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Art. Die Waffen sowie das ganze Kriegsmaterial der Armee, bestehend in Fahnen, Adlern, Kanonen, Mitrailleusen, Pferden, Kriegskassen, Militärfahrzeugen, Munition usw., wird in Metz und in den Forts an eine von Herrn Marschall Bazaine eingesetzte Kommission überliefert um unmittelbar danach an preußische Kommissare übergeben zu werden.

      Die unbewaffneten Truppen werden, Regimenter- und Corpsweise geordnet und in militärischer Ordnung an die Plätze geführt, welche für jedes Corps bezeichnet werden.

      Die Offiziere kehren dann, allein, unter der Bedingung in das Innere des verschanzten Lagers oder nach Metz zurück, das dieselben hierdurch auf ihr Ehrenwort verpflichtet sind, Metz nicht ohne Befehl des preußischen Kommandanten zu verlassen.

      Die Truppen werden dann durch ihre Unteroffiziere auf die Biwakplätze geführt.

      Die Soldaten behalten ihre Tornister, Kleidungsstücke und Lagergeräte (Zelte, Decken, Kochgerätschaften, usw.)

      4. Art. Alle Generale und Offiziere, sowie die Militärbeamten im Offiziersrang, welche schriftlich ihr Ehren-wort abgeben, bis zum Schluss des gegenwärtigen Krieges nicht gegen Deutschland zu kämpfen und auch auf keine andere Weise gegen seine Interessen zu handeln, werden nicht kriegsgefangen. Die Offiziere und Beamten, welche diese Bedingung annehmen, behalten ihre Waffen und ihr persönliches Eigentum.

      Um den Mut anzuerkennen, den die Armee wie die Garnison während der Dauer des Feldzuges gezeigt haben, wird außerdem denjenigen Offizieren, welche die Kriegsgefangenschaft wählen, erlaubt, ihre Degen oder Säbel mit sich zu nehmen, sowie all ihr persönliches Eigentum.

      5. Art. Sämtliche Militärärzte bleiben in Metz zurück, um für die Verwundeten zu sorgen; sie werden gemäß der Genfer Übereinkunft behandelt werden; dasselbe findet statt mit dem Personal der Hospitäler.

      6. Art. Erörterungen über einzelne Punkte, hauptsächlich in Betreff der städtischen Interessen, sind in einer hier angeschlossenen Beilage behandelt, welche dieselbe Gültigkeit hat wie das gegenwärtige Protokoll.

      7. Art. Jeder Artikel, welcher Zweifel herbeiführen könnte, wird stets zugunsten der französischen Armee ausgelegt werden.

      Verhandelt in Schloss Frescaty, den 27. Oktober 1870

      v. Stiehle Jarras

      Der Artikel 4 basierte übrigens auf einer Proklamation des preußischen Königs. Hierzu ergänzend Winfried Leipold: Ein erstaunlicher Charakterzug gefangener französischer Offiziere: Nachdem den gefangenen Offizieren des Korps Lebrun die bekannte Proklamation König Wilhelms übersetzt war, wonach jeder französische Offizier, der sein Ehrenwort gäbe, nicht mehr in diesem Feldzug gegen Deutschland zu kämpfen, frei nach Hause zu-rückkehren könne, während diejenigen Offiziere, welche sich weigerten, dieses Ehrenwort zu geben, sofort in die Gefangenschaft nach Deutschland abzumarschieren hätten.

       Das völlig Unvorhersehbare trat ein: Von den ca. 1.000 Offizieren wählten fast alle die Gefangenschaft. Lediglich etwa 80, meist Musiker und Militärbeamte im Offiziersrang, entschieden sich für die Freiheit – unter verächtlichem Zischen und Zwischenrufen als Verräter gebrandmarkt.

      Marschall Bazaine hatte sich am 30. Oktober über Ars sur Moselle nach Corny begeben und sich beim Prinzen Friedrich Karl als Gefangener gemeldet. Noch am selben Tage seine Weiterreise nach Deutschland antretend, war er am 1. November in Kassel eingetroffen. Er verblieb dort bis zum Friedensschluss.

