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       [106]

      Patzelt (Hrsg.) Parlamente und ihre Symbolik; Diehl, Das Symbolische, das Imaginäre und die Demokratie, 2015; Meinel, Selbstorganisation, S. 116 ff.

       [107]

      Schürmann, Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages, 1992; Klipper, Die Öffentlichkeitsfunktion des Deutschen Bundestages angesichts der neueren Parlamentspraxis, 2018, S. 188 ff.; aus sozialwissenschaftlicher Sicht Tiemann, Parlamentarische Öffentlichkeitsarbeit im vertikalen Kommunikationsprozeß zwischen Parlament und Publikum, 1983.

       [108]

      Gersdorf, Parlamentsfernsehen, 2008; Goerlich/Laier, ZUM 2008, 475; zur Problematik auf europäischer Ebene Pernak/Zimmermann, EuroParlTV 2009.

       [109]

      Krit. auch Cancik, VVDStRL 72 (2013), 268 (270 ff.).

       [110]

      Wirkmächtig insoweit – neben vielen anderen – Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1. Aufl. 1923; zum Phänomen insges. Schneider, in: HdbVerfR § 13 Rn. 111 ff., 124 ff.

      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts

      Inhaltsverzeichnis

       I. Verfassungsrecht

       II. Einfaches Gesetzesrecht

       III. Ausführungsbestimmungen

       IV. Formelles Geschäftsordnungsrecht (GO-BT)

       V. Ungeschriebene Regeln

      ▸ Literatur:

      Degenhart, Staatsrecht I, § 7, insb. Rn. 644–650; Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, § 4 Rn. 457–464.

      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › I. Verfassungsrecht

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      Zentrale parlamentsrechtliche Regelungen finden sich im Grundgesetz, d.h. auf Verfassungsebene. Verfassungsbestimmungen, die das Parlament betreffen, finden sich in einem eigenen Abschnitt „Der Bundestag“ in den Art. 38 bis 48 sowie in den Art. 63, 67, 68, 76–79, 110 Abs. 2, 115a ff. und 121 GG. Sie sind Ausgangspunkt für unterverfassungsrechtliche Rechtssätze zur Regulierung der Parlamente.

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › II. Einfaches Gesetzesrecht

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      Auf Landesebene bestehen ebenfalls Untersuchungsausschussgesetze, Abgeordnetengesetze, Wahlgesetze und Wahlprüfungsgesetze. Hier bestehen zum Teil auch eigenständige Fraktionsgesetze. (Auf Bundesebene ist das Recht der Fraktionen Teil des Abgeordnetengesetzes).

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › III. Ausführungsbestimmungen

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