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stammen, unterschieden werden. In der alten Kirche der ersten Jahrhunderte gehörten zum Presbyterium nicht nur die Ordinierten, sondern auch die Charismatiker, Asketen, Märtyrer und einige Frauen. Alle diese Personen hatten einen ausgezeichneten Sitz beim Gottesdienst. Später erfolgte die Aufnahme in den Klerikerstand meist nur durch Erteilung der Tonsur. Die Bezeichnung ordinatio galt für alle Weihestufen. Eine Ausnahme davon bildet die Bischofsweihe, die ebenfalls als consecratio (Bischofskonsekration) bezeichnet wird. Dieses Wort ist jedoch problematisch, weil es ebenfalls mit dem geweihten Leben verbunden ist – vita consecrata, consecratio virginum – und heute ebenso im Zusammenhang mit der Weihe der heiligen Öle, Hostien, Chrisam, früher noch mit der Kirchenweihe, Altarweihe oder Glockenweihe Anwendung fand. Für solche Handlungen, die Sakramentalien genannt werden, gibt es neben dem Begriff consecratio noch weitere Begriffe wie benedictio oder dedicatio.

      Das Verständnis des Weihesakramentes bildete sich sehr langsam heraus. Viele theologische und kanonistische (Fach-) Begriffe entstanden erst in der Scholastik. Bis zum 20. Jahrhundert waren viele Einzelheiten zum Weihesakrament vom kirchlichen Lehramt nicht geklärt (Sakramentalität der einzelnen ordines) oder wurden im 20. Jahrhundert geändert (Abschaffung der Tonsur, der niederen Weihen und des Subdiakonates, Bestimmungen zu Materie und Form des Weihesakramentes, mehrmalige Änderung der Weihegebete usw.). Das Weihesakrament erfuhr im Vergleich zu den anderen Sakramenten während seiner Geschichte vielleicht die größten Umwandlungen. Deswegen ist die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Sakramentes der Weihe von großem Interesse.

      Behandelt werden in diesem Kapitel besonders jene Weihestufen, die nach heutigem Verständnis sakramental sind und zum Weihesakrament gehören – und zwar die Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe. Jedoch auch die nichtsakramentalen Weihestufen sind für das Thema von Bedeutung, zum einen, weil sie zum Weihesakrament gehörten, zum anderen, weil die Linie zwischen den sakramentalen und den nichtsakramentalen Weihestufen nie eindeutig verlief. Die Tonsur stand außerdem an der Schwelle zum Eintritt in den Klerikerstand, wo heute das Diakonat zu finden ist.

      Die tridentinische Gliederung der Weihen wurde in das erste kirchliche Gesetzbuch Codex iuris canonici von 1917 übernommen. C. 949 unterscheidet die heiligen oder höheren Weihen (maiores) – Presbyterat, Diakonat, Subdiakonat – von den niederen Weihestufen (minores) – Akolythat, Exorzistat, Lektorat und Ostiariat. Nach c. 950 versteht man im Kirchenrecht unter den Begriffen ‘(sacra) ordinatio’, ‘ordinare’ neben den genannten Weihestufen noch die Bischofsweihe und die erste Tonsur,21 wobei man Kleriker wird durch den Empfang der ersten Tonsur (c. 108). Jeder Kleriker muss entweder in einer Diözese oder in einer Religiosengemeinschaft inkardiniert werden (c. 111 § 1), was durch den Empfang der ersten Tonsur erfolgt (§ 2). Es ist verboten, eine Weihestufe zu überspringen (sog. ordinatio per saltum, c. 977)

      Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurden drei Weihestufen - Episkopat, Presbyterat und Diakonat - als zur hierarchischen Verfassung der Kirche gehörend erklärt. Obwohl noch im Jahre 1957 Papst Pius XII. die Idee des ständigen Diakonates für „noch nicht reif“ erklärte22, veranlasste wenige Jahre später das Konzil trotz einer innerkirchlichen Oppositionsgruppe (Kard. Ottaviani)23 das Wiederaufleben des Diakonats als eine eigene Weihestufe durch die Einführung des ständigen Diakonats für geeignete im Zölibat lebende Männer24 und (hauptsächlich) für verheiratete Männer (LG 29). Die Entscheidung vieler Konzilsväter war maßgeblich von dem beobachteten wachsenden Priestermangel geprägt, welchem man durch Diakonenweihe verheirateter Männer abhelfen wollte. Die zuständigen Bischofskonferenzen sollen nach LG 29 entscheiden, ob die Einführung des ständigen Diakonats für ihr Gebiet angebracht sei. Der Wunsch des Zweiten Vatikanischen Konzils nach Wiederbelebung des ständigen Diakonats fand mit dem Motu Proprio Sacrum diaconatus ordinem vom 18. Juni 196725 Pauls VI. eine konkretere Gestalt.

