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Klebstoffauftrag verwendet. Die raumklimatischen Bedingungen sind einzuhalten. Die Auswahl des Klebstoffs richtet sich nach dem Untergrund und der Art des Belags. Die Herstellerempfehlungen sind zu beachten.

      Dispersions-Einseitklebstoffe

      Der Belag ist unter Berücksichtigung von Ablüfte- und Einlegezeiten in das Klebstoffbett einzulegen, gut anzureiben und nachzureiben oder zu walzen. Ein saugfähiger Untergrund ist erforderlich und kann notfalls durch Spachteln hergestellt werden.

      Dispersions-Kontaktklebstoffe

      Nach beidseitigem Klebstoffauftrag und Abtrocknen sind die Korkbodenplatten innerhalb der Kontaktklebezeit passgenau in das Klebstoffbett einzulegen und kräftig anzureiben oder festzuklopfen. Für die Verlegung ist ein ebener, möglichst glatter Untergrund notwendig.

      Verlegen

      Klimatisieren

      Korkbeläge sind trocken zu lagern und zwei bis drei Tage im zu belegenden Raum bei mindestens 18 °C und relativer Luftfeuchte zwischen 50 und 75 % zu temperieren.

      Nähte

      Bei Korkplatten mit PVC-Nutzschicht können die Nähte mit Schaltschweißmittel verfugt werden.

      Verkleben

      Korkbeläge mit PVC-Nutzschicht werden üblicherweise mit Nassbett-Einseitklebstoffen verlegt, wobei die Beläge spannungsfrei innerhalb der Einlegezeit eingelegt, angerieben und später angewalzt werden. Korkbeläge aus Presskork können sowohl mit speziellen Dispersions-Einseitklebstoffen als auch mit Dispersions-Kontaktklebstoffen verlegt werden. Die Korkbeläge sind innerhalb der Einlegezeit spannungsfrei einzulegen, bei Verwendung von Kontaktklebstoff außerdem passgenau, vollflächig anzureiben und nachzuwalzen. Die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen. Die Bodentemperatur sollte mindestens 15 °C, bei Fußbodenheizungen mindestens 18 bis 22 °C betragen.

      Oberflächenbehandlung

      Frühestens 24 Stunden nach Abschluss der Klebearbeiten kann die Oberflächenbehandlung gemäß Herstellerangaben erfolgen.

      

Textile Bodenbeläge

       {Bodenbelag, textil}

      Die DIN EN 1307:2019-06 fasst seit der Vorgängernorm die Anforderungen an die Einstufung aller textilen Bodenbeläge und Teppichfliesen aus Polteppich, Nadelvlies- und Polvliesbelägen zu einem Schriftstück zusammen. Da die DIN EN 14215 für zugeschnittene, lose zu verlegende Teppiche gilt, hat sie im Zusammenhang mit den Bodenbelagarbeiten keine Bedeutung.

Klasse des BeanspruchungsbereichsNutzungsintensität/BeanspruchungBeanspruchungsbeispiele
WohnbereichGeschäftsbereich
1leichtleicht
2normalnormal
3starkstarknormal
4extremstark

      Tab. 18: Übersicht für Beanspruchungsbereich (Quellen: DIN EN 1307/DIN EN 1470/DIN EN 13297)

      Textile Bodenbeläge sind ebenfalls vor der Verlegung der Raumtemperatur anzupassen. Die Nähte werden vor dem Kleben geschnitten, soweit der Belag dafür geeignet ist.

      Schneiden

      Gewebte Teppichböden

      Bei gewebten Polteppichen ist die produktionsbedingte Webkante mit einem speziellen Nahtschneider oder einer Hakenklinge in der Florgasse zu schneiden.

      Naturfaserbeläge, wie Kokos- oder Sisalteppichböden, werden nicht beschnitten. Falls die Bahnenkanten geschnitten werden, sind die Schnittkanten eventuell zusätzlich zu verfestigen.

      Nadelvlies

      Diese Beläge werden mit Nahtüberlappung in unverklebtem Zustand ausgelegt und durch Nahtdoppelschnitt mit einer Trapezklinge oder Hakenklinge geschnitten.

