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Dauer eines zwischen den bezüglichen Werten der verschiedenen Münzmetalle festgesetzten Verhältnisses der Wert des kostbarsten Metalls den Wert des gesamten Geldes. Zwölf Kupferpence enthalten ein halbes Pfund (Sollgewicht) Kupfer nicht von der besten Qualität, welches, bevor es gemünzt ist, kaum sieben Pence an Silber wert ist. Da aber gesetzlich zwölf solche Pence einen Schilling gelten, so werden sie auf dem Markte als einen Schilling wert betrachtet und kann man zu jeder Zeit einen Schilling dafür erhalten. Vor der letzten Umprägung der britischen Goldmünzen war das Gold, wenigstens so viel davon in London und seiner Umgegend im Umlauf war, im Allgemeinen weit weniger als das meiste Silber, unter sein gesetzliches Gewicht gesunken. Dennoch wurden einundzwanzig abgenutzte und verwischte Schillinge als gleichwertig mit einer Guinee betrachtet, welche allerdings vielleicht auch abgenutzt und verwischt war, aber doch selten in solchem Grade. Die neueren Regelungen haben die Goldmünze ihrem Normalgewicht vielleicht so nahe gebracht, als dies überhaupt mit dem Kurantgeld eines Landes möglich ist, und die Verordnung, kein Gold bei den Staatskassen anders als nach dem Gewicht anzunehmen, wird dieses wahrscheinlich so lange vollwichtig erhalten, als jene Verordnung aufrechterhalten bleibt. Die Silbermünze ist noch immer in demselben abgenutzten und verschlechterten Zustande, wie vor der Umprägung der Goldmünze. Auf dem Markt jedoch werden einundzwanzig Schillinge dieser verschlechterten Silbermünze noch immer als dem Wert einer Guinee von dieser ausgezeichneten Goldmünze entsprechend betrachtet.

      Die Umprägung der Goldmünze hat offenbar den Wert der Silbermünze, die dagegen umgewechselt werden kann, gesteigert.

      In der englischen Münze wird ein Pfund Gold zu vierundvierzig einer halben Guinee ausgemünzt, was, die Guinee zu einundzwanzig Schilling gerechnet, sechsundvierzig Pfund Sterling, vierzehn Schilling und sechs Pence ausmacht. Die Unze gemünzten Goldes ist mithin £ 3 17 sh. 10 ½ d. in Silber wert. In England wird kein Aufschlag oder Schlagschatz für das Prägen gezahlt, und wer ein Pfund oder eine Unze vollwichtiges Goldbullion zur Münze bringt, bekommt ein Pfund oder eine Unze in gemünztem Golde ohne allen Abzug zurück. Drei Pfund, siebzehn Schilling und zehn und ein halber Penny die Unze, nennt man daher in England den Münzpreis des Goldes oder die Menge gemünzten Goldes, die die Münze für vollwichtiges Goldbullion zurückgibt.

      Vor der Umprägung der Goldmünze war der Marktpreis der Unze vollwichtigen Goldbullions viele Jahre hindurch über £ 3. 18 sh., manchmal £ 3. 19 sh. und sehr oft £ 4; diese Summe wahrscheinlich in der abgenutzten und verschlechterten Goldmünze, die selten mehr als eine Unze vollwichtigen Goldes enthielt. Seit der Umprägung der Goldmünze übersteigt der Marktpreis der Unze vollwichtigen Barrengoldes selten £ 3. 17 sh. 7 d. Vor der Umprägung stand der Marktpreis stets mehr oder weniger über dem Münzpreise; nach ihr hingegen beständig darunter. Doch ist dieser Marktpreis derselbe, gleichviel ob er in Gold- oder Silbermünze gezahlt wird. Die letzte Umprägung hat mithin nicht nur den Wert der Goldmünze, sondern gleicherweise den der Silbermünze im Verhältnis zum Goldbullion und wahrscheinlich auch im Verhältnis zu allen andern Waren erhöht, obgleich wegen des Einflusses, den so manche andere Umstände auf den Preis der meisten andern Waren haben, die Erhöhung des Wertes sowohl der Gold- wie der Silbermünzen, im Vergleich mit dem Warenpreise, nicht so deutlich und fühlbar sein kann.

      In der englischen Münze wird ein Pfund vollwichtigen Barrensilbers zu zweiundsechzig Schilling ausgemünzt, die ebenfalls ein richtiges Pfund vollwichtigen Silbers enthalten. Fünf Schilling und zwei Pence die Unze, heißt daher in England der Münzpreis des Silbers oder die Menge Silbermünze, die die Münze für vollwichtiges Barrensilber gibt. Vor der Umprägung der Goldmünze war der Marktpreis des vollwichtigen Barrensilbers nach Umständen fünf Schilling und vier Pence, fünf Schilling und fünf Pence, fünf Schilling und sechs Pence, fünf Schilling und sieben Pence, und sehr oft fünf Schilling und acht Pence die Unze.

      Doch scheint fünf Schilling und sieben Pence der gewöhnlichste Preis gewesen zu sein. Seit der Umprägung der Goldmünze ist der Marktpreis des vollwichtigen Barrensilbers gelegentlich auf fünf Schilling und drei Pence, fünf Schilling und vier Pence, und fünf Schilling und fünf Pence die Unze gefallen, welchen letzten Preis es kaum je überstiegen hat. Obgleich der Marktpreis des Barrensilbers seit der Umprägung der Goldmünze beträchtlich gefallen ist, so ist er doch nicht so tief gefallen wie der Münzpreis.