      ZEITTAFEL

      Ehe wir mit der Schilderung des Prozesses beginnen, zur Orientierung eine Chronologie der prozessrelevanten Ereignisse des Jahres 1870:

      6. August: Schlacht bei Spichern

      12. August: Übernahme des Oberbefehls durch Bazaine;

      16. August: Schlacht bei Mars-la-tour

      18. August: Schlacht bei Gravelotte (in Frankreich Bataille de Saint-Privat genannt)

      31. August bis 1. September: Schlacht bei Noiseville

      1.und 2. September: Schlacht bei Sedan; Gefangennahme Napoleons III.

      4. September: Proklamation der Dritten Republik in Paris.

      8. September: Bazaine erfährt, durch einen ausgewechselten französischen Offizier die Nachricht vom Sturz des Kaiserreichs und der Errichtung einer republikanischen Regierung.

      16. September: Bazaine sendet seinen persönlichen Adjutanten, den Obersten Boyer, nach Corny in das Hauptquartier des Prinzen Friedrich Karl und bittet um Mitteilung zuverlässiger Nachrichten über die Vorgänge in Frankreich. Von diesem Augenblick an, kann man sagen, beginnen die Verhandlungen zwischen Bazaine und Prinz Friedrich Karl.

      23. September: Es erscheint Herr Edmond Regnier im Hauptquartier Bazaines und erbietet sich Verhandlungen zu vermitteln.

      30. September: Der Bürgermeister von Metz, Felix Marechal, überreicht eine Petition der Bürgerschaft, in der der Marschall ausgefordert wird, die deutschen Linien so rasch und so energisch wie möglich zu durchbrechen.

      10. Oktober: Kriegsrat im Hauptquartier zu Ban St. Martin, zu vier Fragen:

      - Soll die Armee so lange im Lager von Metz stehen bleiben, bis die noch vorhandenen Vorräte völlig verzehrt sind?

      - Sollen auch fernerhin noch Ausfälle unternommen werden, um Lebensmittel und Fourage aus den umliegenden Ortschaften fortzunehmen?

      - Dürfen mit dem Feinde Capitulationsverhandlungen eröffnet werden?

      - Soll ein Durchbruchsversuch unternommen werden?

      25. Oktober: Beginn der Kapitulationsverhandlungen im Schloss Frescaty.

      27. Oktober: Kapitulation in Metz

      29. Oktober: Durchführung der Kapitulation

      BEGINN DES PROZESSES

      Am 6. Oktober 1873, mittags 1 Uhr, rief der diensttuende Sergeant zum ersten Mal sein „Debout, le Conseil!“ durch den Saal. Man hörte vor der Tür das Kommando der Wachthabenden: „Portez armes! – Présentez armes!“ dann trat das Kriegsgericht in den Saal, alle Mitglieder in voller Uniform, als letzter der Präsident, Herzog von Aumale, Inhaber des ältesten Generalpatents.

       Der Herzog von Aumale, geboren 1822, war Sohn des Herzogs von Orléans und späteren Bürgerkönigs Louis-Philippe und Maria Amalia von Neapel-Sizilien. 1847 wurde er Generalgouverneur von Algerien; während des deutsch-französischen Krieges bot er erst der kaiserlichen, dann der „Regierung der nationalen Verteidigung“ seine Dienste an, wurde aber von beiden abgewiesen. 1871 wurde er in die Nationalversammlung gewählt.

       1886 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Oberhäupter aller vormals regierenden Familien aus Frankreich auswies. Ungeachtet seines energischen Protestes, wurde auch er ausgewiesen. Trotzdem vermachte er in seinem Testament vom 3. Juni 1884 sein Schloss Chantilly inklusive der dort aufbewahrten umfangreichen Kunstsammlung dem Institut de France. Diese Großzügigkeit veranlasste die Regierung, das Exilierungsdekret aufzuheben und der Herzog konnte 1889 nach Frank-reich zurückkehren.

       Henry de Aumale verstarb am 7. Mai 1897 in Zucco bei Palermo.

      Die Rolle des Staatsanwalts hatte als Regierungskommissar General Pourcet übernommen, der, während des Krieges von Algier nach Frankreich berufen, ein Kommando in der Loirearmee geführt hatte.

       (Joseph Pourcet, 1813 – 1886, in Toulouse. Kavallerist, Beförderung zum Leutnant 1832; 1838 wurde er in Algerien zunächst Adjutant von General Changarnier, 1848 Chef der Stabschwadron, Oberstleutnant und 1855 Oberst. Er nahm am Krimkrieg teil, und wurde 1859 zum Brigadegeneral befördert. Im Oktober 1870 nach

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