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über spezifische Rechte gegenüber den britischen politischen Institutionen, darunter, wie ich bereits gezeigt habe, das Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb des Vereinigten Königreichs. Meine Interessen statten mich nicht mit dem gleichen Bündel an Rechten aus. Eine andere Art über dieses Problem nachzudenken besteht in der Vorstellung, dass noch vor meiner Zurückweisung eine Katastrophe den britischen Staat zusammenbrechen lässt und das Vereinigte Königreich in einen Zustand permanenter Anarchie abrutscht. Das wäre offensichtlich kein ganz geringes Problem für meine Zukunftspläne. Aber als Außenstehender würde mir durch die Abwesenheit politischer Institutionen im Vereinigten Königreich kein Unrecht geschehen. Ich könnte hier in den Vereinigten Staaten verbleiben; ich wäre zwar enttäuscht, aber es kann kein Menschenrecht darauf geben, frei von Enttäuschungen zu leben. Mein Interesse an den politischen Institutionen Großbritanniens ist einfach mein – wie auch immer stark ausgeprägtes – Interesse daran, durch diese Institutionen regiert zu werden. Den gegenwärtigen Einwohnerinnen des Vereinigten Königreichs – denjenigen also, die bisher unter dem britischen Gesetz standen – würde hingegen durch einen solchen Zusammenbruch ein schwerwiegendes Unrecht angetan. Selbst wenn ich von tiefstem Herzen ein Bürger des Vereinigten Königreichs werden möchte, werde ich durch die Abwesenheit des Vereinigten Königreichs als politischer Gesellschaft nicht ungerecht behandelt. Dem Volk Großbritanniens allerdings würde ein drastisches Unrecht widerfahren. Diese Menschen haben ein Recht auf eine gewisse Form politischer Gemeinschaft, und die neu eingetretene Gesetzlosigkeit würde dieses Recht verletzen. Genau wie ich mögen sie Zukunftspläne im Vereinigten Königreich geformt haben, aber der Unterschied zwischen uns besteht in der Beziehung zu dem, was das Vereinigte Königreich ist. Wir können daher bei der Bestimmung der Rechte, die wir gegenüber bestimmten Institutionen haben, nicht einfach nur darauf schauen, wie der Ausschluss aus einer politischen Gemeinschaft unsere Zukunftspläne beeinflusst. In welchem Verhältnis wir zu diesen Institutionen stehen – was sie gegenüber uns zu tun gedenken– ist ein wichtiger Teil des Gesamtbilds und zwar ein Teil, der von den Verteidigerinnen offener Grenzen im Allgemeinen ignoriert wird.
Ich möchte zum Abschluss dieses Kapitels jedoch die Bedeutung des Konzepts der Zwangsgewalt für die Theoriebildung im Bereich der Migration anerkennen. Selbst wenn Grenzen nicht immer mit gewaltsamen Mitteln verteidigt werden, sind potentielle Migrantinnen doch häufig mit der Möglichkeit von Gewaltanwendung konfrontiert, wenn sie eine Linie zwischen zwei Hoheitsgebieten überschreiten wollen. Und diese Gewaltanwendung müssen wir auf irgendeine Weise rechtfertigen. In diesem Kapitel habe ich versucht zu zeigen, weshalb wir nicht denken müssen, dass eine solche Rechtfertigung unmöglich ist – warum also aus der Idee liberaler Gerechtigkeit nicht notwendigerweise die Öffnung aller Grenzen folgt. Allerdings benötigen wir eine Theorie, die uns zeigt, wie und in welchen Fällen und aus welchen Gründen wir diese Grenzen schließen dürfen. Es ist diese Aufgabe, der wir uns nun zuwenden können.