      Wie in dem Verhältnisse zwischen den verschiedenen Metallen der englischen Münzen das Kupfer weit über seinen wirklichen Wert angesetzt ist, so das Silber etwas unter ihm. Auf dem europäischen Markte, in den französischen und holländischen Münzen gilt eine Unze feinen Goldes etwa vierzehn Unzen feinen Silbers. Nach englischem Münzfuß gilt sie etwa fünfzehn Unzen, d. h. mehr Silber als sie nach der allgemeinen Schätzung Europas wert ist. So wenig aber der Preis des rohen Kupfers in England durch den hohen Preis des Kupfers in den englischen Münzen gestiegen ist, so wenig ist der Preis des Barrensilbers durch den niedrigen Satz des Silbers in den englischen Münzen gefallen. Barrensilber steht noch in seinem richtigen Verhältnis zum Golde, aus demselben Grunde, aus dem rohes Kupfer noch in seinem richtigen Verhältnis zum Silber steht.

      Nach der Umprägung der Silbermünze unter der Regierung Wilhelms III. blieb der Preis des Barrensilbers noch immer etwas über dem Münzpreise. Locke schrieb diesen hohen Preis dem Umstande zu, dass es wohl gestattet war, Barrensilber, aber nicht Silbermünze auszuführen. Jene Ausfuhrerlaubnis, sagt er, mache die Nachfrage nach Barrensilber größer als die nach Silbermünze. Allein die Zahl derer, die zum täglichen Gebrauch beim Kaufen und Verkaufen im Lande Silbermünze nötig haben, ist sicherlich weit größer, als die Zahl derer, welche zur Ausfuhr oder zu irgendeinem anderen Zweck Barrensilber brauchen. Es ist gegenwärtig auch gestattet, Goldbarren – und verboten, Goldmünzen auszuführen; und dennoch ist der Preis der Goldbarren unter den Münzpreis gefallen. Aber damals wurde ganz so wie jetzt, in den englischen Münzen das Silber im Verhältnis zum Golde zu niedrig ausgebracht, und die Goldmünze, von der man zu jener Zeit auch nicht glaubte, dass sie einer Umprägung bedürfe, regelte ebenso wie jetzt, den wahren Wert aller Münzen. Da die Umprägung der Silbermünze den Preis des Barrensilbers damals nicht auf den Münzpreis herabsetzte, so ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass eine ähnliche Umprägung dies jetzt bewirken würde.

      Wäre die Silbermünze ihrem Normalgewicht so nahe gebracht, wie das Gold, so würde man nach dem jetzigen Verhältnis für eine Guinee wahrscheinlich mehr Silber in Münze erhalten als in Barren. Enthielte das Silbergeld sein volles gesetzliches Gewicht, so würde es vorteilhaft sein, es einzuschmelzen, um es erst in Barren für Goldmünze zu verkaufen, und diese Goldmünze dann wieder gegen Silbergeld umzuwechseln, um dies gleichfalls einzuschmelzen. Eine Änderung im gegenwärtigen Verhältnis scheint das einzige Mittel zu sein, diesem Übelstande zu steuern.

      Der Übelstand wäre vielleicht geringer, wenn das Silber in den Münzen um eben so viel über seinem richtigen Verhältnis zum Golde ausgebracht würde, als jetzt unter ihm, vorausgesetzt, es werde zu gleicher Zeit verordnet, dass Silber nicht für mehr als eine Guinee gesetzliches Zahlungsmittel sein solle, gerade so, wie Kupfer nicht für mehr als einen Schilling gesetzliches Zahlungsmittel ist. In diesem Falle könnte kein Gläubiger durch die hohe Wertung des Silbers in den Münzen beeinträchtigt werden, so wenig jetzt ein Gläubiger durch die hohe Wertung des Kupfers verkürzt wird. Nur die Bankiers würden unter dieser Anordnung leiden. Wenn ein Andrang zu ihren Zahlstellen entsteht, so suchen sie zuweilen dadurch Zeit zu gewinnen, dass sie in Sixpence-Stücken zahlen; durch jene Anordnung aber würde ihnen dies schimpfliche Mittel, einer unmittelbaren Zahlung auszuweichen, abgeschnitten sein. Sie würden sich deshalb gezwungen sehen, stets eine größere Summe baren Geldes in ihren Kassen liegen zu haben als gegenwärtig und wenn dies auch ohne Zweifel eine große Unbequemlichkeit für sie sein könnte, so wäre es doch gleichzeitig für ihre Gläubiger eine große Sicherheit.

      Drei Pfund, siebzehn Schilling und zehn und ein halber Penny (der Münzpreis des Goldes) enthalten selbst in unserer dermaligen ausgezeichneten Goldmünze gewiss nicht mehr als eine Unze vollwichtigen Goldes, und sollten also, wie man denken könnte, auch nicht mehr in vollwichtigen Barren zu kaufen vermögen. Allein gemünztes Gold ist bequemer als Gold in Stangen, und obwohl in England das Prägen kostenfrei geschieht, so kann doch das in Stangen zur Münze gebrachte Gold dem Eigentümer selten früher als nach Verlauf einiger Wochen, gemünzt zurückgegeben werden. In dem

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