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im Sinne einer vertieften Gewissensbildung, weshalb er die Anforderungen für die Beichtapprobation verschärfte und die Verleihung von Pfarreien, auch gegen den Widerstand weltlicher Patronatsherren, vom Bestehen eines Pfarrkonkurses abhängig machte.16 Es ging ihm bei allen diesen Maßnahmen konkret um „die Grundlegung einer bessern kirchlichen Ordnung im Bisthum“, um eine „durchgreifende Reform“ von Gottesdienst und christlicher Unterweisung, um die Ersetzung eines oft „sinn- und gehaltlosen Kultus“ durch „bessere Form und Gestaltung“, um eine Verlebendigung von Predigt und Katechese, aus denen er „jede Spur von theologischer Schulweisheit“ [gemeint waren barockscholastische Spitzfindigkeiten] sowie „tändelnden und empfindelnden Mysticismus“ verbannt wissen wollte, um die Schaffung kurzer und einfacher Gesänge und Gebete, die „mit lichter Wärme den Geist des Evangeliums aussprechen“, letztendlich um eine tiefere Begründung des Christensinnens „in allen Klassen des Volkes“, wofür „die alten Kirchenväter kein kräftigeres Mittel“ gekannt hätten „als das Dringen auf Befreundung mit der Bibel“17. Das hieß aber doch: in Rückbesinnung auf den Ursprung als das „Grundmaß“ jeder kirchlichen Reformbemühung.

       2. Wessenbergs gesamtdeutsche Kirchenpläne auf dem Wiener Kongress

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