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nach ländlicher Arbeit hervorruft und dadurch notwendig ihren Lohn erhöht. Dann verstreut es sich sozusagen über das flache Land und wird durch seine Anlegung im Ackerbau dem Lande, auf dessen Kosten es sich ursprünglich in der Stadt bedeutend angesammelt hatte, zum Teil wieder erstattet. Dass überall in Europa die grüßten Verbesserungen des Landes solchen Ergießungen des ursprünglich in den Städten aufgehäuften Kapitals beizumessen sind, werde ich später zeigen, und ich werde dann auch dartun, dass, obschon einige Länder auf diesem Wege einen hohen Grad von Reichtum erlangt haben, dieser Weg selbst doch notwendig langsam, ungewiss, unzähligen störenden und unterbrechenden Zufällen ausgesetzt und der natürlichen und vernünftigen Ordnung in jeder Beziehung entgegengesetzt ist. Die Interessen, Vorurteile, Gesetze und Gewohnheiten, die dazu Veranlassung geben, werde ich im dritten und vierten Buche dieser Untersuchung, so vollständig und klar ich es vermag, auseinandersetzen.

      Leute desselben Gewerbes kommen, selbst auch nur zur Erholung und zum Vergnügen selten zusammen, ohne dass ihre Unterhaltung mit einer Verschwörung gegen das Publikum oder einem Plane zur Erhöhung der Preise endigt. Es ist allerdings nicht möglich, solchen Zusammenkünften durch ein Gesetz vorzubeugen, das ausführbar oder mit Freiheit und Gerechtigkeit verträglich wäre. Wenn aber das Gesetz Leute desselben Gewerbes nicht hindern kann, zuweilen zusammenzukommen, so sollte es wenigstens nichts tun, diese Zusammenkünfte zu erleichtern, geschweige denn, sie zu fordern.

      Eine Verordnung, welche alle Angehörigen desselben Gewerbes in einer Stadt verpflichtet, ihre Namen und Wohnungen in ein öffentliches Register eintragen zu lassen, erleichtert jene Zusammenkünfte. Sie bringt Individuen in Berührung miteinander, die ohne dies vielleicht niemals miteinander bekannt geworden wären, und gibt jedem die Richtung an, wo er seinesgleichen finden kann.

      Eine Verordnung, die die Angehörigen eines Gewerbes ermächtigt, sich selbst Steuern aufzulegen, um für ihre Armen, Kranken, Witwen und Waisen zu sorgen, zeitigt ein gemeinsames Interesse an der Verwaltung und macht dadurch jene Zusammenkünfte erforderlich.

      Eine Zunft aber macht sie nicht allein notwendig, sondern gibt auch den Beschlüssen der Mehrheit eine bindende Kraft für das Ganze. In einem freien Gewerbe kann eine wirksame Verbindung nur durch die einmütige Zustimmung aller einzelnen Gewerbtreibenden zustande kommen, und kann nicht länger dauern als alle eines Sinnes bleiben. Die Mehrheit einer Zunft aber kann Statuten mit Strafandrohungen begleiten, wodurch die Konkurrenz wirksamer und dauernder eingeschränkt wird als durch irgendeine freiwillige Verbindung.

      Das Vorgeben, dass Zünfte zur besseren Leitung des Gewerbes notwendig seien, entbehrt aller Begründung. Die wahre und wirksame Aufsicht, die über einen Arbeiter geführt wird, geht nicht von seiner Zunft, sondern von seinen Kunden aus. Die Furcht, seine Arbeit zu verlieren, hält ihn vom Betruge ab, und zügelt seine Nachlässigkeit. Ein Zunftmonopol schwächt notwendig die Kraft dieser Aufsicht. Eine bestimmte Klasse von Arbeitern muss dann beschäftigt werden, mögen sie ihre Sache gut oder schlecht machen. Dies ist der Grund, warum in mancher großen korporierten Stadt selbst in den notwendigsten Gewerbszweigen keine erträglichen Arbeiter aufzutreiben sind. Will man eine Arbeit ordentlich ausgeführt sehen, so muss man sie in den Vorstädten machen lassen, wo die Arbeiter kein ausschließliches Privilegium haben, sondern nur auf ihren Ruf angewiesen sind, und man muss sie dann, so gut es geht, in die Stadt einschmuggeln.

      Auf diese Weise führt die europäische Wirtschaftspolitik durch die Einschränkung der Konkurrenz auf eine geringere Zahl von Mitwerbern, als sich sonst einzustellen geneigt finden würde, zu einer sehr bedeutenden Ungleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Arbeits- und Kapitalsanlagen.

      Zweitens, die europäische Wirtschaftspolitik bringt durch Steigerung der Konkurrenz in einigen Geschäften über ihr natürliches Maß, eine andere gerade entgegengesetzte Ungleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Arbeits- und Kapitalsanlagen hervor.

