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Anspruchs­niveau formulieren kann. Im letzten Teil des Kapitels geht es um die Frage, wie die Lernziele mit den Kompetenzen in Verbindung ­gebracht werden können.

      Guter Unterricht zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass klar formulierte Ziele angestrebt werden. Ziele beschreiben die Absichten der Lehrperson bzw. der Schülerinnen und Schüler. Lernziele sollen eingesetzt werden, wenn es darauf ankommt, dass die Lernenden einen bestimmten Inhalt präzise beherrschen. Lernziele sind für die Lehrperson »Führungsinstrumente«. Mit ihrer Hilfe bestimmt sie weitgehend das Qualitätsniveau des Unterrichts (Steiner 2007, S. 45–59).

      Lernzielebenen

      Lernziele können auf verschiedenen Ebenen formuliert werden (vgl. Abb. 1). Auf der obersten, ganz allgemeinen Ebene geht es um die Bildungs- oder Erziehungsziele. Dann folgen die Leitideen. Bezogen auf den Unterricht, werden Lehr- und Handlungsziele formuliert. Die Lehrperson kann die Lehrziele weiter in Lernschritte aufgliedern. Sie gibt auf diese Weise den Lernweg vor, den die Schülerinnen und Schüler zu gehen haben. Oder aber die Schülerinnen und Schüler halten in ihrem Berichtsheft bzw. in ihrer Lerndokumentation fest, was sie tun wollen. Sie planen ihre Arbeit selbst. In diesem Fall sprechen wir von Handlungszielen.

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      Bildungsziele

      Die erste Ebene bezieht sich auf die allgemeinen Lernziele. Diese entsprechen oft den Bildungszielen (z. B. Selbstbestimmungs- und Solidaritätsfähigkeit), oder sie umschreiben Schlüsselqualifikationen, die die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung erwerben sollen.

      Der pädagogische Auftrag der Lehrperson besteht darin, Lernfelder und -situationen zu schaffen, die es den Lernenden ermöglichen, bestimmte Bildungsziele zu erreichen.

       Beispiele:

       Ausbildung als Grundlage für lebenslanges Lernen,

       Verantwortung für das eigene Lernen übernehmen,

       Gestaltung von Gegenwart und Zukunft in Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität als Teil einer Gruppe und der Gesellschaft,

       Auseinandersetzung mit den wesentlichen Fragen und Problemstellungen der durch die Geschichte geprägten Gegenwart und der sich abzeichnenden Zukunft in der Berufs- und Arbeitswelt,

       Kooperations- und Konfliktfähigkeit.

      Leitidee

      Auf der zweiten Ebene folgt in Form eines Richtziels die Leitidee für die einzelnen Fächer, Lernbereiche oder Aspekte. Leitideen stellen den Bezugsrahmen eines bestimmten Themengebiets für den entsprechenden Beruf dar. Sie steuern die Lernzielfindung und liefern eine Begründung für den konkreten Unterricht.

       Beispiel:

      Optimale Kommunikation und Informationsverarbeitung ist in der kaufmännischen Arbeitswelt zentral. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Arbeitsbereich immer wieder mit dieser Anforderung konfrontiert und können durch eine optimale Nutzung von Informationen ihre Arbeitsabläufe effizient gestalten. Deshalb sollte in der Ausbildung diese Thematik berücksichtigt werden.

      Lernziele

      An dritter Stelle werden die Lernziele für eine kürzere Unterrichtseinheit oder Lektion bestimmt. Ein Lernziel greift nur einen Gegenstand aus dem Lehrplan auf und gibt an, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Lektion oder Unterrichtseinheit können müssen. Es werden ferner die Hilfsmittel aufgeführt und der Maßstab, nach dem die erbrachte Leistung beurteilt wird. Von einem Lehrziel wird dann gesprochen, wenn das Ziel von der Lehrperson oder ihren Ratgebern oder Vorgesetzten formuliert wurde. Von einem Handlungsziel spricht man dann, wenn die Schülerinnen und Schüler sich selbst Ziele gesetzt haben, die ihr Handeln im Unterrichtsprozess leiten (Jank/Meyer 2008).

      Beispiele für Lehrziele:

       Die Lernenden können anhand eines konkreten Falls die fünf Kriterien aufzählen, die sie im Bereich des Berufsgeheimnisses bei der Weitergabe von Informationen berücksichtigen müssen.

       Die Lernenden können fehlerfrei einen Leserbrief zu einem aktuellen Thema schreiben, adressieren und versenden.

      Werden die Lernziele, beispielsweise im Rahmen eines Projektunterrichts, von den Schülerinnen und Schülern selbst formuliert, so spricht man von Handlungszielen. Sie bringen ihre situationsabhängigen Bedürfnisse und Interessen zum Ausdruck und sind in der Regel auf ein Handlungsergebnis bezogen.

      Beispiel für ein Handlungsziel:

       Wir wollen die Zukunftsaussichten für das Friseurhandwerk in verschiedenen Betrieben mit Interviews untersuchen und daraus drei Schlussfolgerungen für die berufliche Weiterbildung ziehen.

      Lernschritte

      Die eigentliche Struktur des Unterrichts ergibt sich aus den Lernschritten. Darin wird festgelegt, welchen Weg die Schülerinnen und Schüler einschlagen sollen, damit sie das Ziel auch erreichen. Alternativ setzen sich die Schülerinnen und Schüler selbst Ziele und planen ihre Arbeit. Die einzelnen Schritte legen sie in ihrem Berichtsheft/ihrer Lerndokumentation fest.

      Beispiele für Lernschritte aus einem Lehrziel:

       die Entstehung des Lehrvertrages beschreiben,

       die gesetzlichen Grundlagen und Vollzugsorgane im Zusammenhang mit dem Lehrvertrag aufzählen,

       Rechte und Pflichten der Auszubildenden anhand praktischer Beispiele nennen.

      Beispiele für Lernschritte aus einem Handlungsziel:

       mit dem Ausbilder ein Gespräch über den Lehrvertrag führen,

       Rechte und Pflichten der Auszubildenden im Lehrvertrag nachschlagen,

       Erkenntnisse im Berichtsheft/in der Lerndokumentation festhalten.

      Die Formulierung von Lernzielen

      Lernziele können operationalisiert werden. Darunter ist die genaue Angabe des Endverhaltens zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler nach Durchlaufen des Unterrichts unter ganz bestimmten Bedingungen bei Beachtung eines spezifischen Gütemaßstabs zeigen sollen.

      Beispiel:Die Lernenden können anhand eines konkreten Falls die fünf Kriterien aufzählen, die sie im Bereich des Berufsgeheimnisses bei der Weitergabe von Informationen berücksichtigen müssen.

      Kursiv: Endverhalten; fett: Hilfsmittel; unterstrichen: Gegenstand; grün: Maßstab.

      Zur genauen Bezeichnung des Endverhaltens bedarf es eindeutiger Verben wie nennen, beschreiben, erklären, verdeutlichen, aufzählen, planen, bewerten, entscheiden, die keinen oder nur einen geringen Interpretationsspielraum zulassen (73430.pngInstrument 2.1). Die verlangte Leistung wird so formuliert, dass sie beobachtbar ist. Sie

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