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      Die folgende Entwicklung ist nicht mehr von umfassenden und langfristigen Vorhaben geprägt, vielmehr wird der Gesetzgeber zumeist reaktiv tätig, vor allem immer wieder zur Justizentlastung und zur „Bekämpfung“ bestimmter Erscheinungsformen der Kriminalität sowie zur Gestaltung von Einzelthemen. Im Folgenden wird versucht, die wichtigsten der zahlreichen Änderungen thematisch zu ordnen, wobei nicht selten mehrfache Zuordnungen möglich sind; der Übersicht halber werden zeitliche Unterteilungen nach je zwei bis drei Wahlperioden vorgenommen. Die leitenden Themen,

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