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□ Wurden Unebenheiten des Untergrunds, welche die Toleranzen nach DIN 18202 Tabelle 3 überschreiten, ausgeglichen? □ Wurden Unebenheiten bei Estrichen aus fließfähigen Massen bis zu 10 mm Dicke mit einem Mehrverbrauch über 20 % ausgeglichen? □ Sind Stoß-, Anschlag- oder Trennschienen, Mattenrahmen und Bewehrungen eingebaut worden? □ Sind im Vorfeld entsprechende Maßnahmen für das Herstellen von Estrichen im Freien getroffen worden? □ Ist ein nachträgliches Herstellen von Anschlüssen notwendig? □ Sind Kanten an Aussparungen ≥ 0,1 m² hergestellt worden? □ Sind Aussparungen zu schließen? □ Sind Fugenmassen oder Fugenprofile zum Verfüllen, Ausbilden, Schließen oder Abdecken zu verwenden? □ Sind Putzüberstände zu beseitigen? □ Sind Kehlen oder Sockel auszubilden oder Estrich auf Stufen oder Schwellen aufzubringen? □ War eine besondere Oberflächenbehandlung, wie Glätten oder Schleifen (z. B. für Bodenbeläge), auszuführen? □ Sind alle notwendigen Maßnahmen für Schall-, Wärme-, Feuchte- und/oder Brandschutz ausgeführt worden? □ Sind die Anforderungen an Abdeckungen im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bzgl. der Tritt-, Rutsch- und/oder Durchbruchsicherheit eingehalten worden?

      Gussasphalt

□ Sind Maßnahmen für den Strahlenschutz ausgeführt worden?
□ Sind Vorgaben aus Sachverständigengutachten berücksichtigt worden?

      Terrazzo

□ Sind die Terrazzoböden zweischichtig hergestellt worden?
□ Ist die Vorsatzschicht mit einer Dicke von mindestens 15 mm ausgeführt worden?
□ Entsprechen die im Verbund mit dem Untergrund hergestellten Terrazzoböden bezüglich des Schleifverschleißes und der Festigkeit der DIN V 18500?
□ Ist der Terrazzoboden als schwimmender Estrich entsprechend der Festlegungen in DIN 18560-2 ausgeführt worden?
□ Ist der Terrazzoboden erst nach einer ausreichenden Erhärtung geschliffen, gespachtelt und feingeschliffen worden, sodass das Größtkorn sichtbar wurde?

      

Bodenbelagarbeiten

      

Geltungsbereich und Ausführung

      Geltungsbereich

      Die ATV DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ ist auf das Verlegen von Bodenbelägen in Bahnen und Platten aus Textilien, Kork, Linoleum, Kunststoff, Elastomer sowie für das Verlegen von mehrschichtigen Elementen anzuwenden.

      Diese ATV bezieht sich nicht auf Parkettfußböden nach ATV DIN 18356, Holzpflasterarbeiten nach ATV DIN 18367, Naturwerksteinarbeiten nach ATV DIN 18332, Betonwerksteinarbeiten nach ATV DIN 18333, Fliesen- und Plattenbeläge nach ATV DIN 18352, Estriche nach ATV DIN 18353 und Gussasphaltarbeiten nach ATV DIN 18354.

      Ausführung

      Bei der Prüfung hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen, wenn

größere Unebenheiten vorhanden sind,
ungeeignetes Raumklima vorhanden ist,
der Überstand der Randdämmstreifen fehlt,
die Oberfläche des Untergrunds nicht genügend fest, zu rau oder zu porös ist,
der Untergrund gemäß DIN 18560 nicht ausreichend trocken ist,
Risse im Untergrund vorhanden sind,
die Höhenlage des Untergrunds im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile nicht richtig liegt,
die Temperatur des Untergrunds nicht geeignet ist,
bei beheizten Fußbodenkonstruktionen die Markierung der Messstellen und/oder das Aufheizprotokoll fehlt,
Öl, Lacke, Farbreste oder Wachs die Oberfläche des Untergrunds verunreinigen.

      Die folgenden

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