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dem theoretischen Hintergrund erwartet Sie ein strukturierter Praxisteil, der sowohl als langfristiges Erziehungsmittel wie auch als direkt anwendbarer Notfallplan fungiert.

      Am Ende verfolgen die einzelnen Hilfestellungen das Ziel, dass Sie mit Ihrem Hund zufrieden sind und die gemeinsame Zeit in vollen Zügen genießen können.

      Bedenken Sie: Für Sie ist das Hundeleben eine lange Zeit, für Ihren Hund ist ebendiese Zeit alles, was er hat.

      Der Rezipient dieses Handbuchs sind in erster Linie Sie. Sinnbildlich gesprochen sind Sie also der c/o-Adressat, an den all die Ratschläge vorrangig gerichtet sind. Sie wiederum teilen die Informationen mit Ihrem Hund. Denn auch wenn es der Hund ist, der die Verhaltensauffälligkeiten zeigt, leiten Sie die Veränderungen ein. Sie konstruieren das übergeordnete System aus Ritualen und Regularien, Sie legen die individuellen Freiheiten fest, Sie teilen die Ressourcen zu, Sie gewähren existenzielle Versorgung und überlebenswichtigen Schutz. Sie bestimmen, welche Verhaltenseigenschaft Ihnen nicht gefällt und durch welche sie ersetzt werden soll. Sie kennen Ihren Hund und sehen, wann er Hilfe braucht.

      Sie sind im Leben Ihres Hundes der zentrale, soziale und sinngebende Bezug. Ohne Sie fehlt der Veränderungsimpuls. Ohne Sie hat der Hund keine Richtung, der er folgt.

      In diesem Sinne: Nur Mut, Sie schaffen das! Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg!

      Herzlichst,

      Ihr Benedikt Wittner

      KAPITEL 1: Das Märchen vom perfekten Hund

      Schenkt man den Medien Glauben, dann steigt die Zahl der Problemhunde kontinuierlich an. Vor allem in Ballungszentren kommt es immer wieder zu Beißattacken oder Unfällen im Verkehr.

      Dabei erfahren Hundehalter von heute mehr Unterstützung denn je: Stationäre Hundeschulen und Onlinekurse, kostenlose Beratungsangebote, Hundetherapeuten und -physiologen – das Hilfsangebot ist schier unendlich. Hinzu kommen materielle Erziehungshilfen wie der Maulkorb oder das Anti-Zug-Geschirr.

      Woran liegt es dann, dass die Flut an Problemen trotzdem nicht abklingen will?

      Ideal- und Realzustand

      Hund und Halter müssen einem bestimmten Bild entsprechen, welches sich kontextbezogen verändert. Mal sind es die Mitmenschen, die vorgeben, wie der Idealhund auszusehen hat, mal sind es die gesetzlichen Vorgaben und mal sind wir es selbst.

      Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um den Ersthund handelt. Natürlich kann sich der Hundehalter in spe vorab darüber informieren, was auf ihn zukommt. Er wird aber keine konkrete Idee davon entwickeln, wie weit Optimum und Realität auseinanderliegen können.

      In der Vorstellung ist das gemeinsame Zusammenleben vor allem eins: harmonisch. Der Hund ist sozialisiert, freundlich und offen. Beim Spazierengehen knüpft er schnell tierische Kontakte. Er ist gelehrig und wendet das Gelernte zuverlässig an. Zu Hause ist er unauffällig. Er kennt und mag sein Bettchen und wartet dort, während sein Mensch nicht zu Hause ist. Generell hat er kein Problem damit allein zu sein. Umso mehr genießt er das gemeinsame Spiel und sportliche Aktivitäten.

      Die nüchterne Wirklichkeit sieht jedoch oft anders aus.

      Der Hund ist ein Lebewesen mit individuellen Stärken und Schwächen. Er folgt keinem Algorithmus, der maschinell durchlaufen wird, sondern ist instinktgesteuert und agiert häufig bedürfnisorientiert. Zwangsläufig wird er dabei auch Verhaltensweisen an den Tag legen, die sein Halter als störend empfindet.

      Mit gezieltem Training lassen sich die Reaktionsmuster des Hundes jedoch gut steuern. Erziehung und die bewusste Einflussnahme auf das tierische Betragen sind also möglich, jedoch nicht bis zur Perfektion. Denn der Hund kann die Geballtheit der menschlichen Erwartungen weder verstehen noch kann er Wünsche, die aus einem Mangel resultieren, kompensieren.

