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      Diese Auslagerungen stellten sich anfangs meist als sehr positiv und ertragreich dar, dabei wurde aber oftmals der alte Grundsatz der Erfüllungsgehilfenhaftung außer Acht gelassen, der besagt, dass man auch für einen Dritten, den man beauftragte, und seine Fehler gerade zu stehen und zu haften hat wie für seine eigenen. Der Grundsatz rückte erst dann wieder ins Bewusstsein und wurde leider oftmals auch schlagend, als Probleme mit den Aufsichtsbehörden auftauchten, sich Problemfälle häuften und sich u.a. europäische Fondsgesellschaften für die Auswahl der ausgelagerten Partner rechtfertigen und allfällige Verluste tragen mussten.

      Es ist unbestritten, dass Problemfälle auch Einfluss auf die Regularien hatten. Die Aufsichtsbehörden nahmen sich verstärkt dieses Themas an, um die Stabilität und Sicherheit am Markt zu gewährleisten.

      Dieses Risiko ist bei der Auswahl der Partner als strategischer Aspekt sehr wohl zu berücksichtigen, da hier der Kosten-Nutzen-Faktor v.a. auch auf das operationelle Risiko und die damit verbundenen Kosten abzustellen hat.

      Das Thema „Sanktionen“ ist ebenfalls in aller Munde und erhitzt i.d.R. die Gemüter.

      Das OFAC gilt als absolute Macht im Finanzwesen. Über meine seit Jahren oft getätigte Aussage, „bitte nur ja nicht anstreifen“, schmunzelt heutzutage niemand mehr.

      Sanktionen sind „lästig“ und sehr unangenehm, die Einhaltung der Verbote – zusammengefasst auch in den Compliance-Bestimmungen u.a. im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsprävention – wird als noch „lästiger“ wahrgenommen. Wobei das Wort „lästig“ hier sicher fehl am Platz ist, denn risikoorientiertes und -bewusstes Handeln ist gefragt.

      Die möglichen Sanktionen, welcher Art auch immer, stehen zumeist im Vordergrund und Compliance-Vorgaben werden nur dann eingehalten, wenn Strafen drohen. Das mag vielleicht etwas überspitzt formuliert erscheinen, spiegelt aber doch sehr gut die Praxis, wenn Fragen nach Strafen und Sanktionen vom Vorstand häufig als erste gestellt werden.

      Die Geschäftswelt ist gefordert, adäquate Lösungen für den Handel und die Abwicklungen internationaler Transaktionen im Rahmen dieser Compliance-Vorgaben zu finden, um das operationelle Risiko zu minimieren. Umgehungsgeschäfte sind nicht immer die „beste“ strategische Lösung und meist auch „nicht wirklich optimal“ für die Reputation.

      So sehr die Fülle der unterschiedlichen Regulierungen und die damit verbundenen Änderungen bei Ablaufprozessen und -systemen die Banken auch beschäftigen, so darf aber auch der zunehmende Einfluss der neuen Technologien nicht außer Acht gelassen werden, der im Bankensektor in besonderem Maße schlagend wird.

      Diese Marktsituation ist in der Entwicklung durchaus mit jener am Beginn der Internet-Boom-Jahre vergleichbar. „Banking is necessary, banks are not“, dieses berühmte Zitat von Bill Gates aus dem Jahr 1994 gewinnt nun – in abgewandelter Form – wieder an Bedeutung.