Скачать книгу

von Grundstück und Gebäude (z.B. Zufahrten, Gebäudezugang, Feuerwehrschlüsseldepot) 2 Löschwasser-versorgung Bauwerks-Ebene bzw. Raum-Ebene/Raumgruppen-Ebene (hier Brandabschnitt) Feststellung des Löschwasserbedarfs (Menge), Aufzeigen von Möglichkeiten zum Decken evtl. Fehlmengen Brandschutzobjekte Eintragung der Einrichtungen zur Löschwasser-versorgung (z.B. Löschwasserentnahmestellen und deren Leistungsfähigkeit) Löschwasser-rückhaltung Bauwerks-Ebene bzw. Raum-Ebene/Raumgruppen-Ebene Feststellung prinzipielles Erfordernis; ggf. erforderliches Löschwasserrückhaltevolumen Bauteil-Ebene Eintragung von ggf. erforderlichen Bodenschwellen, Türschwellen Brandschutzobjekte Eintragung der Löschwasserrückhalteeinrichtungen (z. B. Volumen Rückhalteraum, Abmessungen und Lage von mobilen Barrieren)

       – Bauwerksebene für Informationen, die das Gesamtbauwerk betreffen bzw. erläutern,

       – Raum- oder Raumgruppen-Ebene, welche differenziert nach jeweiligen Räumen oder Raumgruppen (z. B. Nutzungseinheiten, Brandabschnitte) Zuordnungen treffen,

       – Bauteilebene, welche das jeweilige Bauteil (ggf. auch sog. „BIM-Familien“) mit Attributen zuordnen

       – Brandschutzobjekte, die speziell für die Brandschutzplanung in das BIM-Modell symbolhaft eingefügt werden.

      Tabelle 1 zeigt einen Ausschnitt aus der tabellenförmigen Zuordnung.

      Während die vorbeschriebenen Planungen in der Regel von einem speziellen Brandschutzplaner erbracht werden, behandelt dieser Abschnitt die Umsetzung in die Fachplanung der übrigen Projektbeteiligten.

      Zur Beschreibung des ganzheitlichen Planungsprozesses sind zum einen die maßgebenden Kriterien und Schnittstellen, aber auch die Erwartungshaltung der am Bau beteiligten Kreise wie Bauherren, Objektplaner, Fachingenieure, Unternehmer etc. zu beleuchten. Brandschutz besteht zunehmend nicht allein aus baulichen Maßnahmen, wie Anforderungen an das Tragwerk, den Raumabschluss oder die Baustoffe, sondern auch aus anlagentechnischen Maßnahmen, u. a. Rauch- und Wärmeabzug und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen und vor allem dem aufeinander abgestimmten Ineinandergreifen dieser Komponenten. Des Weiteren bestehen neben den bauaufsichtlichen Anforderungen ggf. spezielle und erweiterte Betreiberund Kundenanforderungen oder auch Anforderungen der Sachversicherer, wie dies im Merkblatt MB14-01: „Planung von Brandschutzanlagen“ der vfdb, Juni 2015 [17] recht anschaulich beschrieben wird. In dieser Veröffentlichung ist auch in recht übersichtlicher Weise der Ablauf des Planungsprozesses illustriert und wird in Bild 5 wiedergegeben.

images

      Bild 5. Ablauf des Planungsprozesses aus [17]

      Bild 6. Ermittlung der Schutzklassen mittels Risikoparameter nach [18]

      Die neben den bauaufsichtlichen Anforderungen des Brandschutzkonzeptes bestehenden Erwartungen sonstiger am Bau Beteiligter werden in vorstehender Veröffentlichung mit dem Begriff „Brandschutzkonzeption“ gefasst und dort auch inhaltlich als eine ggf. über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehende Festlegung verstanden.

      Auch nach der Genehmigungsphase ist es wichtig, die Belange des Brandschutzes im Verständnis des erläuterten vernetzten Gesamtsystems einzubringen und zu begleiten. Hier gilt es, die Auflagen aus den bauaufsichtlichen Verfahren in ausführungsreifen Lösungen zu konkretisieren und die Objekt-sowie Fachplanung der übrigen Projektbeteiligten in Brandschutzfragen zu unterstützen.

      Auch in dieser Phase können über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinaus entsprechend den Darstellungen in Bild 5 weitere Anforderungen aus der Brandschutzkonzeption mit Einbeziehung anderer Fach- und Rechtsgebiete sowie aus der Umsetzung des technischen Regelwerks anstehen. Die Komplexität sei am Beispiel der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aus der FVLR-Richtlinie 09 [18] verdeutlicht, welche die Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, Lüftungs-und Zuluftgeräte (nach Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) behandelt. Hier erfolgt eine Risikobeurteilung in der Folge logischer Schritte zur Untersuchung und Abwägung von Gefährdungen. Unter dem Schutzziel, Gefahren durch das Öffnen (oder Schließen) dieser Geräte vorzubeugen, erfolgt unter unterschiedlichen Kriterien eine objektspezifische Kategorisierung der Einbausituation in die Klassen E1 und E2, der Nutzung in die Klassen N1 bis N4, der Steuerung in den Klassen S0 bis S2, woraus dann zusammenfassend eine Zuordnung in die Schutzklassen 1 bis 4 erfolgt. Teilweise interagieren diese Klassen dergestalt, dass für die Schutzklasse 3 eine Totmannsteuerung vorgegeben wird, wonach diese dann in der Steuerung in Risikoparameter S0 zugeordnet wird und dann zur Zuordnung in die Schutzklasse 2 führt. Die Ermittlung dieser Schutzklassen zeigt das Diagramm in Bild 6.

      Tabelle 2. Zuordnung von Verantwortlichkeiten nach [18]

Verantwortung/Maßnahme Auftraggeber/Bauherr Architekt/Fachplaner Antriebshersteller Hersteller kraftbetätigte Abdeckung, Errichter
Benutzerinformation für den Antrieb
Sicherheitshinweise
Einbauerklärung und Montageanleitung Antrieb
Konformitätserklärung
Nutzungskonzept des Gebäudes
Anlagentechnisches Konzept
Risikobeurteilung, Gefahrenabschätzung Planungsphase
LV-Erstellung mit technischen/baulichen Anforderungen
Risikobeurteilung, Gefahrenabschätzung vor Einbau

Скачать книгу