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in den AGB, wenn der Nutzer nicht an anderer Stelle, die er beispielsweise bei einem Bestellvorgang vor Abgabe seiner zum Vertrag führenden Willenserklärung betrachten muss, auch auf die Einwilligungsklausel ausdrücklich hingewiesen wird. Die Verwendung von Dark Pattern mit dem Ziel, Nutzer zur Einwilligung in die Verwendung von Cookies auf einer Webseite zur Vermeidung zeitraubender Bearbeitung von Einwilligungserklärungen auf Unterseiten zu bewegen, stößt daher auf erhebliche Bedenken (siehe Art. 4 Rn. 318ff., Art. 6 Rn. 40).

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      Aktiviert die betroffene Person einen Link, um zu den AGB zu gelangen, wäre die Anforderung an eine leicht zugängliche Form nicht erfüllt, wenn die AGB dem Kunden auf der Internetseite in einem Scrollkasten geringer Größe zur Kenntnis gegeben werden, wenn jeweils nur sehr kleine Teile des gesamten AGB-Textes angesehen werden können. Diese Anforderung erhöht die Schwelle der Zulässigkeit von AGB-Einwilligungen über mobile Endgeräte erheblich, bei denen die Textmenge durch die Bildschirmgröße häufig stark limitiert ist und bei denen es Nutzer schnell als unzumutbar ansehen, längere Textpassagen zu lesen. Demzufolge müssen die AGB mit der Einwilligungserklärung auch sprachlich knapp und präzise formuliert werden.

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      Die vorgegebene Einwilligungserklärung ist so zu formulieren, dass sie für jedermann leicht verständlich ist. Es sollten keine spezifischen juristischen Fachbegriffe und keine verschachtelten Sätze verwendet werden.

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      Sind in einem Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen im selben geografischen Raum anerkannt, so sind die Einwilligungserklärungen auch in allen diesen Sprachen zu formulieren. In Deutschland ist die Amtssprache bundeseinheitlich deutsch. Auch wenn in manchen Bundesländern regional weitere Amtssprachen wie sorbisch, saterfriesisch, niederdeutsch oder dänisch als regionale Amtssprache neben der deutschen Sprache anerkannt sind, brauchen Einwilligungserklärungen gleichwohl nur in deutscher Sprache verfasst zu sein. Auch wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil der Deutschen und der hier lebenden Ausländer die deutsche Sprache nicht verstehen, hat das für das Transparenzgebot nicht zur Folge, dass auch in Deutschland verbreitet gesprochene andere (Mutter-)Sprachen im Text der Einwilligungserklärung berücksichtigt werden müssten.90

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      Absatz 2 sieht die Unwirksamkeit der in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebetteten Einwilligungserklärung unabhängig von AGB-rechtlichen Erwägungen auch datenschutzrechtlich vor, wenn die Erklärung gegen Vorschriften der DSGVO verstoßen. Soweit eine Datenverarbeitung auf die unwirksame Einwilligung gestützt wird, ist sie unzulässig. Bereits erhobene Daten sind zu löschen. Erfolgte eine dann unzulässige Übermittlung, ist der Empfänger über die Unzulässigkeit der Verarbeitung zu informieren.

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