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alle Steuern und alle auf diese gegründeten Einkünfte, alle Besoldungen, Ruhegehälter und Jahrgelder jeder Art entstammen schließlich einer oder der anderen jener drei ursprünglichen Einkommensquellen und werden unmittelbar oder mittelbar vom Arbeitslohn, vom Kapitalgewinn oder von der Grundrente gezahlt.

      Wenn diese drei Arten des Einkommens verschiedenen Personen gehören, so lassen sie sich leicht unterscheiden; gehören sie aber einer einzigen, so werden sie, wenigstens im Sprachgebrauch, zuweilen miteinander zusammengeworfen.

      Ein Mann, der einen Teil seines Gutes selbst bewirtschaftet, muss, nach Bezahlung der Wirtschaftskosten, sowohl die Rente des Gutsbesitzers als den Gewinn des Pächters erhalten. Allein er pflegt seinen ganzen Ertrag Gewinn zu nennen, und wirft so, wenigstens im gewöhnlichen Sprachgebrauch, die Rente mit dem Gewinn zusammen. Die meisten unserer nordamerikanischen und westindischen Pflanzer sind in dieser Lage. Sie bewirtschaften meistens ihre Güter selbst, und man hört daher selten etwas von der Rente einer Pflanzung, wohl aber häufig von dem Gewinn aus ihr.

      Gewöhnliche Pächter haben selten einen Aufseher zur Leitung der Wirtschaftsarbeiten. Auch arbeiten sie in der Regel vieles selbst, wie pflügen, eggen usw. Was daher nach Zahlung der Rente von der Einte übrig bleibt, muss ihnen nicht nur ihr auf den Anbau verwendetes Kapital samt den üblichen Zinsen wiedererstatten, sondern auch den Lohn bezahlen, welcher ihnen, ebenso als Arbeitern, wie als Aufsehern zukommt. Indessen heißt alles, was nach Zahlung der Rente und Erstattung des Kapitals übrig bleibt, Gewinn. Offenbar aber bildet der Lohn einen Teil davon. Wenn der Pächter diesen Lohn spart, muss er ihn notwendig gewinnen. Folglich wird in diesem Falle der Arbeitslohn mit dem Gewinn zusammengeworfen.

      Ein unabhängiger Gewerbtreibender, der Kapital genug besitzt, um Rohstoffe zu kaufen und sich so lange zu unterhalten, bis er seine Arbeit zu Markte bringen kann, muss sowohl den Lohn eines Gesellen, der unter einem Meister arbeitet, wie den vom Meister durch den Verkauf der Arbeit des Gesellen zu erzielenden Gewinn herausschlagen. Dennoch wird sein ganzer Erwerb gewöhnlich Gewinn genannt, und der Lohn ist auch in diesem Falle mit dem Gewinn zusammengeworfen.

      Ein Gärtner, der seinen Garten mit eigner Hand bestellt, vereinigt in seiner Person den dreifachen Charakter eines Grundbesitzers, Pächters und Arbeiters. Daher müsste ihm sein Produkt die Rente des ersten, den Gewinn des zweiten und den Lohn des dritten eintragen. Indessen wird das Ganze gewöhnlich als sein Arbeitserwerb angesehen. Sowohl Rente als Gewinn sind in diesem Falle mit dem Lohn zusammengeworfen.

      Da es in einem zivilisierten Lande nur wenige Waren gibt, deren Tauschwert allein der Arbeit entstammt, da Rente und Gewinn zum Tauschwerte der allermeisten Waren reichlich beitragen, so wird das jährliche Erzeugnis der Arbeit des Landes stets hinreichen, eine viel größere Menge Arbeit zu bezahlen als zur Erzeugung und Zubereitung jenes Produkts sowie zu seinem Transport auf den Markt aufgewendet wurde. Wenn die Gesellschaft jährlich die ganze Arbeit, die sie zu kaufen imstande ist, verwendete, so würde eben sowohl die Arbeitsmenge mit jedem Jahre mächtig wachsen, wie das Erzeugnis jedes folgenden Jahres von weit größerem Werte sein als das des vorhergehenden. Aber es gibt kein Land, in dem das ganze Jahresprodukt zum Unterhalt der Gewerbtätigen verwendet wird. Überall verzehren die Müßigen einen großen Teil von ihm; und je nach den verschiedenen Verhältnissen, in denen es jährlich unter diese beiden Volksklassen verteilt wird, muss sein gewöhnlicher oder durchschnittlicher Wort entweder zu- oder abnehmen, oder von Jahr zu Jahr gleich bleiben.

       Siebentes Kapitel

      Der natürliche Preis und der Marktpreis der Waren

      In jeder Gesellschaft oder Gegend gibt es einen gewöhnlichen oder Durchschnittssatz sowohl des Arbeitslohns wie des Gewinns in allen verschiedenen Verwendungen der Arbeit und des Kapitals. Dieser Satz wird, wie ich später zeigen will, auf natürliche Weise teils durch die allgemeine Lage der Gesellschaft, ihren Reichtum oder ihre Armut, ihr Fortschreiten, Stehenbleiben oder Zurückgehen, und teils durch die besondere Natur jedes Geschäfts bestimmt.

