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gemacht habe würden nicht ausreichen (obwohl sie in dieser Form bis dahin ausreichten), die müsse ich dann noch nachreichen. Die Kopien, die ich zunächst vorweisen konnte, gaben Auskunft über Beginn, Ende und Art der Beschäftigung, alle erforderlichen Informationen die das Jobcenter zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigte. Die übrigen Seiten des Arbeitsvertrages behandelten lediglich betriebsinterne und arbeitsrechtliche Angelegenheiten, die völlig irrelevant waren, zumal es sich um eine vom Jobcenter selbst eingeleitete Arbeitsgelegenheit handelte. Auf meine Frage weshalb das Jobcenter nicht einfach die restlichen Kopien machen könne antworte man mir schlicht, das Jobcenter würde für diese Zwecke keine Kopien mehr machen. So wurde ich genötigt mich mit den angeforderten Kopien einen Tag später noch einmal anzustellen um eine Eingangsbestätigung für diese zu erhalten, was ich der unwillig und selbstgefällig erscheinenden Sachbearbeiterin am Schalter, die bemerkte: „Hier geht nie etwas verloren“, erst noch lang und breit auseinandersetzen musste.

      Ein Jahr später, nach dem Ende dieser befristeten Beschäftigung, reihte ich mich wieder in die Warteschlange beim Jobcenter ein um das Ende der Beschäftigung mit den entsprechenden Kopien bekannt zu geben und ALG II zu beantragen. Auf meine vorsorgliche Frage, ob das Jobcenter noch einmal eine vollständige Kopie von meinem Arbeitsvertrag haben möchte, die ich nun komplett dabei hatte, antwortete der Sachbearbeiter am Schalter mit Blick in seinen PC das wäre bereits alles vorhanden und damit nicht mehr notwendig. Eigentlich durfte auch ich davon ausgehen, dass diese Unterlagen, um die es ja den o. g. Wirbel gab, im Jobcenter vorhanden sein müssen; aber man kann ja bei dieser schrägen Institution nie genau wissen woran man mit ihr ist, sagte ich mir nach allen Erfahrungen. Auf der anderen Seite erschien mir mein Verhalten doch etwas übervorsichtig und musste selbst ein wenig darüber schmunzeln. Unter „normalen“ Bedingungen wäre dieses Verhalten vielleicht tatsächlich ein wenig zu belächeln, aber nur wenige Tage später wusste ich wie sehr Misstrauen gegenüber dem Jobcenter gerechtfertigt ist. Unfassbar aber leider wahr erhielt ich vom Jobcenter eine „Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhalts“ worin wiederum Kopien meines Arbeitsvertrages angefordert wurden, die spätestens in zwei Wochen an einer bestimmten Stelle eingereicht werden sollten. Und weiter: „Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 69, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.“

      Sollte Sie solch eine Aufforderung zur „Mitwirkung“ aus irgendeinem Grunde nicht oder zu spät erreichen, sei es wegen eines Urlaubes außerhalb des Wohnortes, sofern Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sei es wegen eines Bewerbungsgespräches andernorts oder wegen eines Krankenhausaufenthaltes o. ä. können die Folgen verheerend sein. U. a. besteht dann keine Krankenversicherung, erhalten Sie kein ALG usw.

      Was ist das, grenzenlose Schlamperei oder Schikane? Würde ein Betrieb in der freien Wirtschaft so „arbeiten“, würde er wirklich so viele „Fehler“ machen und Missgeschicke verursachen, was eigentlich schier unvorstellbar ist, wäre er von heute zu morgen mit Sicherheit weg vom Fenster, wie man so sagt. Offenbar kann man sich nicht auf Zusagen des Jobcenters verlassen, sondern allenfalls auf seine stete Unzuverlässigkeit. Jobcenter sind ein Synonym für Probleme. Daher wäre eigentlich ein Name wie „Agentur für Probleme“ oder „Agentur zur Schaffung von Problemen“ neben „Agentur zur Förderung prekärer Beschäftigung und Altersarmut“ wohl die punktgenaueste Umschreibung für diese Behörde. Geht man einer Vollzeitbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung nach, von der man allein nicht leben kann und ist man deshalb auf Transferleistungen angewiesen, so sind ständige Querelen u. a. bei der Verrechnung des Einkommens vorprogrammiert, es sei denn, man lässt das Jobcenter schalten und walten wie es ihm beliebt bzw. sich betrügen, was allerdings viele mit sich machen lassen, ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht.

