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Klebstoffen, sind als Verlegeuntergrund problematisch und können entfernt werden, was gesondert als Leistung zu vereinbaren und auszuführen ist.

      Schwimmend verlegtes Laminat oder Mehrschichtparkett und lose verlegte, verspannte oder fixierte Bodenbeläge sollten generell entfernt werden. Druckluftschaber werden zum Entfernen von alten Steinfliesen, Bodenbelägen und Parkett verwendet; Stripper werden bei textilen Bodenbelägen eingesetzt. Verbleiben Reste von Klebstoffen, Belag oder alten gipsgebundenen Spachtelmassen auf dem Untergrund, sind diese als gesondert zu vereinbarende Leistung abzuschleifen und abzusaugen, notfalls abzufräsen oder abzustrahlen.

      Nach den zuvor beschriebenen Maßnahmen kann der Untergrund mit einem geeigneten Voranstrich und einer Spachtelmasse bearbeitet werden.

      Alte Beläge als Untergrund nutzen

      Sollen vorhandene Beläge als Untergrund bleiben, ist zu prüfen, ob sie geeignet sind, den neuen Boden aufzunehmen und ob sie fest liegen. In der TRGS 610 ist die schwimmende/lose Verlegung oder das Verspannen als Ersatzverfahren genannt.

      Der Wasserdampfausgleich in der Deckenkonstruktion muss bei allen Verlegungen auf vorhandenen Böden erhalten bleiben. Wasserdampfdiffusion darf nicht zu Tauwasser führen! Darauf ist besonders bei Konstruktionen auf Holzbalkendecken und Lagerholzkonstruktionen zu achten. Verrottungsgefahr von organischen Bestandteilen, wie Wolle, besteht, wenn der Feuchteausgleich mit der Raumluft unterbunden ist. Dadurch entstehen üble Gerüche!

Vorhandener FußbodenNeuer FußbodenUntergrundvorbereitung
Steinfußbodenalle Bodenbeläge und alle VerlegeartenGrundreinigung; alle Trennschichten sind vor einer Verklebung zu entfernen; vorstreichen, spachteln
Fliesen
Naturstein
Terrazzo
Laminat, verklebtLaminat schwimmend; Teppich lose, fixiert, gespanntGrundreinigung; alle Trennschichten sind vor einer Verklebung zu entfernen
CPL-Laminat
HPL-Laminat
Fest verklebte elastische Bodenbeläge
mit Filzrückenentfernen (Geruch)
ohne SchaumschichtenTeppich lose, fixiert, gespannt; Laminat schwimmendGrundreinigung; alle Trennschichten vor einer Fixierung entfernen
mit SchaumschichtenLaminat schwimmendGrundreinigung
Holzfußböden genagelt/verklebtLaminat schwimmend verlegt; alle Bodenbeläge lose, gespannt, verklebtGrundreinigung; vor einer Verklebung evtl. Überzähne/Schüsselungen egalisieren; evtl. Spanplatte einlegen
Parkett
Dielen
Holzpflaster
Fest verklebte textile Bodenbeläge
PolteppichbödenEntfernen (Geruch)
Nadelvliesgespannte Teppichböden, Laminat schwimmendreinigen

      Tab. 13: Übersicht für die Kombination von vorhandenen und neuen Belägen sowie den notwendigen Maßnahmen (Quelle: „Fachbuch für Parkettleger“)

      Bei alten Holzfußböden sind lose Dielen zu verschrauben. Geschüsselte Dielen werden durch Schleifen egalisiert.

      Als Untergrund für einen neuen Belag eignet sich eine ca. 10 mm dünne Spanplatte.

      Reicht die Höhe nicht aus, sind für die Dielen geeignete Spachtelmassen zu wählen, welche mit Gewebe armiert oder auf Renovierungsvlies eingebaut werden müssen. Notfalls ist zum Wasserdampfausgleich die Konstruktion von oben zu hinterlüften. Diese Maßnahme ist als gesonderte Leistung zu vereinbaren und auszuführen.

      Anforderungen an die Ebenheit {Ebenheit, Anforderungen}

      Die Grenzwerte nach DIN 18202:2019-07, Tabelle 3, Zeile 3, sind für die Ebenheit sowohl bei flächenfertigen Böden als auch bei Bodenbelagarbeiten gültig. Werden höhere Anforderungen gestellt, sind diese nach Zeile 4 gesondert zu vereinbaren und als Besondere Leistung auszuführen.