      Tuftingteppichböden

      Die Bahnen dieser Beläge können eventuell auch ohne vorheriges Schneiden der Kanten stumpf aneinandergestoßen werden. Zum Schneiden werden die Bahnen mit einer Nahtüberlappung ausgelegt.

      Befestigung

      Teppichböden können durch Kleben, Fixieren, Kletten oder Verspannen auf dem Untergrund befestigt werden.

      Kleben

      Dafür werden Dispersionsklebstoffe im Haftklebeverfahren verwendet. Nach einseitigem Auftrag auf dem Untergrund und ausreichendem Ablüften werden die Beläge eingelegt und angerieben.

      Fixieren/doppelseitig klebende Folien

      Wird das Fixieren oder das Verlegen mit doppelseitig klebenden Folien ausdrücklich vereinbart, sind die Beläge auf feuchteunempfindlichen Untergründen zu fixieren oder an den Rändern und im Nahtbereich mit doppelseitig klebendem Klebeband zu befestigen.

      Verspannen

      Wenn Verspannen von Teppichböden ausdrücklich vereinbart wurde, sind Nagelleisten entlang der Wand zu nageln, zu schrauben oder zu kleben, wobei der Abstand zur Wand die Hälfte bis drei Viertel der Teppichbodendicke entsprechen sollte. Die Teppichbahnen sind durch Verkleben mit einem Schmelzklebeband oder durch Vernähen untereinander zu verbinden. Der Höhenunterschied ist durch eine elastische Unterlage auszugleichen, welche dicker als die Nagelleiste sein muss und punktuell zu fixieren ist.

      Kletten

      Hierbei wird der mit einem Klettrücken ausgestattete Bodenbelag auf den entsprechend präparierten Untergrund aufgebracht, weswegen ein Auswechseln ohne zeit-, kosten- und schmutzaufwendige Vorarbeiten erfolgen kann. Das Kletten ist gesondert als Leistung zu vereinbaren und auszuführen.

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      Bild 10: Nagelleiste zum Spannen von Teppichböden (Quelle: Hallschmid)

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      Bild 11: Materialwechsel (Quelle: Hallschmid)

      Musterrapport {Musterrapport}

      Musterübergänge müssen passen, wenn Bahnen mit Rapportmustern, die sich in regelmäßigen Abständen wiederholen, aneinandergestoßen werden. Die Muster müssen deswegen über die gesamte Länge und Breite gleichbleibend verlaufen.

      Besonders vor dem Verlegen von textilen Bodenbelägen mit Rapportmustern in einem Raum ist darauf zu achten, dass die abgelängten Bahnen auf Verzüge kontrolliert werden, damit sie mustergleich verlegt werden können. Verzüge sind bei der Verlegung bis auf wenige Ausnahmen ausspannbar.

      In der Regel können gewebte textile Bodenbeläge ohne zusätzliche Rückenausstattung weitgehend ausgespannt werden. Für Musterverzüge vor der Verlegung bzw. bei Anlieferung sind Toleranzen in DIN EN 14159:2015-03 aufgestellt.

      Weil Musterverzüge unter Berücksichtigung heutiger Verlegewerkstoffe und Bodenbelagkonstruktionen vom Bodenleger nicht komplett ausgespannt werden können, gelten geringfügige Verzüge als hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, sofern die Gesamtoptik nicht negativ beeinträchtigt wird. Der „Leitfaden über hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Neubauten“ F 229 Fraunhofer IRB Verlag ist dabei zu berücksichtigen.

      Der Auftraggeber ist auf Musterabweichungen hinzuweisen, welche möglicherweise nach der Verlegung bleiben. Musterverzüge können als Längsverzug, Querverzug, Schrägverzug und Längung auftreten. Bei klein gemusterten Bodenbelägen kann im Nahtbereich ein Reißverschlusseffekt auftreten, der auch bei sehr sorgfältiger Arbeit unvermeidbar ist.

      Aufgrund zulässiger Toleranzen kann die Lieferbreite bei textilen Bodenbelägen um 1 %, jedoch maximal um 3 cm unterschritten werden.

      Ist eine Verlegung nach Fixmaßen vorgesehen, sollte dies bereits bei der Bestellung berücksichtigt worden sein.

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