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KGS sowie

      •die Herausarbeitung der Grundstruktur und der Bedeutung der Akteure auf dem Hintergrund gesellschaftlicher und anthropologischer Bedingungszusammenhänge.

      Notwendig ist dabei insgesamt – aufgrund der verschiedenen wissenschaftlichen Verortungen der anzusprechenden Aspekte und Teilbereiche – ein interdisziplinärer Zugriff im Rückgriff auf relevante Einzeldisziplinen in Form einer textanalytischen Annäherung. Hier wird auf eine Hermeneutik der Textauslegung als „Spezialfall der Hermeneutik“26 zurückgegriffen, „denn das hermeneutische Verstehen macht den Kern des Erfassens von Erziehungswirklichkeit aus, dem phänomenologische Bestandsaufnahme und dialektisches Reflektieren zugeordnet sind“27. Konkret wird hier von historischen Texten und Quellen (Teil I), rechtlichen, theologischen und pädagogischen Grundlagentexten (Teil II) die Rede sein, ohne deren Verstehen und Auslegen eine Klärung der Frage nach den Propria einer KGS nicht möglich ist.28

      Von welcher Literaturlage kann dabei ausgegangen werden? Betrachtet man die KGS NRW als Phänomen innerhalb des bundesdeutschen Schulsystems, so stößt man auf eine äußerst dünne Literaturlage „neueren“ Datums: In den 1970er Jahren befasste sich Wilhelm Wittenbruch gemeinsam mit Walter Werres29 in einer Studie explizit mit Fragestellungen einer Katholischen Grundschule. Ferner ist in diesem Zusammenhang das „Handbuch Katholische Schule“, ein von Rainer Ilgner30 herausgegebenes fünfbändiges Werk, bemerkenswert, in dem sich Wissenschaftler in einem multidisziplinären Zugriff verschiedener Facetten Katholischer Schule zuwenden. Allerdings liegt der Fokus in dieser – wie auch diverser anderer – Literatur eindeutig auf der Katholischen Schule in freier Trägerschaft. Nur in einigen Nebenbemerkungen wird – zudem eher selten einmal – auch auf die KGS Bezug genommen. So zeigt sich insgesamt, dass zwar die Katholische Schule als Schule in freier Trägerschaft regelmäßig Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen war und ist, nicht aber die KGS. Weil es sich bei der KGS aber um ein Einzelphänomen besonderer Art handelt, der Staat Träger dieser Schulform ist, ist eine unreflektierte Subsumierung unter den Begriff „Katholische Schule“ wissenschaftlich unzulässig und ein Rückgriff auf diese Literatur nur in zu begründenden Einzelaspekten redlich und damit möglich.

      Da es Ziel und Aufgabe dieser Untersuchung ist, die nordrhein-westfälische Grundschule in der Schulart einer Katholischen Grundschule historisch zu rekonstruieren, ihren gegenwärtigen Zuschnitt multiperspektivisch zu beschreiben, sie zu proprialisieren und schließlich zu performieren, richtet sich der Blick auf Teilbereiche31 einer Grundschulpädagogik: Befragt wird das grundschulische Handlungsfeld auf seine Akteure hin, auf die dahingehend relevanten grundschulpädagogischen, religionspädagogischen und theologischen Grundfragen und Grundlagen und auf die Aufgaben und Ziele einer grundschulischen Bildung und Erziehung. Ein – hinsichtlich dieser notwendigerweise zu untersuchenden Teilaspekte einer Grundschulpädagogik und Religionspädagogik – gezielter Blick auf die Literaturlage lässt in allen Einzelfragen einen unübersichtlichen Theorienüberschuss, eine große Komplexität innerhalb der wissenschaftlichen Fachdiskussion und eine ebenso unüberschaubare Literaturlage erkennen. Die Herausforderung besteht nun darin, zu unumgänglichen wissenschaftlich begründeten Abgrenzungen und Einschränkungen innerhalb der Einzelthemen unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen hinsichtlich der Akteure und Handlungsebenen von Grundschule zu finden. Der dazu notwendige Einsatz eines „wissenschaftstheoretischen Filterapparats“ ergibt sich aus der Fokussierung auf die Frage nach den Propria, den Spezifika einer KGS. Diese erkenntnisleitende Maxime bestimmt, markiert und begründet die Auswahl der Literatur sowie die notwendigen Zuschnitte und Eingrenzungen in den jeweiligen Teilbereichen.

