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entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sind auch in das nachfolgende Leistungsbild des AHO Heft 17 [15,16] eingeflossen und werden dort entsprechend beschrieben.

      Eine weitere Entwicklungsstufe wurde mit der Einführung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) [22] erreicht. Hier sind insbesondere im dortigen Anhang 14 „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung“ zu den sicherheitsrelevanten Brandschutzanlagen wie Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, CO-Warnanlagen und Feuerlöschanlagen, Angaben enthalten, die im Brandschutzkonzept, dort „Brandschutznachweis“, genannt, objektspezifisch umzusetzen sind. Für weitere Brandschutzkomponenten wie Wärmeabzüge, Feuerwehraufzüge und Objektfunkanlagen finden sich ähnliche Ausführungen in Ziffer A.2.1.15.4 bis 6 der VVTB [22].

       – rote Linien: Abschottungsprinzip; Brandwände, sonstige Wände mit Feuerwiderstand,

       – grüne Farbe: Flucht- und Rettungswege; Treppenräume, Flure, Ausgänge etc.,

       – blaue Linien: Anlagentechnik; Maßnahmen für den Rauchabzug, Löschanlagen, Aufzüge- oder Installationsschächte.

      Eine Differenzierung erfolgt durch unterschiedliche Stricharten oder abgestufte Farben. Ebenso werden brandschutzrelevante Gebäudemerkmale wie geschossübergreifende Lufträume hervorgehoben, aber auch die Einhaltung von Fluchtwegentfernungen etc. nachgewiesen.

      Zweifelsfrei tragen Brandschutzpläne mit einer solchen oder ähnlichen Farbsystematik erheblich zur Qualitätssicherung im Brandschutz bei und haben sich daher zu einem wesentlichen Bestandteil aktueller Brandschutzplanung entwickelt, wenngleich eine allgemein anerkannte Norm oder eine ähnliche Festlegung derzeit hierzu nicht bekannt ist.

      Nicht zu verwechseln sind diese Brandschutzpläne mit den in DIN 14095 genormten Feuerwehr(einsatz-)plänen, die als Orientierung und Information für den Einsatz der Feuerwehr dienen, und andere darauf ausgerichtete Planeinträge besitzen.

      Eine erhebliche Entwicklung und einen großen Fortschritt haben Brandschutzingenieurmethoden in den letzten Jahren genommen, die sich insbesondere mit folgenden Themenstellungen beschäftigen:

       – Brandsimulationen zur Unterstützung von Entrau-chungskonzepten,

       – Personenstromberechnungen zur Unterstützung von Evakuierungskonzepten,

       – „heiße Bemessung“ für Bauteile unter Brandbeanspruchung.

      Bild 1. Muster eines Brandschutzplanes; Einkaufszentrum

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      Bild 3. Muster einer Auswertung für Brandsimulation mit Feldmodell

      Da diese Thematik sehr ausführlich und anschaulich in weiteren Beträgen in diesem Kompendium behandelt wird, kann an dieser Stelle mit dem Querverweis auf weitere Erläuterungen verzichtet werden. Beispielhaft für das Ergebnis einer Brandsimulation im Rahmen eines Entrauchungskonzeptes zeigt Bild 3 die Auswertung einer sogenannten Feldmodellsimulation für ein Entrauchungskonzept in einem Atriumgebäude.

      Auch in der stetig zunehmenden Verbreitung der Planungsmethode BIM eröffnen sich neue Aufgaben und Möglichkeiten der Brandschutzplanung. Sehr anschaulich lassen sich Brandschutzanforderungen, insbesondere den Raumabschluss betreffend, in einem BIM-Modell anhand der entsprechenden Attribute filtern und prüfen, wie Bild 4 für ein Büro- und Verwaltungsgebäude zeigt.

      Für weitergehende Anwendungen, ggf. auch in den nachfolgend noch angesprochenen sogenannten Fachbauleitungen, mag es sinnvoll sein, ein eigenständiges BIM-Brandschutzmodell zu entwickeln und kontinuierlich im Planungsprozess zu konkretisieren bzw. zu verdichten. Einen erheblichen Beitrag zur Weiterentwicklung der BIM-Methode im Brandschutz hat der Verein zur Förderung von Ingenieurmethoden im Brandschutz e. V. (VIB) geleistet, mit der Veröffentlichung einer Muster-Auftraggeber-Informations-anforderung (Muster-AIA) im Februar 2020 [23]. Diese Auftraggeber-Informationsanforderungen definieren, wann, in welchem geometrischen und alphanumerischen Detaillierungsgrad, in welchem Format, für welchen BIM-Anwendungsfall und von welchem Planer die geforderten Daten geliefert werden sollen, um die Ziele des Auftraggebers zu erreichen. Die zitierte Ausarbeitung ordnet dabei den Brandschutzthemen - wiederum angelehnt an den Themenkatalog zu § 9 Bau-PrüfVO NRW - die Angaben zu, die jeweils in der Projektphase des Vorprojektes, vergleichbar der Vorplanung Phasen 1-2 bzw. der Entwurfs- und Genehmigungsplanung entsprechend Phasen 3-4 als sogenannte „Level of Detail - LoD“ erforderlich werden. Dabei erfolgt eine Differenzierung als

      Bild 4. BIM-Modell eines Bürogebäudes

      Tabelle 1. Auszug aus der Muster AIA zur Brandschutzplanung des VIB

Lfd.-Nr. Themen Phase Modell
Vorprojekt Entwurf und Genehmigung
LOD 100/200, Lph 1-2 LOD 100/200, Lph 3-4
1 Flächen für die Feuerwehr Bauwerks-Ebene Prinzipielles Erfordernis von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflä-chen Raum-Ebene/Raumgruppen-Ebene (hier Außenanlagen) Eintragung für die Flächen für die Feuerwehr im Modell der Außenanlagenplanung (z. B Flächen, Lage)

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