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über diesen Grad einzuholen. Am 01. Mai 1821 antwortete dann Sedlnitzky,

      Auch die im Vormärz entstandenen Vereine standen unter polizeilicher Beobachtung, insbesondere der 1841 in Wien gegründete Juridisch Politische Leseverein, der bürgerliche Intellektuelle, darunter auch Freimaurer, gleichsam die Spitze des geistigen Lebens zusammenfasste und von dem Polizeiminister Sedlnitzky meinte, die Leute würden sich hier „zu Verbrechern“ lesen. Schon Ende 1840 wurden bei der Polizeihofstelle zwei Gesuche um Gründung juridischer Lesevereine eingereicht. Während das erste Ansuchen sofort auf Ablehnung stieß, hatte das zweite, das von 15 angesehenen Juristen unterschieben wurde, mehr Erfolg. Die Zielsetzung des Vereins bestimmte, dass „durch Auflegung von Zeitschriften und Journalen des In- und Auslandes, die sich mit den Staatswissenschaften und den damit im Zusammenhang stehenden Fächern beschäftigen“, die vorgesehen Aufgaben erfüllt werden sollten. Die Polizeihofstelle war mit der allgemeinen Formulierung zwar einverstanden, doch legte sie genau fest, welche Zeitschriften und Journale gehalten werden durften. Kaiser Ferdinand genehmigte den Verein am 14. Juli 1841, dessen erster Präsident Karl Freiherr von Sommaruga wurde.

      3. Die Revolution 1848/49 und die Loge „Zum heiligen Joseph“

      Im Zentrum der Forderungen des liberalen Bürgertums stand die Gewährung einer Konstitution. Die Verfassungsfrage war im Verlauf der Märzereignisse als dringendes Bedürfnis empfunden worden, allerdings war diese Forderung theoretisch-konstitutionell noch nicht ausgereift. Die Regierung oktroyierte schließlich eine Verfassung, die mit Ausnahme des Großbürgertums von allen Bevölkerungsschichten aufgenommen wurde.

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