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nur siebenhundert Pfund kosten, während die feineren in der andern siebentausend kosten. Das in der einen jährlich aufgewendete Kapital wird in diesem Falle nur tausend Pfund betragen, wogegen das der andern siebentausend dreihundert Pfund beträgt. Nach dem Satze von zehn Prozent wird mithin der Unternehmer der einen nur auf einen jährlichen Gewinn von etwa hundert Pfund rechnen, während der Unternehmer der anderen auf etwa siebenhundert und dreißig Pfund rechnen wird. Obgleich aber ihr Gewinn so verschieden ist, kann doch ihre Arbeit der Aufsicht und Leitung ganz oder nahezu dieselbe sein. In manchen großen Fabriken wird fast die ganze Arbeit dieser Art einem Geschäftsführer übertragen. Sein Lohn drückt den Wert dieser Arbeit der Aufsicht und Leitung richtig aus. Obwohl bei Festsetzung seines Lohns gewöhnlich nicht nur auf seine Arbeit und Geschicklichkeit, sondern auch auf das in ihn gesetzte Vertrauen Rücksicht genommen wird, so steht dieser Lohn doch niemals in einem geregelten Verhältnis zu dem Kapital, dessen Verwaltung er beaufsichtigt: und obwohl der Eigentümer dieses Kapitals fast aller Arbeit enthoben ist, rechnet er doch darauf, dass sein Gewinn zu seinem Kapital in einem geregelten Verhältnis stehe. Mithin bildet im Preise der Waren der Kapitalgewinn einen vom Arbeitslohn durchaus verschiedenen und nach ganz anderen Grundsätzen geregelten Bestandteil.

      Unter diesen Umständen gehört nicht immer das ganze Produkt der Arbeit dem Arbeiter. Er muss es in den meisten Fällen mit dem Kapitalisten, welcher ihm Beschäftigung gibt, teilen. Auch ist die zur Erwerbung oder Hervorbringung einer Ware gewöhnlich erforderliche Arbeitsmenge nicht mehr das einzige, wonach sich die Menge, für welche man jene gewöhnlich kaufen oder eintauschen muss, richtet. Vielmehr muss offenbar eine weitere Menge als Gewinn für das den Lohn und die gelieferten Rohstoffe vorstreckende Kapital hinzukommen.

      Sobald aller Grund und Boden eines Landes Privateigentum geworden ist, möchten auch die Grundbesitzer, gleich allen anderen Menschen, da ernten, wo sie nicht gesät haben, und verlangen sogar für die freiwilligen Erzeugnisse des Bodens eine Rente. Das Holz des Waldes, das Gras der Wiese und alle von selbst wachsenden Früchte der Erde, die, so lange der Boden Gemeingut war, den Arbeiter nur die Mühe des Sammelns kosteten, werden nun auch für ihn mit einem Zuschlagspreise belegt. Er muss nun für die Erlaubnis, sie zu sammeln, bezahlen, und an den Grundbesitzer einen Teil dessen abgeben, was seine Arbeit einsammelt oder hervorbringt. Dieser Teil, oder (was auf dasselbe hinauskommt) der Preis dieses Teiles bildet die Grundrente, und macht in dem Preise der meisten Waren einen dritten Bestandteil aus.

      Der wirkliche Wert aller Bestandteile des Preises wird, wie zu beachten ist, nach der Arbeitsmenge gemessen, die für einen jeden von ihnen zu haben ist. Die Arbeit misst den Wert nicht nur desjenigen Teiles des Preises, der sich in Arbeit auflöst, sondern auch dessen, der sich in Rente, und dessen, der sich in Gewinn auflöst.

      In jeder Gesellschaft löst sich am Ende der Preis aller Waren in den einen oder andern, oder in alle dieser drei Teile auf; und in jeder zivilisierten Gesellschaft treten alle drei mehr oder weniger als Bestandteile in den Preis der bei Weitem meisten Waren ein.

      Im Getreidepreis z. B. zahlt der eine Teil die Rente des Grundbesitzers, der andere den Arbeitslohn oder Unterhalt der zur Getreideerzeugung verwendeten Arbeiter und Arbeitstiere, und der dritte zahlt den Gewinn des Pächters. Diese drei Teile scheinen entweder sogleich oder zuletzt den ganzen Getreidepreis auszumachen. Man könnte vielleicht meinen, es sei ein vierter Teil nötig, um das Kapital des Pächters wieder zu ersetzen, oder den Abgang an Zugvieh und Wirtschaftsgerät auszugleichen. Allein man muss bedenken, dass der Preis jedes Wirtschaftsstückes, wie etwa eines Arbeitspferdes, selbst aus den nämlichen drei Teilen besteht: der Rente von dem Lande, auf dem es großgezogen wird, der Arbeit es zu warten und aufzuziehen, und dem Gewinn des Pächters, der sowohl die Rente jenes Landes wie den Arbeitslohn vorschießt. Obschon daher im Getreidepreis sowohl der Preis wie der Unterhalt des Pferdes bezahlt werden kann, so löst sich doch der ganze Preis entweder sofort oder zuletzt in die nämlichen drei Teile der Rente, der Arbeit und des Gewinnes auf.

      Im Preise des Mehls muss man zum Getreidepreise den Gewinn des Müllers und den Arbeitslohn seiner Leute hinzurechnen; im Preise des Brotes den Gewinn des Bäckers und den Lohn seiner Leute; und im Preise beider die Arbeit, das Getreide von dem Pächter zum Müller, und von diesem zum Bäcker zu schaffen, so wie den Gewinn derer, die den Lohn für diese Arbeit vorschießen.

