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im deutschen Aktienkonzernrecht, Diss. Göttingen, 1998; Vogt/Fleischer/Kalss (Hrsg.) Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz 2014, 2014, S. 107 ff.; Wächtershäuser Das Gesellschaftsrecht des internationalen Joint Ventures, Diss. Frankfurt am Main, 1991; Wilde Joint Ventures: Rechtliche Erwägungen für und wider die Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens, DB 2007, 269.

      I.Contractual Joint Venture2 – 4

      II.Equity Joint Venture5 – 70

       1.Binnenstruktur des Equity Joint Venture9 – 16

       2.Alternativen zum Equity Joint Venture17 – 48

       3.Ausgestaltung der Zusammenarbeit49 – 70

      III.Operative Joint Venture, Holdinggesellschaften und Mischformen71, 72

      IV.Mehrheits-Joint Venture oder paritätisches Joint Venture73 – 76

      V.Horizontale und vertikale Joint Venture77

      VI.Vollfunktions- und Teilfunktions-Joint Venture78 – 81

      VII.Konzentrative und kooperative Joint Venture82 – 84

      1

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. etwa Wächtershäuser Gesellschaftsrecht des internationalen Joint Ventures, S. 50 ff.

      2 › I. Contractual Joint Venture

      2

      Die tatsächlichen Erscheinungsformen von Unternehmenskooperationen sind sehr vielfältig, weswegen eine sinnvolle Unterteilung schwer fällt. Auch bei der Einordnung von Unternehmenskooperationen als Contractual Joint Venture besteht keine begriffliche Klarheit. Viel eher als von einem Begriff lässt sich darum – die hohe Anzahl von verschiedenen unter diesem Schlagwort verstandenen Kooperationen betrachtend (ARGE, Kreditkonsortien, PPP-Verträge, Vertriebsverträge, F&E Verträge) – von einem Typus „Contractual Joint Venture“ sprechen.

      3

      4

      Der Begriff „Contractual Joint Venture“ legt das Verständnis nahe, dass gerade keine separate Joint Venture Gesellschaft als Trägerin gemeinsamen Vermögens der Partner gegründet wird. Deswegen wird der Begriff des Contractual Joint Venture nachfolgend weit gefasst und werden alle Formen vertraglicher Zusammenarbeit, bei denen keine Gründung einer über den Joint Venture Vertrag hinausgehenden Gesellschaft vereinbart wird, hierunter subsumiert.

      Anmerkungen

       [1]

      Schulte/Schwindt/Kuhn/Schulte Joint Ventures, § 1 Rn. 4 ff.

       [2]

      Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 3.

      2 › II. Equity Joint Venture

      5

      6

      Ein Equity Joint Venture ist regelmäßig dann vorteilhaft und sinnvoll, wenn die Zusammenarbeit auf eine gewisse Dauer angelegt ist, die Joint Venture Gesellschaft einen eigenständigen Marktauftritt erhalten, selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen sowie eine Haftung der Partner möglichst auf die im Joint Venture Vertrag geregelten Pflichten und insbesondere das Haftkapital der Joint Venture Gesellschaft begrenzt werden soll.

      7

      Die Gestaltung eines Equity

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