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der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus vorgefertigten Mauertafeln. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk ausgeführt werden. Der Transport und die Montage der vorgefertigten Mauertafeln erfolgt mit Hebebändern nach DIN 1053-4 [23] Abschnitt 9.2.2.4 (s. Bild 20) und die Mauertafeln dürfen nur stehend gelagert und transportiert werden.

       Z-17.1-713 (aBG)

       Wandbauart mit 175 mm und 200 mm breiten Schalungssteinen aus Beton (bezeichnet als Hohenloher Schalungssteine)

      Antragsteller:

       STARK Betonwerk GmbG Co. KG

      Übrigshäuser Straße 13

      74547 Untermünkheim-Kupfer

      Bescheid – Geltungsdauer:

      1. September 2020 – 1. September 2025

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       Z-17.1-1143 (abZ/aBG)

       PSU-Schalen als Schalungssteine für die Herstellung von Ringankern oder Ringbalken in Mauerwerk aus Porenbeton-Plansteinen oder -Planelementen

      Antragsteller:

       FNZ Baustoffhandel Steffen Moosbauer

      Bahnhofstraße 13

      04509 Krostitz

      Bescheid – Geltungsdauer:

      6. November 2020 – 6. November 2025

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      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Porenbeton unter Verwendung der PSU-Schalen zu Herstellung von Ringankern bzw. Ringbalken. Die PSU-Schalen sind entsprechend ihrer Breite mit einer Dicke von 175 bis 480 mm einzubauen. Das Mauerwerk darf nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] aus Porenbeton-Plansteinen oder -Planelementen ausgeführt werden.

      In dieser Kategorie gab es keine neue Zulassung/Bauartgenehmigung.

       Z-17.21-1222 (abZ/aBG)

       P U-Klebstoff „illbruck PU 700 Steinkleber“ zur Verklebung von Porenbeton-Plansteinen

      Antragsteller:

       Tremco CPG Netherlands B. V.

      Vlietskade 1032

      4241 WC Arkel

      Niederlande

      Bescheid – Geltungsdauer:

      5. März 2021 – 5. März 2026

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk im Klebeverfahren aus den Porenbeton-Plansteinen (Porenbetonsteine der Kategorie I, Vollsteine) und dem Klebstoff illbruck PU700 Steinkleber nach diesem Bescheid. Das Mauerwerk darf nicht für Wände oder Pfeiler ausgeführt werden, an die Anforderungen hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden, und die Gebäudehöhe über OK Gelände darf 10 m nicht überschreiten. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Klebeverfahren nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 sowie unter den in Abschnitt 3.2 vorgesehenen Anwendungsgrenzen bzw. Planungsgrundsätzen ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] und darf nur in Erdbebengebiete der Zonen 0 und 1 nach DIN 4149 [21] ausgeführt werden.

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       Z-17.1-541 (abZ/aBG)

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