      Man hat es für so wichtig gehalten, eine gehörige Zahl junger Leute für bestimmte Berufsarten auszubilden, dass bald die Behörden, bald der fromme Sinn mildtätiger Privatleute eine Menge von Stipendien, Kostgeldern, Stiftungen usw. zu diesem Zwecke gegründet hat, die viel mehr junge Leute zu diesen Berufsarten heranbilden, als sich sonst dazu drängen würden. In allen christlichen Ländern, glaube ich, wird die Ausbildung der meisten Geistlichen auf diese Weise bestritten. Nur sehr wenige werden ganz auf ihre eigenen Kosten gebildet. Letzteren verschafft daher ihre lange, mühselige und kostspielige Erziehung nicht immer eine angemessene Belohnung, da der geistliche Stand mit Leuten überfüllt ist, die, um nur eine Anstellung zu bekommen, gern ein viel geringeres Gehalt annehmen, als eine derartige Ausbildung sonst fordern könnte; und die Konkurrenz der Armen nimmt auf diese Weise den Reichen ihren Lohn weg. Es wäre ungehörig, einen Pfarrverweser oder Kaplan mit dem Gesellen in einem gemeinen Handwerk zu vergleichen. Ein wesentlicher Unterschied in der Bezahlung eines Pfarrverwesers oder Kaplans und dem Lohne eines Gesellen besteht jedoch nicht. Sie werden alle drei für ihre Arbeit nach Maßgabe des Vertrages bezahlt, den sie mit ihren Vorgesetzten gemacht haben. Bis nach der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts waren in England fünf Mark, die ungefähr so viel Silber enthielten als zehn Pfund unseres jetzigen Geldes, das übliche Gehalt eines Pfarrverwesers oder eines besoldeten Gemeindepfarrers, wie es in den Dekreten verschiedener Landeskonzilien festgesetzt ist. Zu dieser Zeit wurden fünf Pence, die so viel Silber enthielten als unser jetziger Schilling als Tagelohn eines Maurermeisters, und drei Pence, d. h. neun Pence unseres jetzigen Geldes als der eines Maurergesellen erklärt7. Der Lohn dieser beiden Handwerker wird also, unter der Voraussetzung, dass Letztere den dritten Teil des Jahres keine Beschäftigung haben, einem Pfarrverwesergehalt vollständig gleich gekommen sein. Durch ein Statut aus dem zwölften Regierungsjahre der Königin Anna, Kapitel 12, wird verordnet: »dass da aus Mangel an genügendem Unterhalt und hinlänglicher Aufmunterung für die Pfarrverweser an manchen Orten die Pfarren nicht besetzt sind, der Bischof ermächtigt ist, durch ein mit seiner Unterschrift und seinem Siegel versehenes Dokument ein hinreichendes festes Gehalt anzuweisen, das nicht mehr als fünfzig und nicht weniger als zwanzig Pfund des Jahres betragen darf.« Vierzig Pfund werden gegenwärtig für ein sehr gutes Pfarrverwesergehalt angesehen, und es gibt trotz jener Parlamentsakte noch manche Pfarrverweserstellen unter zwanzig Pfund Jahrgehalt. Schuhmachergesellen in London verdienen jährlich bis zu vierzig Pfund, und es wird sich schwerlich ein Handwerker irgendeiner Art in dieser Hauptstadt finden, der nicht mehr als zwanzig verdiente. Die letztere Summe übersteigt in der Tat nicht den Verdienst gewöhnlicher Arbeiter in manchen Landgemeinden. So oft das Gesetz versucht, den Lohn der Arbeiter zu regeln, hat es ihn stets eher erniedrigt als erhöht. Dagegen hat das Gesetz bei vielen Gelegenheiten das Gehalt der Pfarrverweser zu erhöhen und um der Würde der Kirche willen die Rektoren der Kirchspiele zu verpflichten gesucht, ihnen mehr als den elenden Unterhalt zu geben, den sie anzunehmen bereit waren. In beiden Fällen aber scheint das Gesetz gleich unwirksam geblieben zu sein, und hat nie weder das Gehalt der Pfarrverweser auf das beabsichtigte Maß zu erhöhen, noch den Lohn der Arbeiter so weit herunterzudrücken vermocht, weil es jene nicht hindern konnte, sich bei der Dürftigkeit ihrer Lage und der Menge ihrer Mitbewerber mit einem geringeren als dem gesetzlichen Jahrgehalt zu begnügen, und weil es andrerseits diese nicht hindern konnte, mehr als den gesetzlichen Lohn zu nehmen, da ihnen der Wettbewerb derer, die sich von ihrer Arbeit Gewinn versprachen, gern mehr bewilligte.

      Die großen Pfründen und sonstigen geistlichen Ehrenstellen halten die Ehre der Kirche trotz der ärmlichen Umstände einiger ihrer niederen Glieder aufrecht. Auch bietet die dem Stande gezollte Achtung letzteren für die Ärmlichkeit ihrer Geldbelohnung einigen Ersatz. In England und in allen römisch-katholischen Ländern ist das Los der Kirche in der Tat weit günstiger als es nötig wäre. Das Beispiel der schottischen, Genfer und einiger anderen protestantischen Kirchen kann uns überzeugen, dass in einem geachteten Berufe, in welchem die Ausbildung so wohlfeil erworben wird, schon die Hoffnung auf weit geringere Pfründen dem geistlichen Stande eine hinlängliche Zahl von gelehrten, anständigen und achtbaren Leuten zuführen wird.

      Wenn für Berufsarten, in denen es keine Pfründen gibt, z. B. die Jurisprudenz und Medizin, eine gleiche Zahl Leute auf öffentliche Kosten ausgebildet würde, so würde die Konkurrenz bald so groß werden, dass der Geldlohn sich bedeutend niedriger stellen müsste.

      Es

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<p>7</p>

S. das Arbeitergesetz aus dem fünfundzwanzigsten Regierungsjahre Eduards III.