      Werden trotz Einhaltung der Grenzwerte bei Streiflichteinfall Unebenheiten sichtbar, sind diese zulässig.

EstrichartUnbeheizte EstricheBeheizte/gekühlte Estriche
Elastische und textile Bodenbeläge, Laminat, Parkett, HolzpflasterElastische und textile Beläge, Laminat, Parkett, Holzpflaster
Zementestrich2,0 cm-%1)1,8 cm-%1)
Calciumsulfatestrich0,5 cm-%1)0,5 cm-%1)
Magnesiaestrich1 bis 3,5 cm-%1); je nach Anteil der organischen Bestandteile; bei Herstellern sind Erfahrungswerte anzufragen
1)Masseprozent gemessen mit der cm-Methode

      Tab. 14: Maximal zulässige Feuchte für die Belegreife (Quelle: DIN 18560-1:2015-11)

      

Verlegen

       {Verlegen, von Bodenbelägen}

      Bodenbeläge werden – sofern nicht anders vereinbart – ohne Unterlagen verlegt. Sollen Unterlagen ausgeführt werden, müssen diese für den Belag und die entsprechende Nutzungsanforderung geeignet sein. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Stöße und Nähte von Unterlagen sind versetzt zu den Stößen und Nähten der Bodenbeläge anzuordnen.

      Folgende Unterlagen können verwendet werden:

Korkment: v. a. unter elastischen Bodenbelägen
Vlies: v. a. unter verspannten Teppichböden und schwimmend verlegtem Laminat
Gummigranulat: für punktelastische Sportböden
Kautschuk: v. a. unter Laminat und textilen Bodenbelägen
Kork-Gummi-Granulat: v. a. unter schwimmend verlegtem Laminat
PUR-Schaum mit Trägergewebe: vorrangig unter schwimmend verlegtem Laminat und textilen Bodenbelägen bei Ansprüchen nach erhöhtem Gehkomfort
PE-Schaum vernetzt: vor allem unter schwimmend verlegtem Laminat

      Auf vollflächige Verklebung von Unterlagen und Bodenbelägen sowie sofortiges Entfernen von Klebstoff auf dem Bodenbelag ist zu achten. Die Aushärtezeit des Klebstoffs ist bei verklebten Unterlagen vor dem Verlegen oder Aufbringen des Belags einzuhalten. Hersteller- und produktabhängig kann auch eine lose Verlegung oder Befestigung mit speziellen Hilfsmitteln vorgegeben sein. Die Herstellerangaben sind zu beachten.

      Sofern die Verlegerichtung nicht festgelegt wurde oder abweichende Regelungen getroffen wurden, kann die Verlegerichtung frei gewählt werden, wobei eine Stückelung innerhalb des Raums nicht zulässig ist. Kopfnähte, welche quer zur Bahnrichtung laufen, sind bei Bahnlängen über 5 m zulässig, jedoch dürfen nicht mehrere über 5 m lange Bahnen aneinandergesetzt werden. Die angesetzte Bahn muss mindestens 1 m lang sein. Sind Räume durch Schiebe-, Falt- oder Glastüren miteinander verbunden, werden die Bahnen in der gleichen Richtung verlegt.

      Laufen Bahnen auf Nischen, Türöffnungen und dergleichen zu, müssen diese nahtlos mit durchgelegt werden. Streifen dürfen an Nischen und Türöffnungen verlegt werden, wenn diese neben der Bahn parallel dazu verlaufen. Auf gleichen Verlauf von Muster- und Farbgleichheit ist dabei zu achten. Die Bahnen sind an Türübergängen geradlinig unter dem Türblatt zusammenzufügen. Als besonders zu vereinbarende Leistung werden die Nähte mit Profilen abgedeckt.

      Musterübergänge müssen passen, wenn Bahnen mit Rapportmustern, die sich in regelmäßigen Abständen wiederholen, aneinandergestoßen werden. Die Muster müssen deswegen über die gesamte Länge und Breite gleichbleibend verlaufen.

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      Bild 8: Belegen von Nischen (Quelle: Hallschmid)

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