      Gesetzliche Mindestanforderungen an die Hundehaltung

      Einen Hund zu halten ist zunächst einmal ein bürokratischer Akt. Das Gesetz schreibt vor, welche Bedingungen im Einzelfall zu erfüllen sind. Neben Bundesgesetzen wie dem Tierschutzgesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die ganz wesentliche Informationen enthalten, bestehen weitere Regelungen auf Länderebene. Hundehalter in Niedersachsen müssen demnach andere Anforderungen erfüllen, als jene in Bayern.

      Neben der Hundesteuer, die immer zu entrichten ist, kann ein Sachkundenachweis oder der Hundeführerschein verlangt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Hundehalter Grundkenntnisse über Hund und Haltung hat und den unterschiedlichen Alltagssituationen gewachsen ist.

      Ob ein Nachweis dieser Art erforderlich ist, steht manchmal in Abhängigkeit zu der Rasse oder der Größe des Hundes. Bei Listenhunden, also Hunden, denen eine gewisse Kampfbereitschaft nachgesagt wird, kommen Wesenstest und Gehorsamsprüfung verpflichtend hinzu. Ebenso bei Hunden, die bereits negativ aufgefallen sind.

      Nach bestandener Prüfung oder mit einem sogenannten Negativzeugnis, das belegt, dass der Hund nicht zur Risikogruppe zählt, können beschränkende Maßnahmen, wie die Anleinpflicht, aufgehoben werden.

      Für Listenhunde gibt es zusätzlich einen Katalog an Meldevorschriften, Zucht-, Handels- und Haltungsbedingungen sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, deren Einhaltung durch unterschiedliche Kontrollstellen geprüft wird.

      Wer sein Können und den Gehorsam seines Hundes freiwillig unter Beweis stellt, obwohl er keinen gelisteten Hund hält, profitiert mancherorts von einem Steuererlass.

      Personen, die bereits Erfahrung in der Führung von Hunden haben, sind in einigen Bundesländern von der Pflicht etwaiger Wissensnachweise befreit.

      Trotzdem gibt es einen gesetzlichen Mindestrahmen, von dem nicht abgewichen werden darf. Die Maulkorb- oder Anleinpflicht an bestimmten Orten, für bestimmte Rassen und zu bestimmten Zeiten, wie zum Beispiel während der Brut- und Setzzeit, zählen dazu.

      Bei all diesen Vorschriften, fällt es schwer, den Überblick zu wahren. Vor allem, weil sie keinen Bestand haben, sondern den aktuellen innerpolitischen Entwicklungen angepasst werden. Einen Ausgangspunkt zu gesetzlichen Vorschriften der Hundehaltung finden Sie im Literaturverzeichnis am Ende des Buches. Für kommunale Vorschriften erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

      Der Hund als Teil unserer Gesellschaft

      Das Bündnis von Mensch und Hund wird zu einem Großteil von externen Faktoren, wie der Gesetzgebung, bestimmt. Aber auch unsere Mitmenschen setzen hohe Standards, die gerade in dicht besiedelten Gegenden massiv mitbestimmen, wie die Mensch-Hund-Beziehung auszusehen hat.

      Einige dieser Vorgaben verdrängen das Individualinteresse des Hundehalters und müssen erfüllt werden, wenn er weder sozial ausgegrenzt noch rechtlich angegriffen werden will. So können Wohnungseigentümer in der Hausordnung festlegen, welchen Verhaltenskodex der Hund zu befolgen hat. Kommt der Hundehalter diesen Anforderungen nicht nach, muss er die Wohnung räumen oder den Hund abgeben.

      Darüber hinaus gibt es ein ganzes Konglomerat an Eigenschaften, die ein gesellschaftstauglicher Hund mitbringen muss. Der Hund soll unauffällig sein. Er muss seinen Jagdtrieb beherrschen, verlockende Reize ignorieren und darf nicht bellen. Generell darf er nicht selbst entscheiden, zum Beispiel darüber, ob er angefasst werden will oder nicht. Er muss freundlich, gehorsam und aufgeschlossen sein, darf sich gleichzeitig aber nicht aufdrängen. Es wird verlangt, dass der Hund von selbst erkennt, ob er Abstand wahren muss, weil sein Gegenüber ängstlich ist oder ob er den Kuschelhund herauskehren soll.

      Damit all das gelingt, muss der Halter seinen Hund erziehen. Möglichst früh und möglichst effizient. Der Druck,

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