtische Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen funktionieren.

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      Bild 7: Chancengleichheit nach Hans Traxler

      Wert der Sicherheit

      Zu den örtlichen Verhältnissen zählt auch die Finanz- und Verwaltungskraft der Gemeinde, die bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, wie viel Sicherheit sich die Gesellschaft oder eine Kommune leisten will und kann.

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      Bild 8: Relation von Sicherheit und Aufwand

      Und

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