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      Antragsteller:

       Bekaert GmbH

      Siemensstraße 24

      61267 Neu-Anspach

      Bescheid – Geltungsdauer:

      3. Oktober 2020 – 3. Oktober 2025

      Gegenstand der abZ ist die Herstellung des MUR-FOR-Bewehrungssystems aus austenitischen, nichtrostenden Stahl, bestehend aus MURFOR-Bewehrungselementen und sogenannten Sturzhaken. Die MURFOR-Bewehrungselemente sind gitterförmig ausgebildet mit Längsdrähten aus geripptem Bewehrungsstahl und Diagonaldrähten aus glattem Bewehrungsstahl, welche untereinander durch elektrisches Widerstandspunktschweißen verbunden werden. Die Bewehrungselemente „MURFOR GER/S“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 5 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,75 mm, „MURFOR +S/4,56“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 4,56 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,75 mm und „MURFOR +S/3,65“ bestehen aus Längsdrähten ∅ 3,65 mm und Diagonaldrähten ∅ 3,0 mm. Das Bewehrungssystem wird bei der Herstellung von Mauerwerksstürzen verwendet und muss in Normalmörtel mit mindestens der Mörtelklasse M5 nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] eingebettet werden.

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      DIN EN 206-1/A1 [15] und DIN EN 206-1/A2 [16] in Verbindung mit DIN 1045-2 [17] verwendet werden. Die Verblendschalen aus Ziegelmauerwerk dürfen nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] ausgeführt werden.

       Z-17.1-1009 (abZ/aBG)

       DOMAPOR-Flachstürze mit bewehrten Zuggurten in Kalksand-Formsteinen (bezeichnet als DOMAPOR KS-Flachstürze)

      Antragsteller:

       DOMAPOR Baustoffwerke GmbH & Co. KG

      Liepener Straße 1

      17194 Hohen Wangelin

      Bescheid – Geltungsdauer:

      12. Oktober 2020 – 12. Oktober 2025

      Gegenstand der abZ ist die Herstellung von vorgefertigten, schlaff bewehrten Zuggurten in Kalksand- Formsteinen (bezeichnet als DOMAPOR KS-Flachstürze). Die Formsteine werden mit Breiten von 90 bis 240 mm und einer Höhe von 66, 71, 113 oder 123 mm hergestellt.

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13].

      Die Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 3,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm. Bei Balken-Rippendecken muss im Bereich der Stürze zur Lastverteilung ein Stahlbetonbalken angeordnet werden. Eine unmittelbare Belastung der Zuggurte durch Einzellasten ist unzulässig. Es dürfen mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zuggurte erfasst. Die Breite der Zuggurte muss in der Summe der Wanddicke entsprechen. Die Flachstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.

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      1) In Windzone 1 und Windzone 2 Binnenland: 5 Anker/m2.

      2) In Windzone 3 Küsten und Inseln der Ostsee: 8 Anker/m2.

       Z-17.1-1142 (aBG)

       Drahtanker mit Durchmesser 4 mm für zweischaliges Mauerwerk mit Schalenabständen größer 200 mm bis 250 mm

      Antragsteller:

       H & R GmbH

      Osemundstraße 4

      58636 Iserlohn

      Bescheid – Geltungsdauer:

      23. September 2020 – 23. September 2025

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       Z-17.5-1225 (aBG)

      Zweischaliges Verblendmauerwerk „Terca Eco-brick“ mit einer Vormauerschale mit d = 65 mm

      Antragsteller:

       Wienerberger GmbH

      Oldenburger Allee 26

      30659 Hannover

      Bescheid – Geltungsdauer:

      23. Februar 2021 – 23. Februar 2026

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