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Wie frei wir sind, ist unsere Sache. Ulrich Pothast
Читать онлайн.Название Wie frei wir sind, ist unsere Sache
Год выпуска 0
isbn 9783465242734
Автор произведения Ulrich Pothast
Жанр Афоризмы и цитаты
Издательство Автор
Vermutlich haben wir alle schon einmal in einer konkreten Lebenslage anders gehandelt, als wir es im Vorfeld bei beruhigter Überlegung für richtig hielten und von uns erwarteten. Wir sind dann vielleicht einem in der Situation auf uns eindringenden Anreiz gefolgt, haben einer Drohung nachgegeben, sind der eigenen Begierde erlegen oder ähnlich. In jedem Fall waren wir in unserem faktischen Tun nicht so, wie wir in zeitübergreifender Perspektive sein wollten. In einem bestimmten Sinn waren wir zum Handlungszeitpunkt unfrei. Denn unter irgendeinem Einfluss, den wir vielleicht nicht einmal als Einfluss erkannten, blieben wir nicht im Einklang mit uns selbst. Wir waren in unserem konkreten Handeln nicht die Person, als die wir uns zuvor gesehen hatten und meist auch im Nachhinein gern weiter gesehen hätten.
Lydgate zeigt sich in mehreren Situationen als ein solcher Mensch. In diesen Zeitabschnitten wirkt er wie in sich zerrissen. Eigenen, »festen« Vorsätzen stehen Gefühle und Bedürfnisse entgegen, die sich im kritischen Moment impulsiv geltend machen, so dass er vielfach nicht handeln kann, wie er es zuvor entworfen, mehrfach auch »beschlossen« hat. Wir können sagen, er ist zu solchen Zeiten in dem eben angesprochenen Sinn unfrei. »Frei« hingegen können wir in diesem Verständnis eine Person nennen, wenn und solange sie es vermag, ihren Vorstellungen vom richtigen eigenen Handeln in eben den Lebenslagen, in denen solches Handeln gefordert ist, nachzukommen.
Diese Art Freiheit kommt in unserer Welt nur bei Personen vor, Wesen, die ein wünschendes, denkendes, Handlungen entwerfendes Verhältnis zu sich selbst haben. Wegen der Bindung an die personale Lebensform, und weil diese Freiheit von Person zu Person ganz verschieden ausgeprägt ist, nenne ich sie »personeigene Freiheit«. Ihre Idee unterscheidet sich von der großen Mehrzahl der Freiheitsbegriffe, die in Umlauf sind, unter anderem durch folgende Merkmale: Die Möglichkeit, in diesem Sinn frei zu sein, gehört zum Leben als Person, aber nicht alle Personen besitzen diese Freiheit in gleichem Maß und in gleicher Weise. Vielmehr hat sie bei jeder Person eine andere Ausdehnung, andere Beständigkeit und andere Schwerpunkte. Überdies ändern sich ihre Stärke und Reichweite bei jeder Einzelperson im Lauf des Lebens. Ferner hat jeder Mensch die Möglichkeit, Erstreckung und Festigkeit seiner personeigenen Freiheit zu beeinflussen. Wir können versuchen, ihre Reichweite zu vergrößern, zu verteidigen, nach Freiheitsverlusten wieder herzustellen. Ob wir es bemerken oder nicht: Die je personeigene Freiheit gehört mit der stillschweigenden Sorge um sie und Anstrengungen für sie zu den unausgesprochenen Lebensthemen jeder personalen Existenz.
Die personeigene Freiheit ist charakteristisch unfest. Sie ist kein stabiler, naturgegebener Besitz des Menschen schlechthin, sondern ein Feld individueller Möglichkeiten von Entwicklung, Erhaltung, Verfall. Unsere Aufmerksamkeit in Sachen unseres Handelns gilt gewöhnlich der Frage, wie wir handeln sollen. Unser Handeln, das kann als anerkannt gelten, ist unsere Sache. Was wir weniger oft beachten, ist, dass auch unsere personeigene Freiheit unsere Sache ist. Verlässslichkeit, Schwerpunkte und Ausdehnung dieser Freiheit obliegen zu hohem Anteil unserer eigenen Anstrengung, sind Gegenstand unserer Lebensarbeit als ständig sich erneuernder Bemühung um die Intaktheit des eigenen Selbst und die Richtigkeit seiner Taten. In der Realität eigenen Tuns bei Vorstellungen und Vorsätzen bleiben zu können, die wir uns in beruhigter, situationsunabhängiger Überlegung für unser Handeln gemacht haben, kann in hohem Maß zum Gegenstand individueller Anstrengung und Befriedigung werden. Im negativen Fall jedoch ist es auch häufig Anlass für Bedrückung und Selbstverachtung. Es erscheint verständlich, dass die Bedrohung dieser Freiheit durch unberechenbar auf uns eindringende Impulse geradewegs als Bedrohung der persönlichen Intaktheit erlebt werden kann.