      Der Flachspreis löst sich in die nämlichen drei Teile, wie der Getreidepreis, auf. Im Preise der Leinwand muss man noch den Arbeitslohn des Zurichters, Spinners, Webers, Bleichers u. s. w. samt den Gewinnen ihrer bezüglichen Arbeitgeber hinzurechnen.

      Je mehr ein Stoff veredelt wird, desto größer wird der Teil des Preises, der sich in Arbeitslohn und Gewinn auflöst, im Verhältnis zu dem anderen Teil, der sich in Rente auflöst. Mit jedem neuen Arbeitsprozess wächst nicht nur die Zahl der Gewinne, sondern jeder folgende Gewinn ist auch größer als der vorhergehende, weil das Kapital, woraus er fließt, stets größer sein muss. So muss z. B. das Kapital, welches die Weber beschäftigt, größer sein als dasjenige, das die Spinner beschäftigt, weil es nicht nur das letztere samt seinen Gewinnen wieder erstattet, sondern außerdem auch den Arbeitslohn der Weber bezahlt; und der Gewinn muss stets dem Kapital entsprechen.

      Auch in den zivilisiertesten Gesellschaften gibt es jedoch einige Waren, deren Preis sich nur in zwei Teile, nämlich in den Arbeitslohn und Kapitalgewinn, auflöst, und eine noch kleinere Anzahl von Waren, deren Preis nur im Arbeitslohn besteht. Im Preise der Seefische z. B. deckt ein Teil die Arbeit der Fischer, und der andere den Gewinn des in der Fischerei angelegten Kapitals. Die Rente macht sehr selten einen Teil von ihm aus, obwohl es zuweilen vorkommt, wie ich später zeigen werde. Anders verhält es sich, wenigstens im größten Teile von Europa, mit der Flussfischerei. Für den Lachsfang wird eine Rente bezahlt, und die Rente, obwohl man sie nicht gut Grundrente nennen kann, macht ebenso wie Arbeitslohn und Gewinn einen Teil des Lachspreises aus. In einigen Teilen Schottlands machen einige arme Leute ein Gewerbe daraus, längs der Meeresküste jene bunten Steinchen zu sammeln, welche unter dem Namen der schottischen Kiesel allgemein bekannt sind. Der Preis, welcher ihnen vom Steinschneider dafür bezahlt wird, ist lediglich der Lohn für ihre Arbeit; weder Rente noch Gewinn machen einen Teil von ihm aus.

      Der Gesamtpreis jeder Ware muss sich jedoch schließlich in den einen oder andern, oder in alle drei dieser Teile auflösen, da jeder Teil davon, der nach Bezahlung der Grundrente und des Preises der gesamten auf Erzeugung, Verarbeitung und Markttransport verwendeten Arbeit übrig bleibt, notwendig der Gewinn irgendjemandes sein muss.

      Wie der Preis oder Tauschwert jeder Ware, für sich genommen, sich in den einen oder andern, oder in alle drei jener Bestandteile auflöst, so muss der Gesamtpreis aller Waren, die das ganze Jahreserzeugnis der Arbeit eines Landes bilden, sich gleichfalls in jene drei Teile auflösen, und sich unter die Bewohner des Landes als Arbeitslohn, Kapitalgewinn oder Grundrente verteilen. Die Gesamtheit dessen, was jährlich durch die Arbeit einer Gesellschaft gesammelt oder hervorgebracht wird, oder (was auf dasselbe hinauskommt) der Gesamtpreis dieses Ganzen wird auf diese Art ursprünglich unter die verschiedenen Gesellschaftsglieder verteilt. Arbeitslohn, Gewinn und Rente sind die drei ursprünglichen Quellen alles Einkommens wie aller Tauschwerte. Jedes andere Einkommen fließt zuletzt aus einer oder der anderen dieser Quellen.

      Wer sein Einkommen aus einem ihm als Eigentum zugehörigen Fonds bezieht, muss es entweder von seiner Arbeit, seinem Kapital, oder seinem Grund und Boden beziehen. Das aus Arbeit gezogene Einkommen wird Lohn genannt. Das aus der Verwaltung oder Beschäftigung von Kapital gezogene Einkommen heißt Gewinn. Dasjenige Einkommen aus Kapital aber, welches jemand bezieht, der das Kapital nicht selbst verwendet, sondern einem anderen leiht, heißt Zins. Zins ist die Vergütung, die der Borger dem Darleiher für den Gewinn zahlt, den er durch den Gebrauch des Geldes machen kann. Ein Teil dieses Gewinnes kommt natürlich dem Borgenden zu, der die Gefahr und die Geschäftslast übernimmt; ein Teil aber dem Darleiher, der jenem die Gelegenheit gibt, den Gewinn zu machen. Der Geldzins ist immer ein abgeleitetes Einkommen, das, wenn es nicht aus dem durch die Geldbenutzung erzielten Gewinn gezahlt wird, aus irgendeiner andern Einkommensquelle gezahlt werden muss, wenn anders der Borger nicht ein Verschwender ist, der eine zweite Schuld macht, um die Zinsen der ersten zu bezahlen. Das Einkommen, welches lediglich aus Grund und Boden gezogen wird, heißt Rente, und gehört dem Grundbesitzer. Das Einkommen des Pächters ist teilweise aus seiner Arbeit, teilweise aus seinem Kapital entnommen. Für ihn ist der Boden nur das

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