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Neben dem DIN besitzt auch der 2018 gegründete Deutsche Ausschuss für Mauerwerk (DAfM) e. V. die Kompetenz, als unabhängiges Fachgremium im Konsens und unter Beteiligung aller interessierten Kreise erarbeitete Richtlinien zu veröffentlichen. Diese Richtlinien genügen damit den gleichen Ansprüchen wie Normen des DIN und bilden ebenso den Stand der Technik ab.

      Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Technischen Regeln stellen dementsprechend nicht nur Normen nach DIN EN 45020 dar, sondern auch weitere normative Dokumente, die in ihren Merkmalen von der angegebenen Begriffsdefinition abweichen (z. B. Vornormen, DIN V). Die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Dokumente können dabei nationalen (z. B. DIN 1053), europäischen (z. B. DIN EN 1996) oder internationalen (z. B. DIN EN ISO 12571) Ursprungs sein.

      Die Anwendung von Normen und Richtlinien ist auf freiwilliger Basis möglich. Werden Normen oder Richtlinien vom Gesetzgeber zur Konkretisierung von Gesetzen oder Verordnungen herangezogen, wird deren Einhaltung im Geltungsbereich dieser Gesetze oder Verordnungen verbindlich vorgeschrieben. Die Aufnahme von Normen oder normativen Dokumenten in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (MVV TB) entspricht diesem Vorgehen. Aus diesem Grund unterscheidet man bei Normen zum einen das Ausgabeoder Erscheinungsdatum der Norm beim DIN (bzw. der herausgebenden Institution) und zum anderen, ob die Norm durch den Gesetzgeber ab einem bestimmten Zeitpunkt in Bezug genommen wurde. Die Tabellen 1–4 sowie 5.5–8 geben daher in der Spalte „Anmerkungen“ an, welche Dokumente über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (MVV TB 2020/1) bauaufsichtlich in Bezug genommen sind. Zum 19.01.2021 ist die Muster-Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (MVV TB) mit Ausgabe 2020/1 erschienen. Stand 06.04.2021 haben folgende Bundesländer die MVV TB 2020/1 in ihrem jeweiligen Landesbaurecht bereits umgesetzt: Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland. Während in Baden- Württemberg und Hessen noch die MVV TB 2017/1 gilt, ist in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die MVV TB 2019/1 anzuwenden.

      In der Baupraxis ist eine Umstellung von einer Norm zu deren Nachfolgedokument nicht immer kurzfristig möglich. Koexistenzperioden von Normen werden daher bereits in der Norm selbst, z. B. über den Anwendungsbeginn im Ersatzvermerk oder in nationalen Vorworten, angegeben. Spätestens nach Ablauf dieser Koexistenzperioden erfolgt die Zurückziehung des Vorgängerdokuments (der „alten“ Norm). Dies ist zum Beispiel in vielen Bereichen bei der Umstellung von bestehenden nationalen Bemessungsnormen auf europäische Bemessungsnormen (Eurocodes) von großer Bedeutung. Übergangsphasen sind hier sowohl durch die Regelsetzer als auch im Rahmen der bauaufsichtlichen Inbezugnahme der Normen gegeben.

      Die Zusammenfassung der geltenden Vornormen und Normen erfolgt in tabellarischer Form nach folgender Unterteilung:

      1 Bemessung und Ausführung

      2 Mauersteine, Mauermörtel und Putzmörtel

      3 Mörtelbestandteile

      4 Weitere Baustoffe

      5 Prüfnormen

      5.1 Prüfnormen für Mauerwerk

      5.2 Prüfnormen für Mauersteine

      5.3 Prüfnormen für Mörtel

      5.4 Prüfnormen für Ergänzungsbauteile für Mauerwerk

      5.5 Prüfnormen für Wärmeschutz

      6 Bauphysik

      7 Bauwerksabdichtungen

      8 Weitere Normen, die für den Mauerwerksbau von Bedeutung sind

      Tabelle 1. Bemessung und Ausführung

      Tabelle 2. Mauersteine, Mauermörtel und Putzmörtel

      Tabelle 3. Mörtelbestandteile

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      Tabelle 4. Weitere Baustoffe

      Tabelle 5.1. Prüfnormen für Mauerwerk

      Tabelle 5.2. Prüfnormen für Mauersteine

      Tabelle 5.3. Prüfnormen für Mörtel

      Tabelle 5.4. Prüfnormen für Ergänzungsbauteile für Mauerwerk

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      Tabelle 5.5. Prüfverfahren für Wärmeschutz

      Tabelle 6. Bauphysik