      Ebenso gibt es in jeder Gesellschaft oder Gegend einen gewöhnlichen oder Durchschnittssatz der Rente, welcher gleichfalls, wie ich später zeigen werde, teils durch die allgemeine Lage der Gesellschaft oder Gegend, in der der Boden gelegen ist, und teils durch die natürliche oder durch Kultur hervorgebrachte Fruchtbarkeit des Bodens bestimmt wird.

      Diese gewöhnlichen oder Durchschnittssätze kann man die natürlichen Sätze des Arbeitslohns, des Gewinns und der Rente nennen zu der Zeit und an dem Orte, wo sie herrschen.

      Wenn der Preis einer Ware weder höher noch niedriger ist als er sein muss, um die Grundrente, den Lohn der Arbeit und den Gewinn des Kapitals, die auf Erzeugung und Zubereitung sowie auf den Markttransporte der Ware verwendet wurden, nach ihrem natürlichen Satze zu bezahlen, so wird die Ware für den Preis verkauft, den man ihren natürlichen nennen kann.

      Die Ware wird dann genau für das verkauft, was sie wert ist, oder was sie den, der sie zu Markte bringt, wirklich kostet; denn obgleich im gewöhnlichen Sprachgebrauch der sogenannte Einkaufspreis einer Ware nicht den Gewinn des Wiederverkäufers mit einschließt, so ist doch dieser, wenn er sie zu einem Preise verkauft, der ihm nicht den in seiner Gegend gewöhnlichen Gewinnsatz gewährt, offenbar bei dem Handel im Verlust, da er durch eine andere Verwendung seines Kapitals diesen Gewinn hätte ziehen können. Überdies ist sein Gewinn sein Einkommen, die eigentliche Quelle seines Unterhalts. Während er die Waren zubereitet und zu Markte bringt, streckt er seinen Arbeitern ihren Lohn oder Unterhalt vor, und ebenso legt er für sich selbst den Unterhalt aus, der sich gewöhnlich nach dem Gewinn richtet, den er vernünftiger Weise vom Verkaufe seiner Waren erwarten kann. Wenn sie ihm nun also diesen Gewinn nicht einbringen, so erstatten sie ihm nicht, was sie ihn im eigentlichen Sinne wirklich gekostet haben.

      Obgleich nun der Preis, der ihm diesen Gewinn lässt, nicht immer der niedrigste ist, zu dem ein Kaufmann zuweilen seine Waren verkaufen kann, so ist er doch der niedrigste, zu dem er sie wahrscheinlich lange Zeit hindurch verkaufen kann; wenigstens da, wo vollkommene Freiheit herrscht, oder wo er sein Geschäft, so oft es ihm beliebt, wechseln kann.

      Der wirkliche Preis, zu welchem eine Ware gewöhnlich verkauft wird, heißt ihr Marktpreis. Er kann über dem natürlichen Preise oder unter ihm stehen, oder ihm völlig gleich sein.

      Der Marktpreis einer jeden Ware wird durch das Verhältnis zwischen der Menge, welche wirklich zu Markte gebracht wird, und der Nachfrage derer bestimmt, die den natürlichen Preis der Ware, d. h. den ganzen Wert der Rente, der Arbeit und des Gewinnes, die bis zu ihrer Feilbietung erforderlich waren, zu zahlen gewillt sind. Solche Leute kann man die wirksamen Nachfrager und ihre Nachfrage die wirksame Nachfrage nennen, insofern sie hinreichend sein kann, um zu bewirken, dass eben die Ware zu Markte kommt. Sie ist zu unterscheiden von der Nachfrage an sich. Auch von einem ganz armen Manne lässt sich in gewissem Sinne sagen, er habe ein Verlangen nach Kutsche und Pferden; er möchte sie gern haben; aber sein Verlangen ist keine wirkliche Nachfrage, da ihr Gegenstand niemals zu Markte gebracht werden kann, um es zu befriedigen.

      Wenn die Menge einer Ware, die zu Markte kommt, hinter der wirksamen Nachfrage zurückbleibt, so können alle die, die den ganzen Wert der Rente, der Löhne und Gewinne, der bis zur Feilbietung ausgelegt werden musste, zu bezahlen gewillt sind, nicht mit der Menge versorgt werden, deren sie bedürfen. Um sie nicht gänzlich zu entbehren, werden einige unter ihnen bereit sein, mehr zu geben. Sogleich beginnt ein Wettbewerb unter ihnen, und der Marktpreis wird mehr oder weniger über den natürlichen Preis steigen, je nach dem Grade des Bedürfnisses, oder je nachdem die Wohlhabenheit und der begehrliche Luxus der Konkurrenten die Hitze des Wettbewerbs mehr oder weniger entflammt. Unter Konkurrenten von gleicher Wohlhabenheit und gleichem Luxusbedarf wird dasselbe Verlangen gewöhnlich einen mehr oder weniger eifrigen Wettbewerb hervorrufen, je nachdem die Erwerbung der Ware für sie eine größere oder geringere Wichtigkeit hat. Hieraus erklärt sich der übermäßige Preis der Lebensmittel während einer Belagerung oder bei einer Hungersnot.

      Wenn die feilgebotene Menge die wirksame Nachfrage übersteigt, so kann nicht alles an die verkauft worden, welche den ganzen Wert der Rente, des Lohnes und des Gewinnes, der bis zur Feilbietung ausgelegt werden musste, zu bezahlen gewillt sind. Ein Teil der Ware muss an solche abgelassen werden, welche weniger zahlen wollen, und

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