Der Begriff personeigener Freiheit, wie er hier vorgestellt wurde, mag ungewohnt und fremd erscheinen. Faktisch ist etwas Verwandtes jedoch in der Philosophie des letzten Jahrhunderts diskutiert, nur anders beschrieben und philosophisch anders gedeutet worden.4 Auf Verdienste und Mängel dieser Position werden wir zurückkommen.
Weil personeigene Freiheit immer unfest bleibt und stets Gegenstand individueller Selbstsorge ist, steht ihr Konzept in markantem Kontrast zu wesentlich bekannteren Formen von Freiheit, die bei menschlichem Handeln vermutet bzw. unterstellt werden. Es steht auch im Gegensatz zu Theorien, die eine relevante Freiheit des Menschen durchgängig leugnen. Gegen beide Weisen der Menschendeutung, sowohl die Behauptung, wir besäßen eine feste, letztlich unzerstörbare Freiheit, als auch die konträre Behauptung, wir seien ein für alle Mal unfrei und fremdbestimmt, ist personeigene Freiheit abzusetzen. Dies soll zum besseren Verständnis des Kommenden zunächst in knapper Form geschehen.
2. Die Idee personeigener Freiheit unterscheidet sich von bekannteren Freiheits- und Unfreiheitskonzepten
Als stabile, gewöhnlich allen Menschen gleichermaßen zugeschriebene, dauerhafte Auszeichnung ist aus dem großen Bedeutungsspektrum des Wortes »Freiheit« vor allem die »Freiheit des Willens« oder »Willensfreiheit« bekannt. Mit der herkömmlichen Gebrauchsweise dieser Wörter verbindet sich der Gedanke einer unverlierbaren Ausnahmestellung des vernünftigen Menschen im Universum der Lebewesen. Zu der traditionellen Idee der Willensfreiheit, wie wir sie in klassischer Form mit unterschiedlichen Begründungen etwa bei Descartes und Kant finden sowie mit neueren Theorien noch bei manchen Heutigen, gehören zwei Behauptungen: 1. Die Willensbestimmung menschlicher Personen erfolgt nicht durch Zufall oder Fremdeinwirkung, sondern Personen bestimmen ihren Willen unmittelbar selbst. 2. Bei der Bestimmung ihres eigenen Willens sind Personen unabhängig von Faktoren, die nicht ihrer Kontrolle unterliegen.
Weil diese Behauptungen schwer zu beweisen sind, nennen wir in der Philosophie die These der Willensfreiheit eine besonders »starke« Behauptung. Sie ist auch eine metaphysische Behauptung in dem Sinn, dass sie zwar etwas über die Welt sagt, aber durch Erfahrungswissenschaft nicht bewiesen werden kann. Faktoren, die nach diesem starken Konzept keinerlei Einfluss auf die Willensbestimmung eines menschlichen Individuums haben sollen, sind zum Beispiel alle Tatsachen und Gesetzmäßigkeiten der Welt einschließlich seiner eigenen Geschichte, ja seines eigenen Körpers und Gehirns. Über Anreize beliebiger Art, sie mögen so stark sein wie sie wollen, kann sich die willensfreie Person kraft dieser Willensfreiheit im Prinzip immer hinwegsetzen. Die Form von Verantwortlichkeit, die sich einer solchen Freiheit zuordnen lässt, wird von Vertretern dieser Denkweise ebenfalls als besonders stark, d. h. besonders weitreichend, ja manchmal »absolut« dargestellt. Kritiker hingegen sprechen dieser absoluten oder auch »letzten« Verantwortlichkeit die Rechtfertigungsbasis ab, indem sie die Möglichkeit der schlechthin freien Willensbestimmung bestreiten. Der berühmteste Kritiker in dieser Sache ist wohl Friedrich Nietzsche. Aber schon lange vor ihm wie nach ihm bis zur Gegenwart finden sich entschiedene Gegner dieser Denkweise. Ich nehme an, es handelt es sich bei dieser starken Idee von Freiheit nicht um eine quasi natürliche Vorstellung des Menschen von sich selbst, sondern um eine lokale Spezialität der westlichen Philosophiegeschichte seit der Spätantike. In der klassischen Zeit der griechischen Philosophie, etwa bei Platon und Aristoteles, kommen Ausdrücke, die sich wörtlich mit »Willensfreiheit« oder »Freier Wille« übersetzen ließen, noch nicht vor.1 So weit ich sehe, kennen auch andere Kulturkreise diese Vorstellungen in der radikalen Ausprägung, in der wir sie im Westen finden, nicht oder allenfalls am Rande.
Zu der genannten Vielfalt