       1.4Aufbau der Studie

      Die Studie ist insgesamt auf drei Teile hin angelegt:

      Der erste Teil beschäftigt sich mit einer historischen Rekonstruktion des Phänomens „Katholische Grundschule“. Zu fragen ist nach den geschichtlichen Wurzeln der KGS als Grundschule innerhalb der Entwicklung des deutschen Schulsystems insgesamt und spezifisch nach ihrer nordrhein-westfälischen Schulgeschichte. Die Studie konzentriert sich auf die Fragestellung möglicher historischer Absichten der beiden Einflussgrößen Staat und Katholische Kirche mit Blick auf Wesen, Gestalt und Substanz (Propria) einer KGS. Dazu wird eine historische Einteilung vorgenommen, insofern insgesamt vier Phasen ihrer Geschichte Betrachtung finden: die Gründungsphase in der Weimarer Republik,32 ihre Nachkriegsentwicklung, sodann ihre Emanzipationsphase in den ausgehenden 1960er Jahren und schließlich ihre Etablierungsphase, die bis in die Gegenwart reicht.

      Innerhalb dieser historischen Rekonstruktion sucht diese Studie nach den geschichtlichen Bau- und Konstruktionsplänen, den politischen, kirchenpolitischen, theologischen und gesellschaftlichen Bedingungen ihres Aufbaus und geht so den zeithistorischen Grundlagen einer auf Konfessionalität ausgerichteten Grundschule nach, um abschließend nach deren Bedeutung für die Gegenwart Katholischer Grundschule zu fragen.

      Den Bedingungslagen Katholischer Grundschule der Gegenwart wird sich der zweite Teil dann eingehend widmen. Dabei trifft man in diesem Feld auf zwei Rechtsträger, die in ihrem und für ihren jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich über eine eigene Jurisdiktion verfügen, also spezifische gesetzliche Grundsätze erlassen und freilich auch miteinander Vereinbarungen treffen. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass in Deutschland keine Staatskirche besteht (§ 137 Abs. 1 GG), staatliches Recht also da seine Grenzen findet, wo es um innere Angelegenheiten der Kirchen, hier signifikant der Katholischen Kirche, geht. Als Körperschaft öffentlichen Rechts (vgl. § 140 GG) also obliegt der Katholischen Kirche im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Erlassung einer eigenen Rechtsordnung. Dieses Wechselspiel zwischen staatlicher und kirchlicher Jurisdiktion im Hinblick auf eine religiöse Bildung und Erziehung von Kindern im Bereich der KGS findet eine spannende Schnittstelle in der Frage nach dem vorrangigen Elternrecht (Art. 6 des Grundgesetzes) und der damit verbundenen Pflicht zur Erziehung der Kinder auf dem Hintergrund einer staatlichen Schulpflicht. Deshalb kommt der Frage nach den Elternrechten besondere Bedeutung zu.

      Grundsätzlich unterscheidet diese Untersuchung zwischen dem Recht zur Erziehung und Bildung und dem Recht des Kindes als Rechtsträger auf Erziehung und Bildung. Daher wird den Kinderrechten in einem eigenen Abschnitt nachgegangen.

      Dem rechtlichen Begründungs- und Bezugsrahmen schließt sich das vierte Kapitel an, welches sich – in Orientierung an eine eigenständige Grundschulpädagogik, wie sie sich in den ausgehenden 1960er Jahren durchsetzte – theologischen, pädagogischen und religionspädagogischen Grundsachverhalten und Grundlagentexten einer grundschulischen Erziehung und Bildung widmet. Die Grundschulpädagogik, die, im Bild gesprochen, die Operationsbasis dieser Studie bildet, stellt eine eigene wissenschaftliche Richtung dar, die sich den besonderen Lern- und Entwicklungsbedingungen von Grundschulkindern und den spezifischen Bedingungen, Aufgaben und Funktionen der Grundschule verpflichtet weiß und die von einer allgemeinen Schulpädagogik und Unterrichtsdidaktik zu unterscheiden ist. Aus dieser Grundannahme heraus ist im Sinne einer phänomenologischen Annäherung an eine Katholische Grundschule nach deren institutioneller Verortung innerhalb ihrer beiden Bezugsgrößen Staat und Kirche zu fragen. Hier richtet sich das Augenmerk zunächst auf zentrale Texte des II. Vatikanischen Konzils, dem wohl wichtigsten und entscheidendsten Großereignis der jüngeren Geschichte der Katholischen Kirche. In den zentralen Konstitutionen „Lumen Gentium“ und „Gaudium et Spes“ trifft die Katholische Kirche wesentliche Aussagen über ihr Selbstverständnis, ihren Auftrag und ihre Sendung, ihr Verhältnis zur Welt sowie zu anderen Konfessionen und Religionen. Dabei geht es in dieser Untersuchung keineswegs um eine allgemeine Darstellung dieser Texte. Vielmehr betrachtet diese Abhandlung die Konzilstexte auf der Folie „Katholische Grundschule NRW“ und arbeitet heraus, unter welchem genuinen Verständnis der Katholischen Kirche sich der Auftrag der KGS, nämlich „Unterricht und Bildung auf der Grundlage des Bekenntnisses“ zu gestalten, normativ realisieren muss.

      Da die KGS keine Privatschule darstellt, sondern als staatliche Einrichtung den

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