      Zur grundlegenden Reform der niederen Ordines kam es erst einige Jahre nach dem Konzil durch das Motu Proprio Ministeria quaedam von Papst Paul VI. (über die Neuordnung von Erster Tonsur, niederen Weihen und Subdiakonatsweihe in der lateinischen Kirche)26, welches vom 15. August 1972 mit Wirkung ab dem 1. Januar 1973 datiert ist. Alle entgegenstehenden Vorschriften (gemeint ist CIC/1917 und Missale Romanum vom 1969) wurden zu diesem Datum außer Kraft gesetzt. Als Motivation für die Reform der genannten nichtsakramentalen Weihestufen ist der Wunsch, die bisherige Praxis neu zu überdenken und den Bedürfnissen der nachkonziliaren Zeit anzupassen, genannt.27 Die erste Tonsur wurde mit diesem Motu Proprio abgeschafft, und der Eintritt in den Klerikerstand wurde mit dem Diakonat verbunden (Art. I).28 Die niederen Weihen wurden ebenfalls abgeschafft, bzw. in sog. Dienste (ministeria) umbenannt. Die neu entstandenen Dienste sind der Dienst des Lektors und des Akolythen (Art. IV-VI), welche die bisherigen Aufgaben des Subdiakons übernehmen (Art. IV). Das neue Gesetzbuch der lateinischen Kirche CIC/1983 übernimmt die nachkonziliare Neuordnung der Weihestufen.

      Die Ostkirchen zeigen, was die niederen Weihen betrifft, eine noch vielfältigere Entwicklung als der Westen. Die Zahl der niederen Weihen schwankte anfangs im Osten zwischen zwei und acht, wovon einige auch Frauen zugänglich waren.29 Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil erhielten sich in den meisten Ostkirchen nur die niederen Weihestufen des Lektors und des Subdiakons.30 In OE 17 wünscht das Konzil die Wiedereinführung des ständigen Diakonats dort, wo diese Weihestufe nicht mehr ausgeübt wird. Die Motivation zu diesem Schritt war nicht wie in der lateinischen Kirche der Priestermangel, sondern die Wiederherstellung der alten Tradition. Was das Subdiakonat und die niederen Weihen betrifft, wird es der Entscheidung der partikularrechtlichen Autoritäten überlassen.

      Bei unterschiedlichen Theologen und Kanonisten ergaben sich in der Scholastik und auch dann später große Differenzen bei Beantwortung der Frage, welche der einzelnen Ordines als sakramental anzusehen seien. Lediglich die Priesterweihe wurde durchgängig als sakramental verstanden. Das Konzil von Trient entschied aus diesem Grund nicht endgültig in der Streitfrage.31 Bis ins 20. Jahrhundert hielten jedoch nur einige überzeugte Thomisten an der Lehre über die Sakramentalität der niederen Weihen und des Subdiakonates fest.32 Der ersten Tonsur wird in der nachtridentinischen Zeit die Sakramentalität von den meisten Theologen und Kanonisten abgesprochen.33

      In der Apostolischen Konstitution Sacramentum Ordinis34vom 30. November 1947 von Papst Pius XII., welche die notwendigen Riten zu einer gültigen Spendung der Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe feststellt, wird die Sakramentalität dieser drei Weihestufen vorausgesetzt. Die übrigen Ordines werden wahrscheinlich als (Vor- ?) Stufen des Weihesakraments betrachtet.35

      Diese theologische Überzeugung bestätigte später das Zweite Vatikanische Konzil. Die Hauptaussage zur Sakramentalität der Bischofsweihe findet sich in LG 21, wo gesagt wird, dass „durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird.“ Dies wird in LG 16 und CD 4 nochmals betont. Die Priester „werden kraft des Sakraments der Weihe […] geweiht“ (LG 28). „Auf einer niedrigeren Stufe der Hierarchie stehen die Diakone, denen die Hände ‘nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst’ aufgelegt werden. Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie […] dem Volk in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium“ (LG 29). Alle Aussagen des letzten Konzils wurden gemäß der Absicht des Konzils nicht in Form unfehlbarer Lehrentscheidungen veröffentlicht, wenngleich heute wahrscheinlich kein Theologe die Sakramentalität der drei Weihestufen bezweifeln würde. Die Lehre von sakramentalen Weihen des Episkopats, Presbyterats und Diakonats übernimmt ebenfalls der neue Kodex CIC/1983, z. B. in cc. 1008 und 1009 § 1.

      In dieser Frage wurde die Kanonistik von der augustinischen Theologie beeinflusst, man verwendete in der Geschichte die Begriffe ‘sacramentum verum’ oder ‘falsum’. Gratian arbeitete mit Begriffen wie ‘rata, irritum, falsa, inania, infectum, legitimum’ usw.36 Die Terminologie wurde erst viel später vereinheitlicht –

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