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s. zu den Erscheinungsformen von Joint Venture unten 2. Kap.

       [3]

      Hewitt Joint Ventures, S. 5 in Fn. 2: „joint adventures“.

       [4]

      Ausf. zur historischen Entwicklung Martinek Moderne Vertragstypen III, S. 211 ff.

       [5]

      Schaumburg/Probst/Rüling Joint Ventures, S. 8.

      1 › II. Wirtschaftliche Ziele der Parteien

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      Auch kann es dem Unternehmen darum gehen, sein eigenes Angebot an Waren und Dienstleistungen dadurch zu ergänzen oder zu diversifizieren, dass Produkte des Partnerunternehmens, welche dieses in das Joint Venture einbringt und der gemeinsamen Bewerbung unterstellt, mit angeboten werden können. Möglicher Antrieb kann auch sein, sich über das Joint Venture Zugang zu neuen Technologien zu verschaffen, über die der Partner verfügt.

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      Häufig geht es den Joint Venture Partnern um die Sicherung von Ressourcen, etwa durch Bündelung von Kapazitäten in einem Joint Venture mit dem Ziel, die dadurch erreichten Größenvorteile (sog. Skaleneffekte) auszunutzen und damit z.B. Lieferanten oder Kunden durch langfristige Verträge an sich zu binden.

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      Gelegentlich ist die Errichtung der Joint Venture Gesellschaft lediglich als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem später geplanten Kauf bzw. Verkauf des Joint Venture gedacht, dem derzeit noch – wie auch immer geartete – Hindernisse oder Unstimmigkeiten entgegenstehen.

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      Anmerkungen

       [1]

      Zu den steuerlichen Aspekten vgl. im Einzelnen 3. Kap. Rn. 16 ff.

       [2]

      Zu typischen Fallkonstellationen s. 2. Kap. Rn. 49 ff.

       [3]

      Schäfer/Kahlenberg WiB 1994, 4.

       [4]

      Vgl. Lauer S. 18.

       [5]

      Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 8.

       [6]

      Vgl. Martinek Moderne Vertragstypen, S. 214; Müller/Hoffmann/Stengel Beck'sches Hdb. PersGes., 2002, § 21 Rn. 6.

       [7]

      Vgl. Beschorner/Stehr BB 2007, 315, 320.

      

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