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und die Einführung einer Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in § 32 BDSG a.F.79

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      Die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft heute praktisch jeden Bereich der Gesellschaft und stellt für viele Wirtschaftsprozesse einen wesentlichen Faktor der Wertschöpfungskette dar. Das Datenschutzrecht und der damit verfolgte Ausgleich widerstreitender Interessen an der Freiheit des Datenverkehrs einerseits und dem Schutz natürlicher Personen vor den Gefahren der Datenverarbeitung andererseits ist damit elementar für unser soziales und wirtschaftliches Leben. Der Rechtsrahmen zur Bewertung damit verbundener Fragen aus DSRl und deren Umsetzung in mitgliedstaatlichen Datenschutzgesetzen, wie dem BDSG a.F., wird nun durch die DSGVO und deren Anpassungsgesetze abgelöst.

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