Скачать книгу

(bezeichnet als Terca Eco-brick) mit in den Leistungserklärungen nach DIN EN 771-1 [27] erklärten Leistungen in verschiedenen Farbvarianten und Normalmauermörtel nach DIN EN 998-2 [8] der Mörtelklasse M 5 oder M 10 nach DIN 20000-412 [9]. Die nichttragende Außenschale wird mit Drahtankern Ø 4 mm, Typ ZV mit drei Wellen nach DIN EN 845-1 [25] (Maueranker s. Bild 25) mit allgemeiner Bauartgenehmigung Z-17.1-825 oder Z-17.1-1062 oder Dübelankern Typ ZV mit drei Wellen nach der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-21.2-1009 oder Z-21.2-1546 an der tragenden Innenschale befestigt. Die Drahtanker bzw. Dübelanker sind horizontale Maueranker, die aus nichtrostendem Stahl bestehen. Die zweischalige Außenwand darf nur bis zu einer Höhe von 10 m über Gelände ausgeführt werden und der Schalenabstand darf in Abhängigkeit vom Ankertyp zwischen 90 und 150 mm betragen. Bei der Verwendung von Drahtankern muss die tragende Innenschale aus Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] mit Normalmauermörtel mindestens der Mörtelklasse M 5 nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] bestehen. Darüber hinaus kann die nichttragende Außenschale auch vor die in den jeweiligen Bescheiden der Draht- bzw. Dübelanker geregelten tragenden Innenschalen gesetzt werden. Die Anforderungen an die tragenden Innenschalen in den jeweiligen Bescheiden der Draht- bzw. Dübelanker sind einzuhalten.

image

       Z-17.1-621 (abZ/aBG)

       Fertigteilstürze aus Kalksandelementen

      Antragsteller:

       Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG

      Rakener Straße 18

      49733 Haren/Ems

      Bescheid – Geltungsdauer:

      7. Oktober 2020 – 7. Oktober 2025

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von bewehrten, tragenden Fertigteilstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13]. Die Fertigteilstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 2,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm und dürfen nur durch Gleichstreckenlasten belastet werden. Die Fertigteilstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.

       Z-17.1-976 (abZ/aBG)

       Flachstürze mit Zuggurten aus bewehrtem Beton oder Leichtbeton

      Antragsteller:

       Bundesverband Leichtbeton e. V.

      Sandkauler Weg 1

      56564 Neuwied

      Bescheid – Geltungsdauer:

      12. Oktober 2020 – 12. Oktober 2025

image

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13]. Die Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 3,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm. Bei Balken-Rippendecken muss im Bereich der Stürze zur Lastverteilung ein Stahlbetonbalken angeordnet werden. Eine unmittelbare Belastung der Zuggurte durch Einzellasten ist unzulässig. Die Zuggurte der Flachstürze erlangen ihre Tragfähigkeit erst im Verbund mit der örtlich hergestellten Druckzone aus Mauerwerk oder Beton oder beidem und es dürfen mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zuggurte erfasst. Die Breite der Zuggurte muss in der Summe der Wanddicke entsprechen. Die Flachstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.

       Z-17.1-1050 (aBG)

       Betonelemente HeyBlock für Schwergewichtsmauerwerk

      Antragsteller:

       Matthias Heyer Straßenbaustoffe GmbH

Скачать книгу