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       Lehrecke/Lernecke

       Lerninsel

       Lernbüro

       Juniorfirma

       Unterrichtsräume

      überbetrieblich

       Ausbildung durch Bildungsträger in Kooperation mit Unternehmen

      außerbetrieblich

       Verbundausbildung mit dem Stammbetrieb und einen Paten-betrieb

       Verbundausbildung im Ringtausch

       Verbundausbildung durch Großbetrieb gemeinsam mit einem oder mehreren Kleinbetrieben

      Erläuterungen

      Die betrieblichen Lernorte in der Ausbildung

       Der Arbeitsplatz ist der Lernort, welcher am häufigsten in der betrieblichen Ausbildung genutzt wird. Sein Vorteil liegt in der realitätsnahen, praxisorientierten und handlungsorientierten Ausbildung. Soziale Fähigkeiten sowie Flexibilität und Selbstständigkeit werden gefördert und der Ausbilder bzw. das Unternehmen können auf den einzelnen Auszubildenden individuell eingehen. Nachteilig ist, dass pädagogische und didaktische Prinzipien im Arbeitsalltag oft nicht planmäßig einsetzbar sind, auch dem vielfältigen Einsatz verschiedener Ausbildungsmethoden sind Grenzen gesetzt.

       Eine Lehrwerkstatt kann in größeren Betrieben eingerichtet werden, um den Auszubildenden die Grundlagen des Berufes zu vermitteln, ohne den laufenden Arbeitsprozess zu stören.

       Die Lehrecke bzw. Lernecke liegt räumlich in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, ist aber ruhiger und der Auszubildende kann ungestörter lernen. Hier finden Unterweisungen usw. statt, ohne dass der Auszubildende das Gefühl hat, in der Mitte des Geschehens zu stehen. Der Ausbilder hat die Möglichkeit, alle Schritte einer Aufgabe Punkt für Punkt zu erklären und gemeinsam mit dem Auszubildenden zu bearbeiten.

       Die Lerninsel verbindet die Vorteile der Lernecke mit denen des Lernorts Arbeitsplatz. Die Auszubildenden arbeiten selbstständig im laufenden Arbeitsprozess, jedoch an einem eigenen Arbeitsplatz.

       Das Lernbüro ist ein kaufmännischer Lernort, vergleichbar mit der Lehrwerkstatt in der Produktion. Es werden reale Alltagssituationen simuliert, welche die Auszubildenden selbstständig und praxisnah bewältigen können.

       Eine Juniorfirma gibt den Auszubildenden die Möglichkeit, selbstständig und vor allem eigenverantwortlich ein Unternehmen im Unternehmen zu führen, der Ausbilder steht in beratender Funktion immer zur Seite. Es werden z.T. sogar Abteilungen oder ganze Filialen von Auszubildenden geführt.

       Unterrichtsräume finden sich zumeist in Großunternehmen bzw. deren Zentralen. Die Ausbildung wird zentral gesteuert und Unterrichtsräume sind für diese Zwecke vielseitig einsetzbar, für z.B. Unterweisungen, Lehrgespräche, Projektaufgaben…

      Die außerbetrieblichen Lernorte in der Ausbildung

       Diese Form der Ausbildung wird häufig durch staatliche Programme gefördert und ist für Jugendliche oder Erwachsene bis 26 Jahre gedacht, welche noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Der Auszubildende selbst hat keinen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, sondern in der Regel mit einem Bildungsträger oder der fördernden Stelle.

       Innerhalb der Ausbildungszeit finden betriebliche, dem Berufsbild entsprechende Praktika statt mit dem Ziel, dass der Auszubildende in eine betriebliche Ausbildung übernommen wird.

      Die überbetrieblichen Lernorte in der Ausbildung

       Wenn es einem Unternehmen nicht möglich ist, alle Inhalte zu vermitteln, wird darauf zurückgegriffen. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Stammtrieb geschlossen. Die Verbundausbildung muss hier schriftlich dargelegt sein, um sicher zu stellen, welche Inhalte in welchem Zeitraum in den jeweiligen Unternehmen gelehrt werden. Die pädagogischen und auch die eventuellen finanziellen Verpflichtungen werden in einem separaten Vertrag zwischen den Unternehmen festgehalten.

      Man kann hier wie folgt unterscheiden:

       Die Verbundausbildung durch den Stammbetrieb und einen Patenbetrieb – nur einige Lehrinhalte werden ausgelagert, der Großteil der Ausbildung findet im Stammbetrieb statt.

       Die Verbundausbildung im Ringtausch – mehrere Unternehmen übernehmen die Ausbildung, welche in Abschnitte eingeteilt ist. Der Auszubildende wird nach einem festgelegten Plan in diesen Unternehmen ausgebildet. Der zeitliche Einsatz und der damit verbundene Lehraufwand je Unternehmen und Auszubildendem ist annähernd gleich.

       Die Verbundausbildung durch Großbetriebe gemeinsam mit einem oder mehreren Kleinbetrieben – die Grundbildung findet im Großbetrieb statt und die Fachqualifikation wird von den kleineren Unternehmen vermittelt.

      Die überbetriebliche Ausbildung müssen Sie - wie bereits erwähnt - immer dann einsetzen, wenn Sie nicht alle Lehrinhalte im Unternehmen vermitteln können. Doch auch wenn das nicht zutrifft und in Ihrem Unternehmen alle Möglichkeiten der Vermittlung gegeben sind, empfiehlt sich der Einsatz verschiedener Lernorte, um den Lernerfolg zu erhöhen und die Motivation der Auszubildenden zu steigern.

      Der Ausbilder

      Rechtliche Grundlagen

       BBIG § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

       (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.

      Dieser Absatz aus dem Berufsbildungsgesetz beschreibt den Regelfall in den meisten Ausbildungsunternehmen.

      Der daraufhin offiziell bestellte Ausbilder, welcher beim Unternehmen angestellt ist, ist nicht nur den Auszubildenden zu nennen, sondern auch bei der zuständigen Stelle anzugeben. Er ist der hauptverantwortliche Ausbilder. Es können je nach Unternehmen weitere Mitarbeiter mit der Ausbildung betreut werden, diese nennt man Ausbildungsbeauftragte oder mitausbildende Fachkräfte. Für einen reibungslosen und vor allem ordnungsgemäßen Ablauf ist jedoch der bestellte Ausbilder verantwortlich. Im Ausbildungsvertrag wird auch nur sein Name an der betreffenden Stelle eingetragen.

      Leider ist der Begriff Ausbilder als solcher in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. So richten sich die Verantwortung und die Aufgaben nach der Funktion, welche er innehat:

       Der Ausbilder kann der Ausbildende sein, welcher selbst ausbildet.

       Der Ausbilder kann der offiziell bestellte Ausbilder sein.

       Der Ausbilder kann die Fachkraft im Unternehmen sein, die direkt ausbildet.

      Anforderungen an einen Ausbilder

      Wir wissen bereits, dass laut dem Berufsbildungsgesetz der Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein muss. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er die Funktion des offiziell bestellten Ausbilders im Unternehmen übernehmen. Neben diesen amtlichen Anforderungen gibt es jedoch weitere Eigenschaften, über die ein guter Ausbilder verfügen sollte:

      Soziale Qualitäten

       Verständnis für die Sorgen und Nöte der Jugendlichen haben

       Geduld im Umgang mit den Jugendlichen

       Toleranz und Humor

       Vertrauensperson der Auszubildenden sein

      Führungsqualitäten

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