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Landgerichts- Kanzellisten Joseph Jacob verübt worden sei:

      „Hochgeborner Graf!

      Am Tage nach Ablauf meiner gehorsamsten Anzeige vom 25ten d. Mt. Zahl 49/gP erhielt ich auch vom Kreishauptmann in Botzen den Bericht über den daselbst affigirten aufrührerischen Anschlag, und am heutigen Tage das Resultat der diesfalls zu Entdeckung des Thäters getroffenen Verfügungen. Der größte Verdacht dieser That fällt nach dem Berichte des genannten Kreishauptmannes auf den Landgericht Kanzellisten zu Carneid Joseph Jacob, der dem Kreishauptmann selbst das erste Exemplar dieses Aufrufes als auf seinen Gang zur Kirche aufgefunden überbrachte, und am 23ten d. Mt. den Aufsatz, oder eine Abschrift hievon in der Kanzlei verlor, welche sogleich dem Kreishauptmann überbracht wurde, und wenn gleich mit deutschen Lettern geschriben, doch viele Schrift – Aehnlichkeit mit den ausgestreuten Exemplaren hat. Auf übereinstimmende Ansichten des k.k. Collegialgerichts Botzen wurde auch die Criminal Prozedur gegen gedachten Jacob beschlossen, und derselbe dem Criminalgerichte übergeben. Indem ich Euer Excellenz hievon in Kenntniß zu setzen nicht ermangle, füge ich zugleich die beruhigende Versicherung bei, daß nirgends – als in Botzen, derlei Aufruhr angeschlagen wurden, und behalte mir bevor, Euer Excellenz das Resultat der diesfälligen Untersuchung nachträglich vorzulegen.

      Ich geharre mit ganz vorzüglicher Verehrung

      Eurer Excellenz

      Gehorsamster Diener

      Graf Stoten

      Innsbruck am 28.ten März 1821

      In einem weiteren Schreiben an den Polizeiminister heißt es, dass gegen Jacob keine Gründe zu einer Kriminaluntersuchung bestehen. In der Voruntersuchung stieß man allerdings auf mehrere aufrührerische Schriften, die auf die angebliche „Kommission der Carbonari für Tyrol“ hinweisen:

      „Lieber Graf Sedlnitzky! Das Tyroler Appellationsgericht hat dem obersten Gerichtshofe am 7ten Julius 1821 die Voruntersuchungsakten wider den Kanzellisten des Landgerichtes Karneid, Jakob, wegen Hochverraths, eingesendet, und der oberste Gerichtshof hat sowohl, wie das Trienter Kollegialgericht, und das Tyroler Appel. Gericht einstimmig gefunden, daß gegen denselben keine gesetzlichen Inzichten zu einer Kriminaluntersuchung bestehen. Da sich nun diese Voruntersuchung aus mehreren gefundenen aufrührerischen Affichen mit der Unterschrift: ‚Die Kommission der Carbonari für Tyrol‘ entspann, und der Verfertiger oder Verbreiter dieser aufrührerischen Zettel noch nicht entdeckt zu seyn scheint; so werden Sie Mir umständliche Anzeige erstatten, ob – und was hierwegen im Polizeiwege vorgekehrt worden sey, und welches Resultat sich hieraus ergeben habe?

      Baden den 18ten September 1821.

      Auf allerhöchsten Befehl Seiner Majestät.

      Diese wenigen Beispiele verdeutlichen, dass der Geheimbund der Carbonari bei den Polizeiuntersuchungen in der Habsburgermonarchie nach 1815 eine gewisse Rolle spielte.

      2. Die politische Entwicklung in der Habsburgermonarchie nach 1815 und Metternich

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