      Tatsächlich kommt es infolge der i. d. Tat verbreiteten Inkompetenz aber auch mal vor, dass sich das Jobcenter zugunsten seiner sog. Kunden irrt, wenngleich mir dies nur ein einziges Mal in all den Jahren widerfuhr, neben einer kaum überschaubaren Fülle von fehler(?)haften Bescheiden und Entscheidungen, die zu meinen Lasten gingen. In jenem Fall beantragte ich die Übernahme einer Mieterhöhung, wobei die Miete vom Jobcenter versehentlich um rund 25 Euro höher berechnet wurde als sie tatsächlich war. Dies meldete ich umgehend dem Jobcenter. Dabei ist jedoch davon auszugehen, dass solche Überzahlungen früher oder später ohnehin bekannt werden, womit dies dann vor allem im letzteren Fall ein gefundenes Fressen für das Jobcenter wäre, entsprechende Sanktionen verhängen zu können, bis hin zur Stellung von Strafanzeigen. Denn offensichtlicher und vorsätzlicher Sozialbetrug kann ziemlich teuer zu stehen kommen. So erscheint es nach allem nicht mehr so völlig abwegig hinter solchen eventuellen Fehlern eine Fallenstellung für möglich zu halten. Der Spruch kommt schließlich nicht von ungefähr: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht mehr.

      Meine Gutmütigkeit und in vieler Augen Dummheit wurde nicht etwa mit einem Dankeschön anerkannt, was ich ohnehin nicht wirklich erwartete, sondern damit, dass man unrechtmäßigerweise umgehend einfach die Zahlung meines gesamten Arbeitslosengeldes einstellte bzw. um über zwei Wochen verzögerte, wohl um eine Überzahlung zu unterbinden und sich schadlos zu halten, worüber ich aber zunächst nicht in Kenntnis gesetzt wurde und wodurch mein Konto erheblich überzogen wurde und mir dementsprechende Überziehungszinsen in Rechnung gestellt wurden. Rechtens wäre es gewesen, eventuell erfolgte Überzahlungen von mir formal zurück zu fordern oder eventuell mit späteren Zahlungen zu verrechnen, mein Einverständnis vorausgesetzt. Offenkundig nahm man mit der Zahlungseinstellung billigend in Kauf, dass ich möglicherweise nicht meinen Zahlungsverpflichtungen (Miete usw.) nachkommen kann, eventuell auch nichts zu essen habe und Überziehungszinsen zahlen muss. Auf meine folgende Beschwerde und Forderung nach Erstattung der Überziehungszinsen wurde überhaupt nicht mehr reagiert. Ich muss gestehen danach entnervt aufgegeben und die Sache auch angesichts des letztendlich relativ begrenzten Schadens nicht weiter verfolgt zu haben, womit ich mich mit Sicherheit in eine ziemlich lange Reihe anderer sog. Kunden einreihte, denen ähnliches widerfuhr. Anscheinend wird von den Jobcentern und verantwortlichen aber genau darauf spekuliert, dass die Menschen müde werden und diese unzähligen und alltäglichen Nadelstiche widerstandslos über sich ergehen lassen.

      Zuletzt möchte ich noch auf einen Fall, der an Absurdität wohl kaum noch zu überbieten ist, eingehen, der unter einer Rubrik: „Das glaubt einem ja kein Mensch“ laufen könnte. Dieser Fall betraf eine Frau, i. Ü. eine Akademikerin, die trotz Vollzeitbeschäftigung als Taxifahrerin auf aufstockende Transferleistungen angewiesen ist. Wie hinlänglich bekannt, steht auch das Jobcenter unter dem obersten Gebot des Sparens, was sich u. a. darin äußert, dass man ALG-II-Beziehende zu Umzügen in kleinere und billigere Wohnung zwingt. Besagte Taxifahrerin wollte nun aus eigenem Antrieb von einer größeren und teureren Wohnung in eine kleinere und preiswertere ziehen, auch um einer zu erwartenden Aufforderung des Jobcenters zum Umzug in eine kleinere Wohnung zuvorzukommen. Die bisherige Wohnung der Frau war mit über 62 qm deutlich größer als der Richtwert von 45 qm, den man allein stehenden ALG-II-Beziehenden als Wohnraum zugesteht, wenngleich ihre Miethöhe noch – vor einer anstehenden Luxusmodernisierung – unter dem gebilligten Höchstsatz lag. Trotz dieser Tatsachen und des Hinweises der Frau, in ihrem Antrag auf Umzugserlaubnis, eine finanzielle Hilfe für den Umzug nicht in Anspruch nehmen zu wollen, wurde ihr Antrag mit folgendem abgebildeten Bescheid abgewiesen. Da fragt man sich, ob die Sachbearbeiter im Jobcenter den Antrag der Frau überhaupt gelesen, geschweige denn geprüft haben. Und man fragt sich unwillkürlich was diese Sachbearbeiter wohl umtreiben mag, ob sie vom Teufel geritten werden. Geht die Anti-Kunden-Haltung schon so weit, dass da automatisiert gegen sog. Kunden entschieden wird, ohne auch nur im Mindesten nachzudenken, geschweige denn nur annähernd von Gewissenhaftigkeit reden zu können, haben wir es hier mit programmierten, dummen Kampfrobotern zu tun?

      Abbildung A: Ablehnungsbescheid vom 20. August 2012

      Anscheinend folgt dieses skrupellose, „automatisierte“ Verhalten dem unbedingten Erfüllen sollen von vorgegebenen Sanktionsquoten. Allein die Existenz von solchen Sanktionsquoten, die einer breiten Öffentlichkeit u. a.

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